Finanzspritze mit Wermutstropfen
Am 29. August hatte die KBV es geschafft: Der Schlichter beendete ihre zähen Verhandlungen mit den Kassen. Der Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses lautet: Die Gesamtvergütung wird um über 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Gegen den Willen des Verhandlungspartners GKV, dem selbst eine Milliarde weniger zu viel gewesen wäre. Mit Erfolg also hatten sich die Niedergelassenen angehängt an die Proteste der Kliniker und zehn Prozent der zugesagten Gelder als Add-On erhalten: eine Finanzspritze von jetzt gut zweieinhalb Milliarden. Das jetzige Finanzplus wird zu großen Teilen in die neuen Bundesländer fließen, um dortige Versorgungsmängel und Strukturmängel in der ambulanten Versorgung auszugleichen. Noch sind keine Fakten auf dem Tisch, die Verteilungsrunde läuft. Kein Land soll Verluste haben, heißt es. Aber weniger vom „Mehr“, unken die Ersten. Während neben den neuen Bundesländern zum Beispiel Bayern mit 5,6 Prozent zulegen werde, schauen andere vermutlich auf ein bescheidenes Ergebnis: „In Baden-Württemberg wird es unseren Berechnungen nach eine schwarze Null geben“, gab KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl zu. Trotz der zehnprozentigen Erhöhung der Gesamtvolumina bedeutet das nicht – anders als in der Öffentlichkeit gerne dargestellt – dass jeder niedergelassene Arzt in dieser Republik zehn Prozent mehr Honorar erhält.
Dennoch: Der Verhandlungssieg wurde seitens der KBV gefeiert: „Die höchste Steigerungsrate seit Bestehen der ärztlichen Selbstverwaltung“ lautete die positive Bilanz von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßte das Ergebnis, weil „die Ärzte im Osten einen höheren Leistungsmengenzuwachs erhielten als Ärzte in den alten Ländern“, erklärte Staatssekretär Rolf Schwanitz. Zu dem ausdrücklichen Lob von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, es gebe nun „ein kalkulierbares, gerechtes und auch transparentes Honorarsystem“ gesellte sich die Anerkennung ihrer Länderkollegen. Als massiven Eingriff der Politik verurteilte naturgemäß der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBu) diesen ungewohnten Schulterschluss. Entsprechend gab sich SpiBu-Vize Johann-Magnus von Stackelberg verwundert: „Wir wollen kein staatliches Gesundheitswesen. Ich bin erstaunt, dass die Ärzte, die sich gerne als ,freier Beruf‘ verstehen, immer nach dem Staat rufen, wenn es um ihr eigenes Einkommen geht.“ Und nennt den wunden Punkt, Stichwort Morbidität, bei dem die KBV einen Kompromiss eingehen musste. Die Anerkennung der Morbidität ist sehr unterschiedlich verteilt auf die KVen, aufgesplittet in einen Mengen- und einen Preiseffekt. Die Frage ist: Was ist da Menge, was ist da Preis?
Den eigentlichen Knackpunkt aber benennt KBV-Chef Köhler selbst: Das Finanzplus ist nicht die Abschaffung der Budgets, er lässt da keinen Zweifel aufkommen. Im GKVWSG seien nach wie vor die Obergrenze für die Gesamtvergütung verankert und Regelleistungsvolumina für die Praxen vorgesehen. Fazit: Bei den Regelleistungsvolumina haben sich die Kassen durchgesetzt.
Daniel Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, bestätigt diese Crux: „Das Gesamtbudget ist zwar etwas erhöht worden, aber es bleibt ein Deckel auf dem Topf“. Daraus macht Ulla Schmidt keinen Hehl und bekennt in einem Interview mit der Ärzte-Zeitung ganz offen: „Weil es auch in Zukunft eine Obergrenze bei der Vergütung geben wird, werden Konflikte immer wieder aufbrechen.“
Die KZBV betrachtet eine Erhöhung der Gesamtvergütung daher keineswegs als Blaupause für die Zahnärzte. Diese Finanzspritze diene dazu, die Tücken des Budget-Systems fest zu betonieren, prognostiziert KZBVChef Dr. Jürgen Fedderwitz: „Für die Zahnärzte kann und darf das kein Modell sein. Die Zahnärzteschaft hat schon immer gesagt, mit mehr Geld im System kommen wir nicht weiter.“ Eine Übernahme der Instrumentarien der Regelung, die im ärztlichen Bereich anstehen, würde nur die verkrusteten Strukturen stärken. Die aktuelle Hauptarbeit der KZBV ziele vielmehr sowohl auf die Festzuschüsse und deren weiteren Ausbau, sowie darauf, den Ost-Westausgleich und die Strukturverwerfungen anzugehen.
Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Berlin, mahnt erneut nachdrücklich die Novellierung der GOZ an. Für den gesamten Berufsstand bestehe ohne Frage Aufholbedarf in puncto leistungsgerechtes Honorar: „Wir halten es nach wie vor für unabdingbar, dass im anstehenden Referentenentwurf für eine neue GOZ der wissenschaftliche Fortschritt und die demographischen Veränderungen angepasst werden“.
Der Weg, den die Ärzte hier eingeschlagen haben, kann demnach nicht der der Zahnärzte sein, die statt mehr Geld im System auf mehr Freiraum setzen und in diese Richtung bereits mit der Implementierung der Festzuschüsse bei Zahnersatz die ersten Schritte erfolgreich gegangen sind.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz haben GKV-Versicherten das Tor zu fortschrittlichen Behandlungsmethoden geöffnet, garantieren ein hohes Versorgungsniveau und entfalten ei0ne positive Steuerungswirkung auf GKV-Ausgaben und Zahnersatzkosten. Dieses langfristig angelegte Konzept stoße damit auch für die Zahnärzte die Tür zu weiteren Freiräumen auf.