Interview mit dem KZBV-Vorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz:

Fatale Fehler vermeiden

Trotz grundsätzlicher Einigkeit, alles dafür zu tun, dass der Basistarif kein marktgängiges Tarifsystem wird, gibt es fachöffentlich geführte Auseinandersetzungen um das Vorgehen. Die zm sprachen mit dem KZBVVorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz über den Kurs der KZVen.

zm:Derzeit gibt es in der Zahnärzteschaft eine intensive, bisweilen sehr emotionale Diskussion um das Vorgehen in Sachen Basistarif. Bundeszahnärztekammer und Freier Verband haben sich zu Wort gemeldet und kritisieren KZBV und KZVen – unter anderem, die Körperschaften wollten wieder mal in fremden Gewässern fischen. Wie stehen Sie zu diesen Vorwürfen?

Fedderwitz:Wir wissen, dass der Basistarif mit seiner vom Gesetzgeber vorgegebenen Parallelstruktur zur GKV ein wesentlicher Baustein ist für den von Teilen der Politik angestrebten Einheitsbrei „Bürgerversicherung“. Ich weiß auch, dass die KZBV mit dieser Einschätzung nicht allein steht – alle anderen zahnärztlichen Organisationen, die sich nach meinem Wissen zu Wort gemeldet haben, teilen diese Einschätzung – auch die BZÄK und der Freie Verband. Man ist einig, diesem Konstrukt nicht zur Marktgängigkeit zu verhelfen.

Daher ist dieser Diskurs innerhalb des Berufsstandes ärgerlich und unnötig, weil er die nötige – eigentlich auch vorhandene – Geschlossenheit aufbricht. Das ist kontraproduktiv! Wir wollen diesen Basistarif, der uns vom Gesetzgeber ja wie ein Kuckucksei ins Nest gelegt worden ist und den wir daher auch nur „mit spitzen Fingern“ anfassen, dennoch im Sinne der Zahnärzteschaft gestalten. Diese Ausgestaltung darf nicht auf dem Rücken und zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen erfolgen. Das ist mein Ziel, das ist das Ziel der KZBV. Und daher ist der richtige Weg, gemeinsam mit den anderen unmittelbar Betroffenen – also der KBV für die Ärzteschaft, dem PKV-Verband für die privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen – die ja dennoch festzulegenden Bedingungen so unattraktiv zu gestalten, dass dieser Basistarif kein Erfolgsmodell wird.

zm:Wie wollen Sie mit dem Basistarif umgehen?

Fedderwitz:Da hat der Gesetzgeber ja die Richtung vorgegeben: Die GKV ist das Vorbild. Daran sind die Inhalte auszurichten. Nach Art, Umfang und Höhe.

zm:Ist das nicht Sache der PKVen?

Fedderwitz:Klar, schließlich bleibt der Basistarifversicherte Privatpatient – aber mit stark eingeschränktem Leistungsanspruch. Diesen Anspruch legt auch nicht die KZBV, sondern allein der PKV-Verband in seinen allgemeinen Versicherungsbedingungen fest. Und darin wird auch stehen, wie Leistungen gewährt und erstattet werden.

zm:Ein weiterer Streitpunkt: Erstattung!

Fedderwitz:Für uns gilt weiterhin die uneingeschränkte Vorfahrt für die Kostenerstattung. Offensichtlich ist hier – vielleicht ja auch nicht ungewollt – Einiges an Desinformation im Umlauf. Ob die Rechnungsstellung direkt zwischen Patient und Zahnarzt abläuft, ob – wie vielerorts üblich – eine Abrechnungsgesellschaft eingeschaltet wird oder zukünftig zusätzlich eine KZV ihren Vertragszahnärzten die Abrechnung von Basistarifleistungen als Service anbietet – das bleibt dem Patienten zusammen mit seinem Zahnarzt überlassen. Das ist für mich alles Kostenerstattung, für die ich mich nicht nur in den letzten Wochen bei diesem Thema eingesetzt habe, die ich auch weiterhin anstrebe. Und ich sage auch ganz deutlich: Eine Auszahlung des Rechnungsbetrages aus Basistarif-Leistungen über KZVen ist für mich nicht denkbar. Noch weniger vorstellbar ist für mich eine Auszahlung im Rahmen einer Quartalsabrechnung.

Aber das wäre ja alles auch keine Kostenerstattung mehr. Warum soll eine KZV nicht ihren Apparat, ihre Logistik und ihre Kompetenz als Service einbringen und anbieten?

zm:Wenn das alles die PKV in ihren Versicherungsbedingungen festzulegen hat, warum mengt dann überhaupt die KZBV dabei mit?

Fedderwitz:Der Basistarif ist der Versuch eines Einstiegs in die staatliche Einheitsversicherung. Diese Auffassung teilen wir, da bin ich mir sicher, mit allen anderen zahnärztlichen Organisationen. Deshalb steht unser klares Nein zu diesem Schachzug der Bundesgesundheitsministerin. Dennoch gibt es das Gesetz, das uns zwingt, entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen. Deshalb führen wir die Gespräche mit den Beteiligten PKV, KBV und der Beihilfe. Sicherlich haben – inklusive der für die Zahnärzte agierenden KZBV – alle ihre eigene Perspektive auf das, was in Sachen Basistarif zu erreichen ist. Aber die PKV-Vollversicherung ist unsere zweite Honorarschiene. Sie ist für die Praxen überlebensnotwendig. Daran darf der Gesetzgeber nicht rütteln. Wir müssen verhindern, dass hier ohne die Zahnärzteschaft an einem neuen Tarif gebastelt wird. Dieses Feld dürfen wir anderen keinesfalls überlassen. Die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber ja ohnehin für den Versicherten auf GKVNiveau angesiedelt hat, müssen selbstverständlich so ausgestaltet werden, dass allen potenziellen Versicherten schon vom Konstrukt her klar wird: Wer hier mit dem Anspruchsdenken nach Art des privat Vollversicherten antritt, wird sich täuschen. Er kommt zwangsläufig vom Penthouse in den Kohlenkeller.

zm:Das trifft die Versicherten. Was erwartet die Kollegen in den Praxen?

Fedderwitz:Hier liegt eine weitere wichtige Aufgabe der KZBV. Erreicht werden muss, dass wir Sicherheit schaffen, damit die Kollegen ab Januar 2009 nicht im Regen stehen. Auch wenn wir alle dieses Kuckucksei des Gesetzgebers nicht mögen – wir müssen den Kollegen trotzdem ein praktikables, in seiner Umsetzung transparentes Modell schaffen.

Die Praxen brauchen die Sicherheit, auch in diesem Tarif Mehrleistungen vereinbaren zu können. Und es reicht nicht aus, die Honorierung auf Basis des aus dem Gesetz herauslesbaren 2,0-fachen Satzes festzulegen. Hier muss es Wege geben, wie der Zahnarzt Leistungen mit dem Basistarifversicherten abrechnen kann, welche Maßgaben er zu erfüllen hat, woran er einen Basistarifversicherten erkennen kann und anderes mehr. Es geht uns ja nicht um Vergütungshöhen, es geht – genauso wichtig – auch um Vergütungsstrukturen.

Nochmals: Der Gesetzgeber hat das Niveau dieser Versicherungsleistungen so angesetzt, dass es nicht oberhalb von GKVLeistungen liegen soll. Aber de facto ist der Basistarifversicherte nicht in der GKV versichert.

zm:Trotzdem: Vom Konstrukt her ist der Basistarif ein PKV-Tarif.

Fedderwitz:Ja, und weil daher die PKV hier den weitestgehenden Einfluss auf die Rahmenbedingungen haben wird, müssen wir alle Chancen nutzen, gezielt auf die Bedingungen im Sinne der Zahnärzte einzuwirken. All das unter der Maxime, das Beste für unseren Berufsstand durchzusetzen.

In diesem Sinn ist es eine unserer vorrangigen Herausforderungen, dass der Basistarif keine Alternative zu bisherigen Versicherungsmodellen wird. Hier sind wir alle gefragt. Sich nur mit einer Klage, die – wohlgemerkt – wichtig und richtig ist, aus dem Dilemma zu ziehen, hilft am 1. 1.2009, wenn tatsächlich ein Basistarifversicherter in der Praxis steht, zumindest den Praxen nicht weiter. Hier können wir nicht auf den Tag warten, an dem ein gerichtlicher Beschluss auf höchster Ebene steht.

zm:Das klingt nach festem Kurs. Wie wird die KZBV mit den zurzeit kursierenden Vorwürfen aus dem Berufsstand umgehen?

Fedderwitz:Der KZBV-Vorstand wird mit den KZVen einen gemeinsamen Weg gehen und einen einheitlichen Umgang mit dem Basistarif erreichen wollen. Da sind wir derzeit in der Diskussion – übrigens mehr auch noch nicht. Wir werden weiterhin in den Berufsstand hinein offenlegen, was wir tun. Selbstverständlich hoffen wir auf sachliche Einsicht und den in dieser Angelegenheit so dringend notwendigen Konsens. Denn es wäre doch der GAU: nicht nur ein Basistarif, der läuft, sondern auch noch ein weiterer, erfolgreich gesetzter Keil, der Ärzte- und Zahnärzteschaft auseinanderdividiert.

zm:Danke für das Gespräch. ■

Das Interview führte Egbert Maibach-Nagel

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