Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
„Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, was er zu geben hat.“ So steht es in der UNO-Deklaration zum Schutz des Kindes. Was das Beste ist, darüber wird gerade in unserer Gesellschaft immer wieder trefflich gestritten. Doch während die Einhaltung dieser Maßgabe in vielen Bereichen immer wieder Anlass zu konträren Diskussionen gibt, kann man in der Zahnheilkunde auf diesem Gebiet recht zufrieden sein.
Stellung in der Prävention spricht hier eindeutig für Deutschlands Zahnmedizin. Die Bestrebung, die UNO-Deklaration möglichst optimal umzusetzen, ist – weil selbstverständlicher Bestandteil medizinisch-ethischen Denkens – als kontinuierlicher Prozess längst etabliert. Die DMFT-Werte (Decayed Missing Filled Tooth) des deutschen Nachwuchses sind beispielhaft und entlocken selbst überkritischen Zeitgenossen allenfalls zustimmenden Respekt, wenn nicht sogar Begeisterung. Wer aber meint, das Ziel sei erreicht, die Zahnärzteschaft werde sich hier zurücklehnen, wird mit Hinweis auf die verbleibende kariesrisikobehaftete Gruppe eines Besseren belehrt. Hier hat sich ein Berufsstand ins Zeug gelegt, der Prävention massiv vorantreibt und damit erfolgreich gegen Krankheit und Schmerz antritt.
Selbst wenn es bereits Schaden gibt, Kinderzähne krank sind und Heilung brauchen, gilt der Ansatz zu heilen, vor allem auch Schmerz zu vermeiden – und, wo es nicht geht, ihn erfolgreich zu lindern. Auch hier muss der Vorsatz, „das Beste“ zu erreichen, gelten: Angstvermeidung als verhaltenstherapeutischer Ansatz, zum Beispiel über vertrauensbildende Maßnahmen im Rahmen der „sprechenden Zahnheilkunde“, gehört genau so dazu wie das richtige Vorgehen in der Schmerzbehandlung. Deren Maßgaben, insbesondere auch die der richtigen pharmakologischen Sedierung, beschreiben die Autoren Dr. Dr. Monika Daubländer et al. in der Titelgeschichte des vorliegenden Heftes. Die Kritik der Autoren, dass perioperative Schmerzen im Kindesalter oft immer noch unzureichend behandelt werden, deutet aber auch an, dass hier „das Beste“ noch nicht erreicht ist. Allerdings sind die richtigen Handlungswege – zum Beispiel über die Leitlinien – aufgezeigt.
Weit schwieriger ist es aber in nicht allein zahnärztlich bestimmten Belangen, etwa dort, wo der gesundheitspolitische Rahmen das zahnärztliche Wirken beeinflusst. Optimales ärztliches Handeln erfordert die Therapiefreiheit des Arztes. Ein mit entscheidender Grund, warum die Zahnärzteschaft sich erst vor kurzem noch massiv – und übrigens erfolgreich – gegen Einschränkungsversuche der Narkoseregelungen in der GKV gewehrt hat. Nicht zuletzt auch zum Besten junger Patienten.
Mit freundlichem Gruß
Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur