Kontakt im kleinen Kreis
Prof. Sprekels nahm den Termin gemeinsam mit Dr. Orlando Monteiro da Silva, dem Präsidenten des CED, sowie Claudia Ritter, der Leiterin des Brüsseler Büros von BZÄK und CED, wahr. Im Mittelpunkt des ausführlichen Gesprächs stand der am 2. 7. 2008 von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Erörtert wurden des Weiteren die anstehende öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission über Gesundheitsberufe und die derzeit vom CED vorgenommene Aktualisierung des EU-Handbuches über die zahnärztliche Praxis in Europa.
Einfluss erweitern
Mit dem Richtlinienvorschlag will die Europäische Kommission erheblich weitergehenden Einfluss auf die nationalen Gesundheitssysteme nehmen, als dies bislang der Fall ist. Würde die Richtlinie in der vorgeschlagenen Form umgesetzt werden, dürften der Kommission, wie schon auf anderen Feldern, dann auch in der Gesundheitspolitik umfangreiche Kompetenzen zustehen. Damit würde auch der Einfluss des europäischen Gesundheitskommissars auf die nationale Gesundheitspolitik und die tägliche Arbeit in der Praxis erheblich zunehmen. Umso wichtiger war es, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der nun eingeleiteten Konsultationen den Dialog im kleinen Kreis direkt mit der Gesundheitskommissarin aufzunehmen.
Im Gespräch mit Vassiliou kündigte Prof. Sprekels an, dass die zuständigen Gremien der Bundeszahnärztekammer und des CED Stellungnahmen der Zahnärzteschaft zu dem neuen Richtlinienentwurf im Herbst übermitteln werden. Er betonte, dass die Zahnärzteschaft die europaweite Festschreibung der Kostenerstattung begrüße, wie sie der Richtlinienentwurf ermögliche.
Bedenken geäußert
Sprekels äußerte sich zugleich besorgt darüber, dass die Kommission sich mit dem Richtlinienvorschlag Einflussmöglichkeiten auf die nationalen Gesundheitssysteme verschaffen könne. Er bezog sich dabei auf zahlreiche Paragrafen im Entwurfstext, in denen Ermächtigungen für Handlungen der Kommission vorgesehen sind. Mit seinen Bedenken bewegte sich Sprekels auf der Linie der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Die Landesgesundheitsminister hatten der EU-Kommissarin wenige Tage vor diesem Gespräch ebenfalls ihre Befürchtungen übermittelt, dass die Kommission durch den Vorschlag einen zu weitgehenden Einfluss auf die nationale Gesundheitspolitik nehmen könnte.
Gesundheitskommissarin Vassiliou versicherte hierzu, die Kommission strebe keine Eingriffe in die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten an. Die Ausgestaltung dessen, was in dem Gesetzestext über die Kodifizierung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinausginge, so etwa die Festlegung von Qualitätsstandards, bleibe voll und ganz den nationalen Regierungen überlassen.
Zur neuen Richtlinie veranstaltet das Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer am 11. 9. 2008 gemeinsam mit dem Dachverband Europäischer Ärzte eine politische Debatte im Europäischen Parlament. Die zuständige Task Force des CED tagt zuvor am 1. 9. 2008 und wird eine ausführliche Bewertung des Richtlinienvorschlages vornehmen.
Auf nationaler Ebene hat sich der EU-Ausschuss der Bundeszahnärztekammer bereits am 16. 7. 2008 mit dem Richtlinienvorschlag befasst. Aufbauend auf den Beratungsergebnissen wird die Bundeszahnärztekammer politische Gespräche in Berlin und Brüssel führen und eine Stellungnahme erarbeiten.
Claudia RitterLeiterin des BZÄK/CED-Büros Brüssel1, Avenue de la RenaissanceB-1000 Brüssel