Zunehmende Verbreitung
Die europäische Krankenversichertenkarte ersetzt den ehemaligen Auslandskrankenschein E111. Insgesamt verfügten bis Ende 2008 europaweit über 180 Millionen Bürger über eine EKVK.
Am weitesten verbreitet sind die Karten nach Angaben der Europäischen Kommission in Luxemburg, der Tschechischen Republik, Österreich, Italien und der Schweiz. In Rumänien, Griechenland, Bulgarien, Polen und Lettland kennt man die EKVK bislang kaum. Zu den Ländern, die die Karte ausgeben, gehören die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Die Karten sollen gewährleisten, dass gesetzlich Krankenversicherte im europäischen Ausland dieselben medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen wie Inländer. Dies gilt für Sozialversicherte wie Studenten, Arbeitssuchende, Freiberufler oder Arbeitnehmer, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland krank werden oder sich verletzen.
Abrechnung nach Sachleistungsprinzip
Die Abrechnung der Leistungen nach Vorlage einer gültigen EKVK erfolgt auf der Grundlage des Sachleistungsprinzips nach den Regeln des Ersatzverfahrens. Auch hinsichtlich der gesetzlichen Zuzahlungen und der Praxisgebühr sind die ausländischen Versicherten den Mitgliedern einer deutschen Krankenkasse gleichgestellt.
Zuständig für die Austeilung der Karten sind die örtlichen Krankenkassen. Einige Kostenträger, beispielsweise DAK oder TK, drucken die EKVK auf die Rückseiten ihrer Krankenversichertenkarten. Andere Kassen verschicken die Karten separat.
Die EKVK enthält als persönliche Daten den Vor- und Nachnamen des Karteninhabers, dessen persönliche Kennnummer sowie dessen Geburtsdatum. Medizinische Daten sind auf den Karten bislang nicht vermerkt.
Petra SpielbergChristian-Gau-Straße 2450933 Köln