150 Jahre „Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“

Eine zahnärztliche Organisation schreibt Geschichte

Heftarchiv Gesellschaft
Dominik Groß, Karin Groß, Gereon SchäferDie Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferkeilkunde (DGZMK) blickt im August 2009 auf eine 150-jährige Vereinsgeschichte zurück. Doch was in der Rückschau wie eine klassische Erfolgsgeschichte anmutet, stellte sich im Gründungsjahr 1859 noch völlig anders dar:

Zu jener Zeit praktizierten im gesamten Gebiet des Deutschen Bundes gerade einmal 250 Zahnärzte. Dagegen waren um 1850 allein im Königreich Preußen rund 2 000 Wundärzte und mehr als 3 000 Ärzte tätig, die allesamt auch zur Zahnbehandlung berechtigt waren. Die kleine Zahl der deutschen Zahnärzte musste sich ihre Klientel zudem mit nichtapprobierten ‚Zahnkünstlern‘ teilen‚ die keine reguläre Ausbildung durchlaufen hatten und die Preise der Zahnärzte regelmäßig unterboten. Doch auch die Qualifikation der Zahnärzte wurde vielfach angezweifelt. Dies lag vor allem daran, dass die zahnärztliche Ausbildung – anders als die des Arztes – nicht an den Nachweis des Abiturs und an ein universitäres Studium gebunden war. Gerade die Geringschätzung des Zahnarztberufs durch die akademische Ärzteschaft und die staatlichen Behörden machte den zeitgenössischen Zahnärzten daher zu schaffen. Als sich zum Beispiel der Berliner Hofzahnarzt Blume 1836 um den Titel eines Hofrates bewarb‚ wurde sein Gesuch mit folgender Begründung zurückgewiesen: „Die Zahnärzte nehmen‚ die Hebammen ausgenommen‚ den letzten Rang unter den Heilpersonen im Staat ein‚ der ihrem bescheidenen Wissen und Wirken auch nur angewiesen werden kann.“ Zu einem ähnlichen Ergebnis kam das Medizinalkollegium in Königsberg noch im Jahr 1865: „Die Zahnärzte gelten im allgemeinen nicht als wissenschaftlich gebildete Männer‚ und mit Recht.“

Aufruf zur Vereinigung

Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht wunder, dass die deutschen Zahnärzte besonders frühzeitig den Entschluss fassten, sich berufspolitisch zu organisieren. Im Februar 1859 erschien in der ersten und bis dahin einzigen deutschen Fachzeitschrift „Der Zahnarzt“ folgender Aufruf des Lüneburger Zahnarztes David Fricke:

„Die Zahnärzte selbst haben sich von der Stufe des ärztlichen Handlangers zur Selbständigkeit wissenschaftlicher Heilkünstler heraufgeschwungen und fühlen‚ dass sie das errungene Gebiet nicht nur behaupten‚ sondern auf demselben weiter vordringen müssen [...] Man wird zu einem Stande‚ der ehemals nicht des besten Rufes sich erfreut hat‚ Vertrauen gewinnen‚ und dadurch wird der Weg geebnet werden‚ auf welchem nur allein die Früchte jenes Strebens der Menschheit zu Theil werden können. Von diesem Gesichtspunkte aus dürfte eine im grossen durchgeführte Assoziation also auch in sozialer Beziehung des günstigsten Erfolges nicht ermangeln [...] In dieser Hoffnung und in Anerkennung der Nothwendigkeit‚ dass vorläufig Einer der Gleichgesinnten die Initiative ergreift‚ erlaube ich mir die Kollegen des gesammten Deutschen Vaterlandes zu einer Vereinigung in dem oben angedeuteten Sinne einzuladen. Diejenigen geehrten Herren Kollegen‚ welche an einer solchen Vereinigung persönlich Theil zu nehmen oder ihr wenigstens auf andere Weise förderlich zu sein gedenken‚ wollen mir gefälligst in portofreien Briefen bis zum 30. April des Jahres Ort und Zeit bestimmen‚ wo und wann ihnen eine Zusammenkunft am wünschenswerthesten sein würde. Am ersten Mai sollen dann die eingegangenen Stimmen gezählt‚ und auf Grund der Stimmenmehrheit soll unverzüglich ein Termin zur Versammlung behufs Konstituirung eines Vereins Deutscher Zahnärzte ausgeschrieben werden“ [Zahnarzt 14 (1859)‚ S. 39–41].

Der Central-Verein deutscher Zahnärzte

Am 1. August 1859 riefen 26 deutsche Zahnärzte im Rahmen einer Gründungsversammlung in Berlin den „Central-Verein deutscher Zahnärzte“ – den „Vorläufer“ der DGZMK – ins Leben. Mit den ‚Mitteilungen des Central Vereins deutscher Zahnärzte’ schuf der erste Präsident des Vereins, Dr. Moritz Heider, innerhalb eines Jahres zudem ein eigenes Publikationsorgan, das durchaus hohen wissenschaftlichen Anforderungen genügte. Die jährlich veranstalteten Tagungen fanden rasch große Beachtung, und die Zahl der Vereinsmitglieder nahm langsam, aber kontinuierlich zu (siehe Abbildung S. 88). Breiten Raum innerhalb der Vereinsarbeit nahmen zudem der Kampf gegen die wachsende Zahl nichtapprobierter Zahnkünstler (siehe Abbildung S. 86) und die Maßnahmen zur Verbesserung der zahnärztlichen Ausbildung ein.

Als 1891 der ‚Vereinsbund Deutscher Zahnärzte‘ (VbDZ) gegründet wurde‚ beschränkte sich der CVdZ in zunehmendem Maße auf wissenschaftliche Belange‚ während der Vereinsbund vor allem die berufspolitisch relevanten Themen aufgriff. Doch gerade in der Frage der zahnärztlichen Ausbildung kam es auch in der Folgezeit zu gemeinsamen Initiativen. Vor allem nach 1880 erlebte die Zahnheilkunde in Deutschland eine bemerkenswerte Dynamik: So nahm etwa die Zahl der zahnärztlichen Vereine und damit der Organisationsgrad der Zahnärzte in Deutschland zwischen 1880 und 1910 merklich zu. Willoughby Dayton Miller‚ von 1900 bis 1906 Vorsitzender des CVdZ‚ wurde mit seinem weltweit beachteten Buch über „Die Mikroorganismen der Mundhöhle“ zum Begründer der chemischparasitären Karies-Theorie, und Wilhelm Conrad Röntgen trat mit den bald nach ihm benannten Strahlen an die Öffentlichkeit – eine Entdeckung, von der auch die wissenschaftliche Zahnheilkunde entscheidend profitieren sollte.

Abitur als Voraussetzung zum Zahnmedizinstudium

Doch trotz vereinter Bemühungen gelang es CVdZ und VbDZ erst im Jahr 1909, die Einführung des Abiturs als verbindliche Studienvoraussetzung für das Fach Zahnheilkunde durchzusetzen. Als 1919 schließlich in den ersten Einzelstaaten des Deutschen Reiches – vor allem dank der Initiative des Vereinspräsidenten Otto Walkhoff (siehe Abbildung links) – die zahnärztliche Doktorwürde (Dr. med. dent.) eingeführt wurde‚ bedeutete dies nicht nur einen berufspolitischen Erfolg‚ sondern auch eine deutliche Aufwertung des Zahnarztberufs und der wissenschaftlichen Zahnheilkunde. Mit der Promotionsmöglichkeit stieg auch die Zahl der Studenten der Zahnmedizin in kürzester Zeit deutlich an: Waren noch 1920 im Deutschen Reich lediglich 4 459 Zahnärzte registriert‚ so betrug ihre Zahl fünf Jahre später schon 9 137. 1923 wurde den deutschen Zahnärzten zudem die Möglichkeit zur Habilitation eingeräumt. Erfolglos blieben dagegen auch weiterhin die Versuche‚ mit den nichtapprobierten ‚Zahnkünstlern‘‚ die seit 1908 die Bezeichnung ‚Dentisten‘ führten‚ zu einer Kompromisslösung zu gelangen.

Deutsche Gesellschaft für Zahn- und Kieferheilkunde

1926 schloss sich der CVdZ mit dem ‚Vereinsbund Deutscher Zahnärzte‘ zum ‚Zentralverein – Deutsche Gesellschaft für Zahn- und Kieferheilkunde‘ (DGZK) zusammen. Diese Maßnahme war nötig geworden‚ weil der zwischenzeitlich gegründete ‚Reichsverband der Zahnärzte Deutschlands‘ mehr und mehr die Führung in interessenpolitischen Fragen übernommen hatte und den Vereinsbund somit seiner eigentlichen Funktion beraubte.

1933: Die erste DGZMK

Die überwiegend wissenschaftlich orientierte DGZK wurde bereits nach sieben Jahren erneut reorganisiert: Auf Initiative des nationalsozialistischen ‚Reichszahnärzteführers‘ Ernst Stuck kam es 1933 nach der Machtübernahme durch Adolf Hitler zur Gründung der ‚Deutschen Gesellschaft für Zahn-‚ Mund- und Kieferheilkunde‘ (siehe Foto S. 84). Gleichzeitig wurde eine neue Satzung verabschiedet‚ die Stuck unter anderem das Recht zur Berufung und Absetzung des Vereinsvorsitzenden zubilligte. Eine wesentliche Aufgabe der neu strukturierten DGZMK sollte es sein‚ ‚,einen wissenschaftlichen Führerstamm heranzubilden‚ der Träger der großen wissenschaftlichen und allgemeinen Gesichtspunkte des Faches ist‚ und dessen Aufgabe es ist‚ die jüngere Generation mit dem Geiste echter Wissenschaft und eines echten priesterlichen Arzttums zu durchdringen“ [Dt. zahnärztl. Wschr. 37 (1934)‚ S. 19]. Bereits die Wortwahl deutet an‚ dass das nationalsozialistische Gedankengut vor den Zielen des zahnärztlichen Dachverbandes nicht Halt machte.

Der Deutsche Zahnärztetag

In jedem zweiten Jahr sollte aus Anlass des ‚Deutschen Zahnärztetages‘ eine große Tagung für Mund-‚ Zahn- und Kieferheilkunde erfolgen [Dt. zahnärztl. Wschr. 36 (1933)‚ S. 1193; auch Maretzky/Venter (1974)‚ S. 209]. Zudem wurden neben der freiwilligen Teilnahme an Fachveranstaltungen auch sogenannte Pflichtfortbildungen eingeführt‚ deren Durchführung dem neu gegründeten Reichsfortbildungsausschuss oblag. Dagegen stellte man das aktuelle Vereinsorgan, die ‚Deutsche Monatsschrift für Zahnheilkunde‘, 1933 ein. Als Vereinszeitschrift wurde 1934 die ‚Deutsche Zahn-‚ Mund- und Kieferheilkunde‘ ins Leben gerufen (siehe Abbildung S. 85). Sie sollte „Wissenschaftler und Praktiker“ in der Forschung vereinen und der „Deutschen Wissenschaft dienen, die in ihrer höchsten und schönsten Form ein Dienst am Volke, am leidenden Menschen“ sei.

Der 2. Weltkrieg brachte das Aus der Gesellschaft

Das Ende des Zweiten Weltkriegs brachte das vorübergehende Aus der Gesellschaft. Die Aufteilung des deutschen Territoriums in Besatzungszonen‚ aber auch das von den Alliierten verfügte Vereinsverbot waren verantwortlich für die Tatsache‚ dass die DGZMK nach dem Ende des Krieges zunächst nicht fortbestand.

Erst 1949 gelang ihre Rekonstituierung mit zunächst 280 Mitgliedern. Gleichzeitig fand die Gesellschaft wieder zur einstigen Selbstständigkeit zurück.

Die dzz kommt aus Bayern

1950 wurde die bereits 1946 zunächst als Organ der Bayrischen Landeskammer gegründete ‚Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift‘ zum Publikationsorgan der DGZMK erklärt und damit eine wichtige Voraussetzung einer erfolgreichen wissenschaftlichen Tätigkeit geschaffen. In der Folgezeit konnte die DGZMK ihre Stellung als führende Fachgesellschaft der deutschen Zahnärzte festigen. 1952 gelang die vollständige Wiederaufnahme der im Zweiten Weltkrieg abgerissenen internationalen Beziehungen. Auch in Bezug auf den Dualismus zwischen den Zahnärzten und den Dentisten kam es nun zu einer Einigung: In der ersten Legislaturperiode des Bundestages wurde das ‚Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde‘ vom 31. März 1952 angenommen. Der Dentistenberuf wurde auf den ‚Aussterbeetat‘ gesetzt. Bereits zugelassene Dentisten konnten im Gegenzug unter gewissen Voraussetzungen in den Zahnärztestand aufgenommen werden. Aufgrund jener Übergangsregelung stieg die Zahl der Zahnärzte binnen kurzer Zeit stark an. Um dem dadurch bedingten Zuwachs an Mitgliedern und den damit verbundenen organisatorischen Aufgaben gerecht zu werden‚ reagierte die DGZMK mit einer Erweiterung des Vorstandes von sieben auf neun Personen.

In der Mitte der 1960er Jahre setzte in den Reihen des Vorstands eine Diskussion über die künftige Programmatik der Gesellschaft ein (siehe Foto S. 86). Trotz anerkannt guter Jahrestagungen und trotz des ungebrochenen Engagements der Verantwortlichen fiel die Zahl der Mitglieder 1968 nach 20 Jahren erstmals unter 8 000.

Akademie Praxis und Wissenschaft

Als wegweisend erwies sich in dieser Situation der Entschluss‚ eine Tochtergesellschaft zu konstituieren‚ die der systematischen Fortbildung des praktischen Zahnarztes auf wissenschaftlicher Basis dienen sollte. Zu diesem Zweck wurde 1974 die Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) ins Leben gerufen. Im Rahmen der APW wurden den Mitgliedern der DGZMK Fortbildungskurse angeboten. Die neue Einrichtung stieß von Anfang an auf großes Interesse. Die hohe Akzeptanz der APW verhalf auch der DGZMK zu einer neuerlichen Aufwärtsentwicklung: 1982 wurden erstmals wieder mehr als 8 000‚ 1989 mehr als 9 000 Mitglieder gezählt.

Eine weitere Zäsur in der Geschichte der DGZMK stellte die Wiedervereinigung Deutschlands dar. Die politische Wende bot nicht nur die Chance auf einen freien wissenschaftlichen Austausch‚ sondern ermöglichte den ostdeutschen Zahnärzten nunmehr auch den Eintritt in die Fachgesellschaft. Obwohl der erhoffte Zustrom von Mitgliedern aus Ostdeutschland ausblieb – bis heute sind Zahnärztinnen und Zahnärzte aus den neuen Bundesländern in der DGZMK unterrepräsentiert (siehe Abbildung S. 87) –‚ stellte sich die Gesellschaft am Ausgang des 20. Jahrhunderts als moderne und zukunftsorientierte Organisation dar. Der Geschäftsverteilungsplan der DGZMK von 1997 führte neben der APW bereits sieben (Fach-)Gesellschaften‚ fünf Arbeitsgemeinschaften‚ sechs – teilweise interdisziplinäre – Arbeitskreise und mehrere Kommissionen an‚ die alle wesentlichen Bereiche der wissenschaftlichen Zahnheilkunde abdeckten.

In den ersten zehn Jahren des neuen Millenniums bewies die DGZMK schließlich die Fähigkeit‚ das Erbe der Gründungsväter des ‚Central-Vereins deutscher Zahnärzte‘ den aktuellen fachlichen‚ gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen anzupassen. Dies zeigt bereits der Blick auf die 2002 verabschiedete, in mehreren Punkten veränderte Satzung, die nun auch eine Reihe außerordentlicher Mitgliedschaften zulässt und sich expressis verbis der Beratung politischer Gremien geöffnet hat; Ausdruck einer dynamischen Weiterentwicklung sind aber auch die wachsende Zahl und die unterschiedliche konzeptionelle und inhaltliche Ausrichtung der Publikationsorgane der DGZMK, der Ausbau der mit ihr assoziierten beziehungsweise verbundenen Organisationen und die mit 4 000 Mitgliedern stark aufstrebende Akademie Praxis und Wissenschaft. In der Fort- und Weiterbildung wurden mit der Zertifizierung und dem modularen System neue Wege beschritten. Die Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde und die Etablierung eines von Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gemeinsam ausgerichteten ‚Deutschen Zahnärztetages‘ versinnbildlichen ihrerseits den gezielten Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Standespolitik. Die von der DGZMK vertretene zunehmende Orientierung der Zahnheilkunde an der Medizin – programmatisch greifbar in der neuen Schreibweise „Zahn-Medizin“ – gehört ebenfalls zu den Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre. Damit eng verbunden ist die Forderung nach einer Reform der zahnärztlichen Ausbildung, die sich längst zu einem Dauerbrenner entwickelt hat.

Die weibliche „Großmacht“

Eine weitere Novität des letzten Dezenniums ist die stärkere Betonung historischer und ethischer Fragen für das Selbstverständnis der deutschen Zahnärzteschaft – angefangen von der Forderung nach Anschluss an die international etablierte Spezialdisziplin ‚Ethik in der Zahnheilkunde‘ bis hin zur aktuellen Diskussion der Rolle des 1948 verabschiedeten Genfer Gelöbnisses. Schließlich galt und gilt es den geschlechtsspezifischen Veränderungen innerhalb der deutschen Zahnärzteschaft Rechnung zu tragen: 2002 schlossen schließlich erstmals mehr Frauen als Männer das Studium der Zahnheilkunde ab, und mittlerweile übersteigt auch der Anteil der weiblichen Promovierten im Fach Zahnheilkunde denjenigen der Männer. Doch obwohl der Frauenanteil unter den deutschen Zahnärzten bereits bei rund 40 Prozent angelangt ist – bei deutlich steigender Tendenz –, beträgt die Quote der weiblichen Mitglieder in der DGZMK lediglich 27 Prozent. Auch in den Vorständen der DGZMK und der assoziierten Organisationen sind Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Für die DGZMK ist die verstärkte Integration und Förderung weiblicher Mitglieder folglich eine Zukunftsfrage von übergeordneter Bedeutung – nicht allein aufgrund der bestehenden Verantwortung gegenüber den jungen, künftig mehrheitlich weiblichen Kollegen.

Und so ist die Entwicklung der DGZMK zwar durchaus eine Erfolgsgeschichte – aber zugleich auch die Geschichte einer Organisation, die sich fortwährend neuen Herausforderungen gegenüber sieht, die eben diesen Erfolg auf die Probe stellen.

Univ.-Prof. Dr. phil. Dr. med. Dr. med. dent.Dominik GroßDr. med. Karin GroßDr. med. Gereon SchäferInstitut für Geschichte, Theorie & Ethik derMedizin der RWTH AachenUniversitätsklinikum AachenWendlingweg 252074 Aachendgross@ukaachen.de

Literatur:Dominik Groß, Gereon Schäfer, Geschichteder DGZMK (1859-2009), Berlin:Quintessenz 2009

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