Musterverträge für Kooperationen
Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Januar 2007 stehen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten offen. Doch in der Ärzteschaft gibt es Unsicherheiten: Welche Kooperationsform passt am Besten zu mir und meinen beruflichen Zielen? Welche juristischen und berufsrechtlichen Vorgaben muss ich beachten? Wie gieße ich einen Kooperationsvertrag in eine rechtlich wasserdichte Form? Der NAV-Virchow-Bund stellt seinen Mitgliedern exklusiv Musterverträge zu verschiedenen Kooperationsformen zur Verfügung. Vertragsmuster sind Bestandteil der Rechtsberatung und daher nur Mitgliedern des NAVVirchow-Bundes zugänglich. Neu in dieser Reihe ist jetzt der „Vertrag über die Errichtung einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft in Form von Jobsharing“ erschienen. Jobsharing bedeutet, dass sich zwei Ärzte einen Vertragsarztsitz teilen. Dieses Modell, das eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung erlaubt, eignet sich zum Beispiel für junge Ärztinnen mit Kindern. Häufig wird diese Kooperationsform auch von älteren Ärzten genutzt, um in einem gesperrten Planungsbereich einen Praxisnachfolger zu etablieren. Die Musterverträge können in der Kölner Geschäftsstelle kostenlos als Datei, für 1 Euro in Papierform oder für 5 Euro auf CD-ROM bestellt werden. sg/pm
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