Zum professionellen Selbstverständnis

Der Mundarzt hat Geschichte

Heftarchiv Gesellschaft
Welches professionelle Selbstverständnis hat der Zahnarzt? Weg vom Handwerkermodell
und hin zum Oralmediziner – so sieht sich der Berufsstand heute.
Das moderne Berufsbild des „Oral Physician“, also des Arztes für die gesamte
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit Blick auf den Gesamtorganismus, prägt
Berufspolitik und Fortbildungslandschaft der Gegenwart. Doch was kaum bekannt
ist: Die Diskussionen sind nicht neu. Bereits vor über 100 Jahren haben
zahnärztliche Kollegen diese Debatten geführt – unter dem Begriff „Mundarzt“.

In der aktuellen Diskussion über die professionelle Standortbestimmung wird immer stärker betont, wie wichtig es ist, dass der Zahnarzt nicht nur die Zahngesundheit als solche im Auge hat, sondern auch die Wirkung der Zähne auf den Gesamtorganismus und umgekehrt berücksichtigt. Der Zustand der Mundhöhle oder der Zähne kann ein wichtiges Merkmal für Krankheiten im menschlichen Organismus sein. In den letzten Jahren hat sich die medizinische Erkenntnis verstärkt, dass der Mensch nicht einfach in seine einzelnen Organe aufgeteilt werden kann, sondern bei medizinischen Behandlungen der gesamte Organismus berücksichtigt werden muss.

Diese Betrachtungsweise prägt inzwischen die Berufspolitik, die Wissenschaft sowie die zahnärztliche Fort- und Weiterbildungslandschaft und hat auch die Pläne zur Novellierung der Approbationsordnung entscheidend mitbestimmt.

Ein sehr alter Begriff

Der Begriff des Mundarztes (er wird hier in seinem historischen Kontext verwendet – laut ärztlicher Berufsordnung darf sich nämlich nur derjenige als Arzt bezeichnen, der als Arzt approbiert ist) als solcher ist schon sehr alt. Er findet sich bereits in der Oeconomischen Encyclopädie (entstanden von 1773-1858) des Johann Georg Krünitz (1728-1796) aus dem 18. Jahrhundert. Dort heißt es unter dem Begriff „Mundarzt“: „Mundarzt, an einigen Höfen, ein Arzt, welcher die medicinische Besorgung der Zähne der Herrschaft auf sich hat, und am kaiserlichen Hofe zu Wien der Kammer-, Zahn- und Mundarzt heißt, wo er von dem Zahn-Chirurgo noch verschieden ist.“ In dieser Form meint der Begriff des „Mundarztes“ noch nicht die allumfassende medizinische Aufgabe des Zahnarztes.

Dass das Thema „Mundarzt“ nicht neu ist, zeigt auch folgende Aussage aus der Lippstadter Tagespresse vom 23. März 1927. Im Rahmen eines zahnärztlichen Fortbildungskurses machte der Arzt Dr. Oskar Weski (1879-1952) die Äußerung, „dass dem heutigen Zahnarzte dieser Name eigentlich nicht mehr zustehe. Der heutige Zahnarzt betrachtet und behandelt eben nicht mehr, wie vor längeren Jahren noch, nur den Zahn als solchen, sondern heute sei der Zahnarzt dank seiner tieferen Ausbildung eben der Mundarzt, der den Zahn nur mehr in Rahmen des Gesamtorganismus und im festen Zusammenhange mit ihm ansehen dürfe.“ Diese Worte aus den 1920er-Jahren scheinen in die gleiche Richtung zu weisen wie die Auseinandersetzungen zum Thema in unseren Tagen. Weski hatte sich ab 1905 auch der Zahnheilkunde zugewandt. Er hat sich unter anderem durch seine Forschungen zur Parodontitis einen Namen gemacht.

Das gesamte medizinische Spektrum

Der Ansatz in der Zahnheilkunde, das gesamte medizinische Spektrum zu beachten, wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts von Willoughby Dayton Miller (1853-1907) propagiert. Der amerikanische Zahnarzt hatte zunächst von 1871 bis 1875 Physik und Mathematik an der University of Michigan in Ann Arbor studiert, bevor er nach Berlin ging, um seine naturwissenschaftlichen Kenntnisse zu erweitern. Dort lernte er den amerikanischen Zahnarzt Dr. Francis Peabody Abbot kennen. Und auch dessen Tochter Caroline, die er heiratete. Der Schwiegervater begeisterte Miller für die Zahnmedizin und schickte ihn in die USA. Nach dem Studium der Zahnmedizin am Pennsylvania Dental College in Philadelphia von 1877 bis 1879 kehrte er nach Berlin zurück und war damals einer der ersten akademischen Zahnärzte in der deutschen Hauptstadt. 1884 erhielt er eine Professur am zahnärztlichen Institut der Charité. Er arbeitete zeitweise mit Robert Koch zusammen und forschte im Bereich orale Mikrobiologie. Dadurch brachte er die bis dahin eher auf den handwerklich-chirurgischen Aspekt orientierte Zahnmedizin zur ganzheitlichmedizinischen Ausrichtung. Neben seinen zahnmedizinischen Forschungen hatte Miller Medizin studiert und erlangte 1887 den Doktortitel in der Medizin. Sechs Jahre lang war Miller Präsident des Zentralvereins Deutscher Zahnärzte.

Zahnmedizin als Teil der Medizin

Seine Vorstellungen zur Orientierung der Zahnmedizin manifestierte W. D. Miller in seinem Werk „Die Mikroorganismen der Mundhöhle – Die örtlichen und allgemeinen Erkrankungen, welche durch dieselben hervorgerufen werden“ von 1889, dem 1890 die englischsprachige und 1892 bereits die zweite deutschsprachige Auflage folgten. Mit seinen umfassenden Kenntnissen in den Naturwissenschaften und der Medizin wurde Miller weltweit zum Begründer der Zahnmedizin als eines Teils der Medizin. In seinem Werk untersuchte Miller aber nicht nur die Keime der Mundhöhle, sondern Folgen von oralen Keimen für den gesamten menschlichen Organismus.

Zum Vorwort der ersten Ausgabe schrieb Miller: „Durch die modernen bacteriologischen Forschungsmethoden hat man festgestellt, dass im Bereiche der Mundhöhle mikroskopische Lebewesen eine für den örtlichen wie für den allgemeinen Gesundheitszustand höchst bedeutsame Wirkung entfalten können. Es ist mit Sicherheit nachgewiesen worden, dass nicht allein bei weitem die grösste Mehrzahl derjenigen Erkrankungen der Zähne und der angrenzenden Theile, für welche die Hülfe des Zahnarztes in Anspruch genommen wird, ihre Entstehung den im Munde vorkommenden Bacterien zu verdanken hat, sondern dass auch anderweitige örtliche und allgemeine Erkrankungen von verschiedenster Natur und höchster Bedeutung auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind.“ Die Resonanz auf seine Veröffentlichung in der zahnmedizinischen und medizinischen Fachwelt war groß.

Image der Barbiere abgeschüttelt

In den letzten hundert Jahren wurde die Tätigkeit des Zahnarztes der des Mediziners in Deutschland immer mehr angeglichen. Lange haben die Zahnärzte darum kämpfen müssen, das negative Image der Barbiere des Mittelalters und der frühen Neuzeit abzuschütteln und mit ihren akademischen Kollegen gleichzuziehen.

Im Jahre 1890 wurde Zahnmedizin ein vollgültiges Universitätsfach. Das ein oder andere Privatinstitut für Zahnheilkunde erhielt die staatliche Anerkennung. So wurde zum Beispiel das Institut von Julius Bruck (siehe auch Prof. Julius Bruck „Pionier der Zahnheilkunde“, zm Nr. 22, 1992, Seite 68-70), das er in Breslau am 1. Januar 1873 gegründet hatte, der medizinischen Fakultät der Universität Breslau zugeordnet. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1919 in Deutschland erstmals die Möglichkeit der Promotion für den Zahnarzt zum Dr. med. dent. (Doctor medicinae dentariae) geschaffen.

Für die Möglichkeit, die zahnmedizinische Doktorwürde zu erwerben, hatte sich vor allem der aus Braunschweig stammende Zahnarzt Otto Walkhoff (1860-1934) eingesetzt. Bis dahin konnte sich ein Zahnarzt nur damit behelfen, indem er einen Doktortitel in der juristischen, philosophischen oder medizinischen Fakultät erwarb. 1919/20 gab es die ersten staatlichen Prüfungen für Dentisten.

Die Konkurrenz zwischen Dentisten und akademischen Zahnärzten sollte in der Zeit der Weimarer Republik ein andauernder standespolitischer Streitfall bleiben. Es ist gut möglich, dass das Thema Mundarzt – wie es der oben erwähnte Artikel Dr. Weskis anriss – in den 1920er-Jahren durch den Streit zwischen Dentisten und Zahnärzten forciert wurde. Somit hätte sich der Zahnarzt als Mundarzt weiter vom handwerklichen Dentisten absetzen können.

Durch ein Abkommen zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern im Jahre 1925 bestand die Möglichkeit für den Dentisten, zum Zahnarzt aufzusteigen. „Zahntechniker, die am 1. Oktober 1925 das 50. Lebensjahr vollendet hatten und eine zwanzigjährige Berufstätigkeit als Zahntechniker – darunter zehn Jahre Zahnbehandlung – ohne Nebengewerbe nachweisen können, sollen innerhalb dreier Jahre … an einem höchstens einjährigen Fortbildungslehrgang von einer besonderen Kommission geprüft und nach Bestehen dieser Prüfung die Approbation als Zahnarzt erhalten.“

Das Abkommen führte auf Seiten der Zahnärzte auch zu starker Kritik, wie in folgender Äußerung des Zahnarztes Dr. Alfred Lichtwitz deutlich wird: „Noch niemals ist dem zahnärztlichen Stande in Deutschland solch ein herber Schlag versetzt worden, als durch die Veröffentlichung des ‘Zahntechnikerausgleichs’.“

Die Professionalisierung

Lange eingefordert, wurde die Konkurrenz zwischen Dentisten und Zahnärzten nach dem Zweiten Weltkrieg in beiden deutschen Staaten zugunsten eines einheitlichen Berufsstandes beseitigt. Zuerst 1949 in der DDR und 1952 in der Bundesrepublik. Durch eine akademische Nachbildung konnten die Dentisten fortan den Rang eines Zahnarztes einnehmen. Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Bundesrepublik Deutschland vom 31. März 1952 (Zahnheilkundegesetz) machte die Akademisierung des Berufsstandes wahr. Dort heißt es wörtlich: „Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.“ Das Fach darf demnach ausüben, wer nach einem Studium als Zahnarzt approbiert ist, Zahnheilkunde ist kein Gewerbe.

Der Berufsstand des Zahnarztes heute wird seine Entwicklung hin zum Mundarzt weiter fortsetzen. Nicht zuletzt dürfte die in absehbarer Zeit zu erwartende neue Approbationsordnung für Zahnärzte neue Impulse setzen.

Kay LutzeLievenstraße 1340724 Hildenkaylutze@ish.de

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