Carsharing

Fahrer zahlt mit, wenn’s kracht

Carsharing kann eine sinnvolle Alternative für alle sein, die sich selbst kein Auto zulegen, aber auf Mobilität nicht verzichten wollen. Doch wie sieht es mit der Haftung aus, wenn der Fahrer mit dem Auto einen Schaden verursacht? Bei Unfällen tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter ein. Anders sieht das bei der Vollkaskoversicherung aus. „Zwar sind die Autos im Carsharing vollkaskoversichert, aber meistens mit Selbstbeteiligung“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten. Damit seien diese Fahrzeuge auch bei durch den Fahrer selbst verschuldeten Unfällen versichert. Die BdVChefin: „Die Selbstbeteiligung allerdings muss der Fahrer auf jeden Fall aus eigener Tasche bezahlen.“ Tipp: Bei manchen Carsharing-Anbietern gibt es die Wagen auch mit reduzierter Vollkasko-Selbstbeteiligung. Dafür muss der Fahrer etwas mehr fürs Auto bezahlen. Achtung: Wer ein eigenes Fahrzeug zugunsten des Carsharings aufgibt, sollte klären, wie lange sein Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Das ist wichtig für den Fall, wenn der Fahrer später wieder ein eigenes Gefährt versichern möchte. Hat er seinen Führerschein noch keine drei Jahre, kann es ihm passieren, dass er mit einem Beitragssatz von 230 Prozent wieder neu einsteigen muss. Lilo Blunck: „Kluge Carsharing-Fahrer lassen sich die unfallfreie Fahrzeit vom Anbieter bestätigen. Diese Bescheinigung kann ihnen möglicherweise eine günstigere Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung verschaffen.“ sg/pm

Wer Carsharing-Partner sucht, kann etwa unterwww.carsharing.deAnbieter recherchieren.

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