112. Deutscher Ärztetag

Kurz vor dem Kollaps

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Selten war ein Deutscher Ärztetag (DÄT) von so vielen Emotionen begleitet wie der diesjährige in Mainz. Denn mit seiner Forderung nach einer Rangliste medizinischer Leistungen hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, eine Diskussion losgetreten, die die Gemüter bundesweit erhitzt und entzweit. Während sich die Ärzteschaft überwiegend hinter die Forderung ihres Präsidenten stellte, hagelte es von Politikern und zahlreichen Medienvertretern massive Kritik.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte den Vorschlag Hoppes, eine Rangfolge von Indikationen, Patientengruppen beziehungsweise Verfahren festzulegen, bereits im Vorfeld des Deutschen Ärztetages kritisiert. Gegenüber Medienvertretern bezeichnete sie ihn schließlich sogar als „menschenverachtend“. Dem Ärztetag selbst war die Ministerin erstmals seit ihrem Amtsantritt vor acht Jahren fern geblieben, um mit den Gesundheitsministern der G-7-Staaten in Genf über das Vorgehen gegen eine weitere Ausbreitung der Mexiko-Grippe zu beraten.

An ihrer Stelle war Staatsekretär Klaus-Theo Schröder nach Mainz gereist. Überzeugend wirkte dessen Auftritt vor den rund 1 200 Teilnehmern der Eröffnungsveranstaltung jedoch nicht. Die Delegierten nahmen Schröder trotz seines Bekenntnisses zum Kollektivvertragssystem als „belastbare Grundlage der ärztlichen Versorgung“ nicht ab, dass die Freiberuflichkeit der Ärzte nicht zur Debatte stehe. Einzelverträge sowie Medizinische Versorgungszentren seien notwendige Ergänzungen zu den Kollektivverträgen, so Schröder. Von einer „feindlichen Übernahme“ könne nicht die Rede sein. Keinen Beifall erhielt der BMG-Vertreter auch für seine Behauptung, in Deutschland gebe es kein Rationierungsproblem. Schröder hatte die Debatte hierüber als „kleinlich“ bezeichnet.

Stellschraube: Steuern

Zuvor schon hatte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, die Ärztetagsdelegierten vor Übertreibungen gewarnt: „Ich scheue das Wort Rationierung wie der Teufel das Weihwasser – im Zusammenhang mit Gesundheit ist das ein furchtbares Wort“, sagte Beck. Er forderte die Ärzteschaft zum Dialog mit der Politik auf. Beck machte aber auch deutlich, dass die ärztliche Versorgung auf Dauer nur finanzierbar bleibe, wenn hierfür ein höherer Anteil vom volkswirtschaftlichen Einkommen zur Verfügung stehe. Als mögliche „Stellschraube“ sieht er einen Ausgleich über steuerliche Mittel. Ferner sprach sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident für weitere Zusammenschlüsse der Krankenkassen aus.

Dem entgegnete der Präsident der Bundesärztekammer Hoppe: „Auch wir Ärztinnen und Ärzte in Deutschland wollen keine Rationierung. Aber wir wollen auch nicht weiter für den staatlich verordneten Mangel in den Praxen und Kliniken verantwortlich gemacht werden.“

Mit dieser Bemerkung zielte Hoppe zugleich auf die Feststellung von Staatssekretär Schröder ab, dass es zur gemeinsamen Selbstverwaltung nach Meinung des BMG keine Alternative gibt. Schröder hatte angemerkt, dass der Staat die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung nicht übernehmen könne, da ihm hierfür die Kompetenz fehle.

Mit Tabu gebrochen

Hoppe appellierte an die Regierung, sich endlich zu ihrer Verantwortung zu bekennen und die Ärzte nicht länger im Regen stehen zu lassen. „Wir können helfen, vernünftige Entscheidungen vorzubereiten, die Letztverantwortung liegt aber bei der Politik.“ Deshalb, so der BÄK-Präsident, habe er mit dem Tabu gebrochen, das unbegrenzte Leistungsversprechen der Politik nicht in Frage zu stellen.

Nach seinen Vorstellungen soll ein Gesundheitsrat, bestehend aus verschiedenen Ärzten, Ethikern, Juristen, Gesundheitsökonomen, Theologen, Sozialwissenschaftlern und Patientenvertretern Empfehlungen für eine Priorisierung von Gesundheitsleistungen vorbereiten. Die Politik solle dann über die gerechte Verteilung der Mittel entscheiden.

Hoppe verwies darauf, dass Länder wie Schweden oder Großbritannien bereits mit vergleichbaren Konzepten arbeiteten. Der schwedische Reichstag beispielsweise habe unlängst ein vierstufiges Priorisierungsmodell verabschiedet, und dass, wie Hoppe betonte, obwohl die Schweden wesentlich mehr für ihre Gesundheitsversorgung ausgäben als die Deutschen. In Schweden beträgt der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt neun Prozent, in Deutschland sind es, bezogen auf die gesetzliche Krankenversicherung, 6,5 Prozent.

Der BÄK-Präsident widersprach zudem der Einschätzung Schröders, dass Selektivverträge keine Gefahr für das Kollektivvertragssystem darstellten. Das Nebeneinander beider Vertragsformen zwinge die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu, über den Kollektivvertrag das aufzufangen, was nicht über Selektivverträge abgedeckt sei.

„Wir stehen am Rande eines Kollapses“, betonte Hoppe ferner mit Blick auf die zunehmende Unterfinanzierung und die damit einhergehende Mangelversorgung von Teilen der Gesellschaft. Besonders betroffen hiervon seien die armen, alten, psychisch kranken und behinderten Menschen, so Hoppe. „Sie haben es verdient, dass wir sie wieder in die Mitte der Gesellschaft nehmen.“

Besorgniserregend

Als besonders besorgniserregend bezeichnete es der BÄK-Präsident, dass die Zahl der Krankenhäuser um voraussichtlich weitere 20 Prozent abnehmen werde – „und das bei einer Gesellschaft mit zunehmender Immobilität“. Einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts zufolge haben inzwischen zwei Drittel aller Kliniken erhebliche Probleme, Stellen neu zu besetzen. „Bundesweit gibt es schon jetzt über 4 000 vakante Arztstellen in den Krankenhäusern“, so der BÄK-Präsident.

Trotz aller Kritik am gesundheitspolitischen Kurs der Regierung ermahnte Hoppe seine Kollegen, Aktionen zur Politisierung des Wartezimmers zu unterlassen, da dies bei den Patienten ebenso wenig auf Verständnis stoße wie die Forderung nach einer Vorfinanzierung ärztlicher Leistungen durch GKV-Versicherte.

Die Mahnungen kamen aber offensichtlich nicht bei allen Delegierten an. Bei seinen anschließenden Beratungen forderte der Ärztetag zunächst die generelle Umstellung vom Sachleistungs- auf das Kostenerstattungsprinzip in der GKV. Zwei Tage später ruderte das Plenum allerdings wieder zurück und beauftragte den Vorstand der BÄK, sich erst noch einmal gründlich mit dem Thema zu befassen.

Eindeutiger fiel das Votum zum Thema Patientenrechte aus. Die Delegierten machten deutlich, dass sie nichts von einem speziellen Patientenrechtsgesetz halten. Die individuellen Patientenrechte seien im Behandlungsvertrag ausreichend gesichert, heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung.

Die Ärztevertreter warnten in diesem Zusammenhang davor, das ärztliche Haftungsrecht dazu zu missbrauchen, staatlich bedingte Versorgungsdefizite zu kaschieren. Der Kölner Medizinrechtler Christian Katzenmeier hatte in der zuvor geführten Debatte zu bedenken gegeben, dass die vielen Maßnahmen zur Kostendämpfung zur Begrenzung des Heilauftrags führen könnten. Dies, so Katzenmeier, werfe auch entsprechende haftungsrechtliche Fragen auf.

Petra SpielbergChristan-Gau-Straße 2450933 Köln

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