Neuer Maßstab Rendite
Innerhalb von eineinhalb Jahren hat die Fonds-Branche eine Kehrtwende um 180 Grad hingelegt. Statt mit möglichst hohen Verlusten lockt sie ihre Kunden nun mit attraktiven Renditen von sechs bis acht und mehr Prozent pro Jahr.
Kehrtwende aus gutem Grund
Ursache für das neue Credo ist der Paragraf 15 b Einkommenssteuergesetz, der seit November 2005 die Zuweisung von Verlusten aus Beteiligungen verbietet. Durften Besserverdienende bis dahin ihre Gewinne aus verschiedenen Geldanlagen mit den Verlusten aus ihren Beteiligungen verrechnen und so ihre Steuerlast mindern, funktioniert diese Rechnung nur noch bei ein und derselben Anlage. Seitdem halten Anleger (fast) nur noch nach gewinnbringenden Anlagen Ausschau. Aus diesem Grund sind Medien- und New Energy-Fonds fast komplett von der Angebotsliste verschwunden. In diesen Branchen scheint es bislang offenbar unmöglich, Gewinne zu produzieren.
Die meisten Anbieter schafften den Wechsel und bieten heute Renditefonds an. Allen Unkenrufen zum Trotz haben sie großen Erfolg. Damit haben auch Branchenkenner kaum gerechnet. Vielmehr schätzten sie die neuen Steuergesetze schon als Todesurteil ein.
Doch für die Sorgen und Nöte der Anleger, die ständig auf der Suche nach lukrativen Gelegenheiten sind, um ihr Geld unterzubringen, bieten geschlossene Fonds häufig eine gute Alternative. Der Vorteil ist die weitgehende Unabhängigkeit vom Geschehen an der Börse. Das gilt besonders für Schiffs- und Immobilienfonds.
Der Anleger aber, der sich für eine solche Beteiligung entscheidet, muss sich in Geduld fassen: Anders als bei Aktien, die börsentäglich gehandelt werden, legt er sich bei einem geschlossenen Fonds auf sechs bis zwölf oder mehr Jahre fest. Deshalb kann eine Beteiligung an einem Fonds auch immer nur eine Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio sein.
Auf Abkommen achten
Bei Immobilienfonds, die im Ausland investieren, wirken sich die diversen Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern aus. Danach werden Erträge zu dem meist geringeren Steuersatz im Ausland besteuert. In Deutschland erhöhen die Erträge dann nur noch den persönlichen Steuersatz. Es gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes unterstellen die Finanzbeamten, dass die Einnahmen aus den ausländischen Beteiligungen ein Teil des heimischen Einkommens darstellen. Der persönliche Steuersatz erhöht sich und wird aber nur auf die inländischen Erträge angewendet. Deshalb eignen sich Anteile an geschlossenen Immobilienfonds besonders für Vermögende, deren Steuersatz sich sowieso in den oberen Gefilden bewegt. Ist der Höchststeuersatz erreicht, löst sich die steuererhöhende Wirkung des Progressionsvorbehalts in Luft auf.
Anleger, die sich für einen Immobilienfonds, der im Ausland investiert, entscheiden, sollten zuvor auf jeden Fall die steuerlichen Gegebenheiten in dem jeweiligen Land prüfen. Denn die Doppelbesteuerungsabkommen können sich ändern. So wurde das Abkommen mit Dubai nicht verlängert und die Österreicher senkten ihren Freibetrag. Stabiler scheinen die Konditionen in den USA und Großbritannien.
Land in Sicht, Riffe ebenso
Eine günstige Steuerrechnung bescheren auch die begehrten Schiffsfonds. Der Grund liegt in der seit 1999 geltenden Tonnagesteuer. Dabei handelt es sich um eine pauschale Gewinnbesteuerung, die sich nicht am Profit orientiert, sondern an der Größe des Schiffes. Mit der Zahlung dieser Abgabe sind alle Forderungen des Finanzamtes abgegolten, auch Überschüsse aus dem Verkauf des Schiffes. Für den Anleger ergibt sich daraus eine Steuerlast von je nach Schiffstyp zwischen 0,2 und 0,4 Prozent bezogen auf das eingebrachte Fondskapital – also eine zu vernachlässigende Größe.
Die Einführung des Paragrafen 15 b hat dem Schiffsmarkt viele neue Anbieter beschert und so die Angebote erhöht. Nachteilig wirken sich die gestiegenen Herstellungskosten der Tanker aus. Experten zeigen sich, was die Zukunft des Marktes angeht, uneins. Die einen prognostizieren der Branche angesichts des Wirtschaftsaufschwungs in Asien eine rosige Zukunft.
Die anderen warnen vor teuren Schiffen und sinkenden Charterraten. Hinzu kommt in jedem Fall ein Währungsrisiko. Denn ein schwächelnder Dollar drückt sofort die Gewinnausschüttung, die in Euro erfolgt.
Anleger, die sich von dieser vom Duft der weiten Welt umwehten Branche anlocken lassen, sollten die Prognosen, Charterraten und Betriebskosten für das Schiff genau prüfen (lassen), bevor sie sich engagieren. Die Preise für Öl, Schmierstoffe, Versicherungen und für die Crew haben angezogen. Im Trend liegen jetzt eher Massengutschiffe, sogenannte Bulker. Containerschiffe, die bislang dominierten, verlieren Marktanteile. Wichtig für den Investor sind auf jeden Fall die Charterverträge – je länger, desto sicherer.
Auf der Startbahn
Zu den beliebtesten Anlagen gehören seit einiger Zeit wieder Beteiligungen an geschlossenen Flugzeugfonds. Gesellschaften, die bislang auf Schiffe spezialisiert waren, setzen nun auf Flieger. Die Renditen liegen bei platzierten Fonds zwischen 5,3 und 7,3 Prozent nach Steuern. „Doch“, so warnt Branchenkenner Stefan Loipfinger im Wirtschaftsmagazin Capital, „Investoren sollten beachten, dass sie im Gegensatz zu früheren Leasingkonstruktionen, die komplett abgesichert waren, jetzt mehr Risiken eingehen. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass die Konditionen bei der Anschlussvermietung nach Ablauf der Leasingzeit schlechter und der Verkaufspreis niedriger ausfallen werden, als im Prospekt angenommen.“ Die Preise für Flugzeuge steigen derzeit, so dass auch aus diesem Grund für zukünftige Fonds die Renditen bei seriösen Angeboten nicht so einfach zu erzielen sein werden.
Die Prognosen für den Flugverkehr sind sowohl für Passagiere als auch für Transport derzeit sehr gut – noch. Trotz der gestrichenen Verlustzuweisungen bleiben Flugzeugfonds für Anleger, die unter der hohen Steuerlast stöhnen, attraktiv. Denn die Investitionskosten werden über zwölf Jahre abgeschrieben. In dieser Zeit fallen so gut wie keine Abgaben an den Fiskus an.
Umstrittenes Risiko
Unter internationalen Anlegern heiß begehrt sind Beteiligungen an Private Equity Fonds. Hier winken zwar keine Steuervorteile dafür aber zweistellige Renditen und auch große Risiken. Anleger beteiligen sich über einen Private Equity Fonds an nicht börsennotierten Unternehmen. Doch diese Strategie ändert sich derzeit.
Im vergangenen Jahr stieg der amerikanische Fonds Blackstone Private Equity bei der Deutschen Telekom ein und dieser Trend wird sich fortsetzen. Das viele Geld, das in diesen Markt drängt, sorgt dafür, dass die Preise für die Anteile steigen und die Renditen sinken. Statt der früher üblichen 20 Prozent und mehr gibt es jetzt „nur“ noch 13 bis 18 Prozent Rendite. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen rentieren sich eher im einstelligen Bereich.
In Deutschland dagegen gehört Private Equity nicht zu den beliebtesten Anlagefeldern. Hier gehen auch die institutionellen Anleger wie Versicherungen oder Pensionsfonds gern auf Nummer sicher und investieren vorwiegend in festverzinsliche Wertpapiere.
Doch bei den privaten Anlegern macht sich derzeit eine Trendwende bemerkbar. Sie entdecken die Unternehmensbeteiligung als Alternative zum Engagement an der Börse. Für sie legen die Anbieter ständig neue Dachfonds auf. Über diese Konstruktion, bei denen das Kapital auf mehrere Fonds verteilt wird, können sich auch Amateure an Blackstone und Co. beteiligen. Auf direktem Wege bleibt diese Tür verschlossen. Allerdings benötigen Einsteiger umfangreiche Informationen über die jeweiligen Zielfonds, in die ihr Kapital letztendlich fließen soll, sowie über die Initiatoren, die den Dachfonds vertreiben. Wie erfolgreich deren bisherige Arbeit war, lässt sich kaum überprüfen, da diese Art der Fonds noch sehr neu auf dem Markt ist und daher eine Betrachtung der Vergangenheit nicht möglich ist. Die Mindestanlagen betragen zwischen 10 000 und 20 000 Euro.
Wer sich an Unternehmen beteiligen will, hat die Wahl zwischen verschiedenen Konzepten. Viele Dachfonds investieren wiederum in mehrere Zielfonds. Diese steigen dann selbst in diverse Unternehmen ein. Häufig handelt es sich dabei um sogenannte Blind Pools, in die das Geld der Anleger fließt. Sie wissen also nicht, wo ihr Kapital landet und vertrauen ganz auf das Geschick des Anbieters.
Andere Private Equity Fonds – auch als Dachfonds konstruiert – beschränken sich auf wenige Zielfonds, die dem Anleger vor seinem Einstieg bereits bekannt sind. Meist konzentrieren sie sich auf eine Anlagestrategie. Am häufigsten entscheiden die Betreiber sich für das Buy-out-Konzept. Mit dem Kapital aus diesen Zielfonds werden die Übernahmen von Unternehmen finanziert. Andere Betreiber unterstützen junge Firmen und deren Gründer, sie liefern Venture-Capital.
Gerade weil der Markt für Private Equity Fonds besonders für Laien extrem undurchsichtig ist, kommt den Qualitäten der Fondsmanager eine große Bedeutung zu. Sie entscheiden über das Geld der Anleger, müssen die Unternehmen beurteilen und tragen die Verantwortung für viele Arbeitsplätze. Ein kleiner Qualitätshinweis kann es sein, wenn der Manager sich selbst an einem Fonds beteiligt. Für private Anleger eignen sich Dachfonds deshalb gut, weil die Risiken breit gestreut werden und so trotz der großen Risiken, die eine solche Anlage in sich birgt, ein Totalverlust unwahrscheinlich wird. Allerdings werden die sensationellen Renditen sich wohl kaum auf dem Konto wiederfinden. Denn nach Abzug von Gebühren und Gewinnbeteiligungen der Manager darf sich der Anleger mit 50 bis 60 Prozent der Gesamtrendite begnügen. Die Veräußerungsgewinne unterliegen demnächst der Abgeltungssteuer. Das gilt aber auch für Aktien, Zinsen und so weiter.
Neue Plattformen für den Handel
Zwar trauern immer noch viele der Streichung der Verlustzuweisung nach, doch hat diese Tatsache auch ihr Gutes. Denn seitdem etabliert sich ein Markt, auf dem Anleger ihre Beteiligungen weiterverkaufen können. Davon profitieren auch private Anleger, die ihr Portfolio mit Anteilen an Schiff- und Immobilienfonds angereichert haben. Diese Branchen boomen besonders. Private Equity Fonds werden kaum auf den Second-Hand-Märkten angeboten. Kommt es aber doch vor, sind die Anteile auch schnell verkauft. Wer also dringend Bargeld benötigt, braucht nicht mehr auf die Kulanz der Beteiligungsgesellschaft zu hoffen, dass sie vielleicht die Anteile zurücknimmt. Denn die Initiatoren sind nicht – wie bei offenen Fonds – verpflichtet, Anteile zurückzukaufen. Eigner an geschlossenen Fonds verstehen sich als Mitunternehmer und nicht als Kapitalgeber.
Die neuen Handelsplattformen freuen sich über den regen Zuspruch. Die größte ist die Fondsbörse Deutschland. Sie gehört zur Börse Hamburg-Hannover. Mit im Spiel sind die Zweitmarkt Plus AG (Berliner Börse, Quorum Handelsgesellschaft), die Deutsche Zweitmarkt AG (MM Warburg, Salomon & Partner) sowie Deutsche Sekundärmarkt GmbH (Nordcapital). Was muss ein Anleger, der seine Anteile in die Auktion geben will, machen? Als erstes lässt er sich registrieren und gibt selbst die Fakten wie Fondsname, Beteiligungshöhe und Mindestpreis ein. Dabei sollte er unbedingt darauf achten, dass der Mindestpreis nicht zu niedrig ausfällt: Ist die Auktion einmal gestartet, gibt es kein Zurück mehr. Wie hoch er den Preis ansetzt, muss der Anbieter selbst entscheiden. Die Plattformen geben Tipps für die realistische Bewertung der Angebote. Die Deutsche Sekundärmarkt GmbH hat auf ihrer Internetseite einen Online-Rechner für Schiffsfonds installiert. Nutzer, die ihre Daten dort eingeben, bekommen so einen theoretischen Wert ihrer Anteile. Die deutsche Fondsbörse bewertet 350 Fonds selbst und gibt Kursspannen an. Rund 600 Kurse zeigt die Deutsche Zweitmarkt AG an.
Vor dem Erstgebot verkauft
So gut wie das System auch funktioniert, so kritisieren Experten doch die Geschäftstüchtigkeit der Auktionatoren. Abgesehen von der Fondsbörse Deutschland kaufen einige Anbieter selbst Anteile auf. Diese stecken sie dann in sogenannte Zweitmarktfonds. Auf diese Weise kann es passieren, dass die interessantesten Angebote gar nicht erst in die Auktion gelangen, sondern zu günstigen Preisen gleich aus dem Handel verschwinden.
Andererseits liegt es in der Hand des Anlegers, für welche Möglichkeit er sich entscheidet. Er kann das günstigste Gebot wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass er zuvor genügend Angebote von verschiedenen Händlern eingeholt hat. Entsprechen sie nicht seinen Vorstellungen, kann er sich immer noch für die Auktion entscheiden und selbst den Mindestpreis entsprechend hoch ansetzen. Ob der Markt seine Vorgaben akzeptiert, wird sich dann zeigen.
Diese Vorarbeit lohnt sich. Denn nur so erfährt der Anleger, welche Preise realistisch sind. Ein unseriöses Angebot, wie sie zwielichtige Aufkäufer Anteilseignern, deren Adressen sie sich aus dem Handelsregister besorgt haben, unterbreiten, erkennen gut vorbereitete Verkäufer sofort und fallen nicht darauf herein. Denn die scheinbar lukrativen Angebote erweisen sich oft genug als viel zu niedrig.
Auch bei den seriösen Auktionatoren sind ein paar Hinweise zu beachten. Vor dem Verkauf steht das Gespräch mit dem Steuerberater. Er kann beurteilen, wie sich der Verkauf der Anteile auf die steuerliche Gesamtsituation seines Klienten auswirkt. Den Wert der Fondsanteile stellt am besten ein Gutachter fest und alle Zahlungen sollten über ein Treuhandkonto laufen.
Obacht geben müssen beim Second-Hand-Handel aber nicht nur die Verkäufer. Auch die Käufer tun nicht gut daran, einfach im Internet zuzuschlagen. Sie sollten sich genau über die Fondsanteile, die zu Gebot stehen, informieren. Doch das ist leichter gesagt als getan. Wird ein Fonds neu aufgelegt, findet der Anleger alle nötigen Informationen im Prospekt. Beim späteren Zweithandel hingegen steht der meist nicht mehr zur Verfügung. Anhaltspunkte liefern die Wertindikationen von Rating-Agenturen wie Feri oder Scope sowie die jährlichen Geschäftsberichte. Wichtig ist auch, sich den Initiator des gewählten Fonds anzusehen und eine Leistungsbilanz anzufordern. So lässt sich darin beispielsweise feststellen, ob er in der Vergangenheit seine Versprechen bezüglich Rendite und Rückzahlung eingehalten hat. Der tatsächliche Erfolg zeigt sich dabei immer erst am Ende, wenn die Immobilie oder das Schiff wieder verkauft werden.
Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de