Für Ehrenamtler kostenlos
Wer sich im Bereich Gesundheit oder Wohlfahrt ehrenamtlich engagiert, ist per Gesetz kostenfrei unfallversichert. Dies gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bekannt. Dies gilt nicht für Ehrenamtträger, die sich in anderen Bereichen engagieren. Diese müssen angemeldet sein und für sie müssen Beiträge entrichtet werden. Über 23 Millionen Menschen üben in Deutschland ein Ehrenamt aus, davon viele in den Bereichen Gesundheit und Wohlfahrt.
Der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz im Wohlfahrtsbereich gilt für alle unentgeltlichen Tätigkeiten und sogar für solche, bei denen Aufwandsentschädigungen, zum Beispiel für Selbstkosten, gezahlt werden. Die Versicherung deckt nicht nur das Unfallrisiko bei der ehrenamtlichen Arbeit ab, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Stößt dem Ehrenamtler etwas zu, so trägt die BGW die Kosten für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Ist seine Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert, sichert sie ihn mit einer Rente ab.