Leitartikel

Klare Strukturen - sauberer Wettbewerb

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

man hat einen Kompromiss gewollt – aber es sind nur Probleme dabei herausgekommen: So lässt sich trefflich das politische Vorhaben zum Basistarif der PKV umschreiben. Das Gesetz steht, der Tarif soll ab 1. Januar 2009 greifen. Alle Betroffenen sind derzeit dabei, das Ganze auszugestalten. Jedoch: die Verwirrung ist groß, die Grenzen der Zuständigkeiten sind fließend und die Spielregeln unklar. Widersprüchliche Meinungen werden in die Öffentlichkeit hineingetragen und der Berufstand insgesamt ist verunsichert.

Saubere Arbeit! Der Gesetzgeber hat es geschafft, an dieser Stelle mit seinen Regelungen im GKV-WSG zum Basistarif und der Behandlungspflicht via KZV die Rechtskreise von „Privat“ und „Gesetzlich“ zu vermischen und damit der wachsenden Versozialrechtlichung und Bürokratisierung weiter Auftrieb zu verschaffen. Eine solche Gemengelage scheint politisch gewollt zu sein.

Wenn wir nicht sehr aufpassen, ist zu befürchten, dass durch eigenes Zutun das Ganze erhebliche Auswirkungen auf bestehende Strukturen von GKV und PKV haben wird. Soll der Basistarif in einer Weise ausgestaltet werden, die dazu führt, dass künftige PKV-Basistarifversicherte aus der PKV herausfallen und zu Quasi-GKV-Versicherten mutieren? Bekanntlich soll der Leistungsumfang des neuen Tarifs den von EBM und Bema übernehmen und die dazugehörige Vergütung ist durch das SGB V gedeckelt. Wenn man diese Gedanken weiterspinnt, könnten Strukturen wie Gutachterwesen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen hinzukommen, letztlich würde ein neues Paralleluniversum zur GKV entstehen. Auf jeden Fall ist die Gefahr groß, einer Einheitsversicherung Tür und Tor zu öffnen.

Eine starke private Krankenvollversicherung ist und bleibt jedoch für das Gesundheitswesen in Deutschland unerlässlich. Regelungsverfahren, die über den gesetzlich geforderten Rahmen zum Basistarif hinaus gehen, schaden den Interessen der Zahnärzteschaft und denjenigen der Privatversicherten. Vielmehr müssen wir – soweit das in unserer Hand liegt – dafür Sorge tragen, dass die Melange von GKV und PKV nicht gedeiht, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass vor allem natürlich die privatzahnärztliche Versorgung der Bevölkerung in den klassischen Vollversicherungstarifen der privaten Krankenversicherung sichergestellt bleibt. Dabei sollte die PKV gefordert sein.

Festzuhalten ist, dass nach den Bestimmungen im Sozialgesetzbuch die vom Basistarif umfassten Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung auszugestalten sind. Deswegen ist es auch sinnvoll, sich bei allen Verhandlungen im Zusammenhang mit dem neuen Tarif allein auf die im Gesetz vorgegebenen Fakten zu beschränken. Aus diesen Gründen ist es unbedingt erforderlich, den Grundsatz der Kostenerstattung auch im Basistarif beizubehalten und die Einführung von Sachleistungsstrukturen abzulehnen.

Was die Versicherten betrifft, so sind diese auch im Basistarif Privatpatienten, selbst wenn sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Leistungsumfang nur vergleichbare Ansprüche wie GKV-Versicherte besitzen. Die autonomen Vertragsbeziehungen zwischen dem Arzt beziehungsweise Zahnarzt und seinem Patienten sind und bleiben privatrechtlicher Natur und werden durch eine der GKV entlehnte Leistungsbegrenzung der privaten Gebührenordnung nicht berührt.

Es ist keine leichte Aufgabe, die die Verantwortlichen jetzt übernommen haben, um den neuen Tarif mit dem gesetzlich gewollten „Leben“ zu füllen, zumal das Ganze unter Zeitdruck steht. Wichtig ist jedenfalls, dass die Patienten und auch die Praxen nicht darunter leiden – und dass der zahnärztliche Berufsstand an seinen Grundsätzen insgesamt festhält. Wir brauchen weiterhin eine saubere Trennung von PKV und GKV mit klaren Strukturen im Sinne eines echten Wettbewerbs.

Ich bin mir sicher, dass die Verantwortlichen so verhandeln, dass sich nicht der Spruch verwirklicht: „Es war das Gute gewollt, aber herausgekommen ist nur das Übliche“.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

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