Gesundheitspolitik im Wahlprogramm der CDU/CSU

Gesundheitsfonds und Einzelverträge bleiben

Schwarz-Gelb statt Schwarz-Rot — so lässt sich die Weichenstellung der CDU/CSU für die Pläne nach der Bundestagswahl auf einen Nenner bringen. Dies geht aus dem Wahlprogramm der Schwesterparteien, das am 29.06.2009 in Berlin präsentiert wurde, klar hervor. In der Gesundheitspolitik setzen die beiden Parteien unter anderem auf die Selbstverwaltung bei gleichzeitigem Ausbau der Einzelvertragsmöglichkeiten sowie auf den Gesundheitsfonds.

Prinzipiell soll die weitere finanzielle Entwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung „im Hinblick auf mehr Generationengerechtigkeit“ geschehen. Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl wird der früher einmal gefasste Beschluss, die Krankenkassenbeiträge unabhängig vom Einkommen einheitlich zu regeln, nicht erwähnt. So scheint die Gesundheitsprämie, die bereits 2003 von der CDU auf ihrem Parteitag in Leipzig beschlossen wurde, — zumindest für dieses Wahlprogramm — obsolet zu sein. Zusätzliche Belastungen für Versicherte sollen in Grenzen gehalten werden. Dabei will man „Entlastungsspielräume“ nutzen und die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen als „ein wichtiges Element“ erhalten. Ob damit gemeint ist, ’Verschiebebahnhöfe’, also Leistungen, die die GKV derzeit zwar zu tragen hat, die aber originär aus Steuermitteln zu finanzieren sind, zu schließen, oder weitere Steuermittel ins GKV-System zu geben, wird nicht näher erläutert.

Garant freier Beruf

Der umstrittene Gesundheitsfonds, der seit Anfang des Jahres die Finanzmittel an die Krankenkassen verteilt, bleibt auch nach Unionsvorstellungen weiterhin Bestandteil des Gesundheitssystems. Änderungen an der mit dem aktuellen Koalitionspartner beschlossenen Gesundheitsreform soll es aber hinsichtlich der Frage geben, wie die Finanzen zukünftig an die Kassen verteilt werden. Explizit wird im Programm auf die Freien Berufe eingegangen: „Sie haben entscheidend zum Erfolg des Gesundheitswesens beigetragen und gewährleisten eine patientennahe, humane und auch fachlich hochwertige Versorgung.“ Damit dies so bleibt, sollen bürokratische Verfahren „auf ein Maß, das zur Abrechnung und Qualitätssicherung unabdingbar notwendig ist“, abgebaut werden. Korrekturen soll es mit CDU/CSU auch beim ärztlichen Honorarsystem geben, nähere Erläuterungen hierzu werden allerdings nicht gemacht. Dagegen soll an niedergelassenen freiberuflich tätigen Haus-, Fach- und Zahnärzten sowie Apothekern als „Garanten der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung“ festgehalten werden.

Kein Zentralismus

Während Staatsmedizin und Zentralismus abgelehnt werden, vertrauen die beiden Parteien auf die Arbeit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Sie soll gestärkt werden — gleichwohl „sollen Kassen und Leistungserbringer mehr Möglichkeiten für einzelvertragliche Lösungen erhalten“. Nur so könnten regionale Versorgungskonzepte entstehen, die auf regionale Versorgungsbedürfnisse abgestimmt sind. Allerdings soll am Kollektivvertrag festgehalten werden, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten.

Hierbei soll die ärztliche Vergütung „besonderen regionalen Rahmenbedingungen“ und den Besonderheiten einzelner Arztgruppen Rechnung tragen. Die Ärzte Zeitung schlussfolgert: „Diese regionale Differenzierung der Vergütung käme partiell einer Abkehr von der neu eingeführten Vergütungssystematik mit einem bundeseinheitlichen Punktwert gleich.“

Ausdrücklich möchte man der Selbstverwaltung der Ärzte die Möglichkeit geben, sich wieder als „echte Interessenvertretung ihrer Mitglieder zu etablieren“. Eine Konkretisierung dieser Absichten fehlt jedoch im Wahlprogramm, nur zu gut sind die Schwierigkeiten, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit ihren Mitgliedern bei der Umsetzung ihrer Honorarordnung zu Beginn des Jahres hatte, noch in Erinnerung.

Patientenschutzgesetz

Eindeutig bekennen sich CDU/CSU zu den privaten Krankenversicherern, die zu einem freiheitlichen Gesundheitssystem „als Vollund Zusatzversicherung“ gehören. Kein Geheimnis ist, dass die CDU eine staatliche Einheitsversicherung genauso ablehnt wie eine Bürgerversicherung. In Abgrenzung zur aktuellen Gesundheitspolitik von Bundesministerin Ulla Schmidt (SPD) sollen medizinische Versorgungszentren auch nur unter „bestimmten Voraussetzungen“ zugelassen werden. Wesentlich sei dabei vor allem, dass diese nur von Ärzten und Krankenhäusern als Träger geführt werden. Des Weiteren sollen Auswüchse im Versandhandel von Arzneimitteln eingedämmt sowie Palliativmedizin und integrierte Versorgung im Krankenhausbereich ausgebaut werden. Beibehalten möchte die Union den Plan der derzeitigen großen Koalition, Patientenrechte in einem eigenen Patientenschutzgesetz weiterzuentwickeln.

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