Leitartikel

Eigenverantwortung oder Eigentor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Ei des Columbus erweist sich als Stein der Weisheit, mit dem man den Gordischen Knoten durchschlagen kann: Die DAK hat es! Reicht es uns, das Ei, nein, das Patentrezept, das nur Sieger kennt. Patienten, Zahnärzte und die DAK im Wettbewerb – alles Sieger? Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der – laut DAK – „Quantensprung für Zahnärzte“ schnell als Fall ins Bodenlose und für die Patienten als eine Entmündigung ohne Beispiel!

Bisher galt: Eine Krankenversicherung ist, wie das Wort vermittelt, ein Versicherer. So sind wir es gewohnt, so prägte es unser Vertragsgeschäft. Zu verhandeln sind Abrechnungskonditionen, die Bereitstellung von Geldern, Punktwerte und – leider immer noch – Budgets. Die Sicherung der Versorgung, Prävention, Diagnose und Therapie sind hingegen Sache der Zahnärzte. Das kann nicht anders laufen, denn Zahnheilkunde beherrschen nun mal nur wir. Diese Aufgabenteilung hat sich bewährt. Und so hatte die freie Arztwahl ihren unbestritten hohen Stellenwert.

Die Einstiegshilfe in das neue Rollenverständnis bieten die qua Gesetzgeber geschaffenen Selektivverträge. Rechtfertigendes Feigenblatt zur Aufweichung des Kollektivwesens ist, so das Argument der Reformer, intensiverer Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. So gab es bisher erste Versuche von kleineren Krankenkassen oder nur regionale Verträge. Jetzt hat die DAK mit einem bundesweit flächendeckenden Selektivvertragsangebot den Versuch gestartet, auch im zahnärztlichen Bereich das Kollektiv zu knacken. Das bisherige Primat der Selbstverwaltung, die Sicherung der Versorgung, hat damit – wie im ärztlichen Bereich – seinen Präzedenzfall zur Aufspaltung des zahnärztlichen Kollektivs.

Krankenkasse und die uns Zahnärzten ja sattsam bekannte Imex Dental und Technik GmbH wollen durch „Kooperation, Nutzung von Synergieeffekten und Miteinbeziehung globaler Märkte“ (so die Werbebroschüre) ein neues „Win-win-Prinzip“ einführen. Die Winner sind klar: Kasse und Imex. Die Verlierer auch: Zahnarzt und Patient. Mit vertraglichen Daumenschrauben und finanziellen Knebelverträgen, mit der Verpflichtung auf bestimmte Materialien und ein Preisdiktat (PZR für 50 Euro; im BEMA gilt zum Vergleich: drei BEMA-Punkte für eine Behandlungsminute – also eine PZR in 17 Minuten ...??) werden die zuvor geköderten Zahnärzte in eine kaum noch entrinnbare Abhängigkeit getrieben. Mit dem Verzicht auf freie Arztwahl, auf die fachlich geprägte Auswahl von Zahntechnik und der verwendeten Materialien gehen wesentliche Merkmale einer qualitätsorientierten Versorgung den Bach hinunter.

Wir Zahnärzte können uns, so uns die Angst, Patienten zu verlieren, antreibt, vielleicht über den einen oder anderen vom Kollegen abgegriffenen Neuzugang freuen. Dafür zahlen wir aber mit bitteren Einmischungen in unsere betriebswirtschaftliche Entscheidungsfreiheit. All das kann nicht im Sinne seiner Erfinder sein. Diese haben sich auch schon wiederholt dazu geäußert: Keiner will das Kollektivvertragssystem via Selektivverträge abschaffen. Zurücknehmen will diesen Fehltritt trotzdem niemand. Zu schön scheint es zu sein, das Störmanöver zu beobachten, wie die ehemals so anstrengenden, weil ernst zu nehmenden Vertragsgegner aus der Selbstverwaltung ihrer Marktmacht beraubt werden. Da kann man schon mal vergessen, dass letztlich die Versorgungssicherung gefährdet wird.

Und wir Zahnärzte? Noch haben wir die Wahl zwischen Eigenverantwortung und Eigentor! Für überzeugte Freiberufler ist klar: Nur die persönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung des Mediziners als Freiberufler mit umfassender persönlicher Verantwortung gewährleistet den hohen Stand der Versorgung. Diese Freiheit muss besonders bei Diagnose und Therapie gesichert sein. Mit Imex in die Sackgasse, mit der DAK auf den Holzweg? Ich bleibe dabei: Das uneingeschränkte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt bildet die Grundlage für ein freiheitliches Gesundheitswesen. Das ist der richtige Weg.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Dr. Jürgen FedderwitzVorsitzender der KZBV

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