Das Leben eines SS-Zahnarztes
Auch wenn die vorliegende Untersuchung [1] alle Lebensabschnitte Willy Franks umfasst, so steht dessen Rolle im „Dritten Reich“ bei der Faktenanalyse im Zentrum. Kindheit und Jugend im Kaiserreich beziehungsweise in der Weimarer Republik und die eigene Zahnarztpraxis in der Bundesrepublik Deutschland sind mit einbezogen, sie dienen sozusagen als Rahmen für seine Verstrickung in die deutsche Katastrophe.
Bei der Betrachtung seiner Lebensgeschichte werden historiographische Zäsuren wie die schon symbolhaften Jahreszahlen 1933 und 1945 durchlässig: Frank war bereits beim Marsch auf die Feldherrnhalle dabei, als einige Jahre vor 1933 die breite Radikalisierung der Gesellschaft begann, und noch weit nach 1945 gingen nationalsozialistische Eliten, wie eben die Mediziner, gänzlich unbescholten ihrer Arbeit nach. Frank gerät eher zufällig in die Voruntersuchungen zum Frankfurter Ausschwitz-Prozess und wird 1965 zu sieben Jahren Haft verurteilt.
In der Untersuchung wurde weder eine Fallstudie angestrebt, um die Individualgeschichte einer Person zur exemplarischen Deutung ihrer Epoche beziehungsweise ihres Berufsstandes emporzuheben, noch ein Psychogramm nachgezeichnet, das monokausale Handlungsmotivationen konstruiert und dabei geschichtliche Zusammenhänge unbeachtet lässt. Vielmehr wurde im Rahmen einer spekulationsfreien Biographie das konkrete Leben Franks beschrieben, um damit einen Beitrag zur Zeitgeschichte sowie insbesondere zur Dokumentation von Ärzteverbrechen in Konzentrationslagern zu leisten.
Evidenz der Dokumente
Die Objekte der Untersuchung sind Tonbandaufnahmen, Schriftstücke und mündliche Zeugnisse. Angesichts des unsagbaren Unrechts, das in Auschwitz geschehen ist, lässt sie die Evidenz und Eindrücklichkeit dieser Dokumente für sich sprechen und hält sich mit eigenen Wertungen und Urteilen zurück. Umso wünschenswerter wären selbstreflexive Momente in Franks Biographie gewesen. Doch es fanden sich keine Tagebuchaufzeichnungen, keine überlieferten Bekenntnisse oder Beichten gegenüber anderen, stattdessen nur seine Beteuerung vor Gericht, unschuldig zu sein. Daraus spricht ein ungeheurer Verdrängungswille, doch selbst für eine flüchtige Charakterskizze reicht dies nicht aus. Auch die Zeugenaussagen zu Franks Persönlichkeit im Auschwitz-Prozess sind so widersprüchlich, dass daraus keine eindeutigen Schlussfolgerungen gezogen werden können.
Demnach wurde eine Biographie im engeren Wortsinne versucht – die Niederschrift eines Lebens, die sich mit den äußeren Fakten begnügt. Diese Lebensdaten könnten kaum negativer behaftet sein, denn sie decken sich immer wieder mit den Kerndaten deutscher Geschichte in ihrem dunkelsten Kapitel: Frank war 1922 Gründungsmitglied der NSDAP-Ortsgruppe Regensburg, nahm 1923 am Marsch auf die Feldherrnhalle teil, 1936 erfolgte sein Eintritt in die SS, von 1942 bis 1944 war er an der Judenvernichtung im KZ Auschwitz beteiligt. Nicht zu vergessen sind jene vielen Jahre in der BRD von 1947 bis 1964, in denen Dr. Willy Frank nicht nur straffrei blieb, sondern auch noch unbehelligt seinen Zahnarztberuf ausüben konnte.
Aufstieg im NS-System
Willy Frank wuchs in Regensburg auf, wurde als Vierzehnjähriger auf Geheiß seines Vaters – einem höheren Beamten, der seiner konservativen und monarchistischen Einstellung gemäß eine Offizierslaufbahn für seinen Sohn vorsah – an der Kadettenanstalt München eingeschult. Bereits hier begann sein politisches Engagement: Er nahm an der „Befreiung“ Münchens von der Räterepublik im Frühjahr 1919 als Freiwilliger teil, ebenso im Verband des „Freikorps Epp“ an den Kämpfen im Ruhrgebiet ein Jahr später. 1922 wurde er Gründungsmitglied der NSDAP-Ortsgruppe Regensburg. 1923 – Frank war Maschinenbaustudent an der TU München – marschierte er für die „Neue Bewegung“ zur Feldherrnhalle mit [2]. Für seinen frühen Einsatz für die Partei wurde ihm 1938 der „Winkel für Alte Kämpfer“ verliehen [3]. Doch so oft er während seines Aufstiegs im nationalsozialistischen System darauf verwies, ebenso vehement versuchte er die Darstellungen in den Aufnahmebögen der SS später im Rahmen des Auschwitz-Prozesses als „übertrieben“ abzutun.
Enttäuschte Eltern
Anders als der Sohn lehnten die Eltern Franks die Nationalsozialisten und ihre Politik ab. So wurde sein Vater, Wilhelm Frank, 1933 aufgrund der Weigerung, in seiner Abteilung Werbung für die NSDAP aushängen zu lassen und Hitler als „seinen Führer“ anzuerkennen, verhaftet. Nach seiner Freilassung, sah er sich zum Parteieintritt gezwungen. Die berufliche Degradierung folgte trotzdem [4]. Über den Eintritt Willy Franks in die SS, der ohne Wissen der Eltern erfolgt war, zeigte sich besonders die Mutter enttäuscht: „so etwas hätte sie nicht von ihm erwartet“[5].
Die extrem gegensätzlichen politischen Positionen Willy Franks und seiner Eltern konnten wohl nicht ohne beträchtliche Auswirkungen auf die innerfamiliären Beziehungen bleiben, obschon gemutmaßt werden darf, dass der Adoleszent Willy Frank seine radikale politische Position gerade zum Zwecke einer rebellischen Auseinandersetzung mit seinem Vater und dessen Generation bezogen hatte, also dem Sechzehnjährigen weniger ein reflektiertes Eintreten für die politischen Inhalte zuzutrauen sei, als vielmehr ein allgemeines Unbehagen gegenüber seiner Vätergeneration, dem er damit Nachdruck verleihen konnte. Das väterliche Vorbild mochte insofern noch wirken, als auch er zunächst einen technischen Berufsweg als Maschinenbauingenieur einschlug, den er dann aber umso entschiedener abbrach. Zwar wurde er 1931 von Siemens wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage ausgestellt [6], doch bemühte er sich auch nicht mehr um eine andere Stelle in diesem Beruf.
Vielmehr war ihm das Angestelltenverhältnis als Ganzes zuwider und er strebte nun ein Zahnmedizinstudium an [7]. Besonders erwähnenswert ist die zeitliche Nähe der Kündigung und beruflichen Neuorientierung zum erneuten Eintritt in die NSDAP – die Partei war nach dem Hitler-Putsch 1923 kurzzeitig verboten – im Jahre 1931 [8]. Gesellschaftspolitische Drohkulissen, ein festgefahrener Generationenkonflikt und dazu der berufliche Misserfolg scheinen für Willy Frank in den Jahren 1931 und 1932 eine Krisensituation ergeben zu haben, von der er sich nicht nur durch den beruflichen Neuanfang, sondern auch durch die Unterstützung der neuen politischen Kraft in Deutschland, die vieles versprach, befreien wollte. Dieses Mal allerdings war es die ganz bewusste Entscheidung eines Mannes von 28 Jahren und zu einer Zeit, da der Parteieintritt noch kein Massenphänomen war.
Karriere in der SS
Nach kurzer Zugehörigkeit zum Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (1932 bis 1935) und dem Nationalsozialistischen Fliegerkorps (1935) bewarb sich Frank – nun bereits als Zahnarzt in Bad Cannstatt niedergelassen – um die Aufnahme in die SS [9]. Er war damals bereits als Oberabschnittszahnarzt für die „Allgemeine SS“ tätig [10]. Nachdem seine Ehe, die er 1934 mit Luise Zeitler, genannt Lisl, eingegangen war, 1937 nachträglich vom Rasseund Siedlungshauptamt der SS genehmigt worden war [11], stand seiner Karriere als SS-Führer nichts mehr im Weg: Der einstige „Staffel-Rottenführer“ stieg innerhalb weniger Jahre bis zum „SS-Hauptsturmführer“ auf.
Frank meldete sich – nachdem er nach Kriegsausbruch einen Stellungsbefehl zu einer Landesschützeneinheit erhalten hatte – auf Anraten eines Freundes freiwillig zur Waffen-SS, da er hoffte, dort als Zahnarzt Verwendung zu finden [12]. Er wurde nach der Waffenausbildung in die neu formierte SS-Division „Wiking“ übernommen und nahm von Juni bis Dezember 1941 am Russlandfeldzug teil. Entgegen seiner Annahme, als Zahnarzt eingesetzt zu werden, wurde er als „Technischer Führer Kraftfahrwesen“ geführt, da er sowohl über technische Kenntnisse als auch über eine Ausbildung beim Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps verfügte. An Wolhynienfieber und Gelbsucht erkrankt, wurde er dem SS-Sanitäts-Ersatzbataillon Bad Cannstatt überstellt. Es folgten danach Einsätze als Zahnarzt im SS-Lazarett Dachau und in Minsk [13].
Da Frank zu dieser Zeit personell noch dem SS-Führungshauptamt angehörte, kann man davon ausgehen, dass er nur für die zahnmedizinische Versorgung von SS-Angehörigen und deren Familien zuständig, also im KZ Dachau nicht in die Häftlingsversorgung eingebunden war. Erst als er im November 1942 in die SS-Zahnstation auf der Wewelsburg nahe Paderborn abkommandiert und gleichzeitig in das SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt übernommen wurde, fiel ihm fortan auch dieser Tätigkeitsbereich zu. Das Frankfurter Schwurgericht 1965 beurteilte seine Versetzung folgendermaßen: „Strafmildernd hat das Schwurgericht zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, daß seine Erkrankung im Jahre 1942, die er nicht zu vertreten hatte, und der Umstand, daß er danach nur noch garnisonsverwendungsfähig war, die entscheidende Rolle für seine Versetzung in das KL Auschwitz gespielt haben mag. Wäre er gesund geblieben, wäre er ohne Zweifel bei der kämpfenden Truppe geblieben und nicht in die Massenverbrechen verstrickt worden.“ [Fritz Bauer Institut / Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Der Auschwitz-Prozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente (DVD-ROM), Frankfurt/Main 2004. Urteil im Hauptverfahren des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses, S. 37 974]
Nach Auschwitz abkommandiert
Im Februar 1943 wird Frank entgegen seinem Willen in das KZ Auschwitz abkommandiert. Bereits nach einem halben Jahr wird er Leiter der Zahnstation [14]. In dieser Funktion war es nicht nur seine Aufgabe, die zahnärztliche Versorgung der SS-Angehörigen sicherzustellen, sondern auch die der Häftlinge. Dabei wurde die Häftlingsversorgung vor allem durch die Häftlingszahnärzte bewerkstelligt. Die Hauptaufgabe Franks als „Erster Zahnarzt KL Auschwitz“ bestand insbesondere darin, die Häftlingszahnstationen einzurichten, mit Materialien aus dem Stammlager zu versorgen und die Häftlingszahnärzte in ihrer Tätigkeit zu überwachen [15], wobei sich seine Zuständigkeit für die Häftlinge nicht nur auf das Stammlager, die Lager Birkenau und Monowitz, sondern auch auf die zu Auschwitz gehörenden Außenlager bezog [16].
Bei seiner Ankunft gab es etwa zwölf Häftlingszahnstationen. Durch die Konfiszierung von Instrumenten, Materialien und Medikamenten, die von den Deportierten ob ihrer Unwissenheit, was auf sie zukommen würde, mitgenommen wurden, konnte er – nach seinen Angaben – während seiner Anwesenheit in Auschwitz deren Zahl auf 40 erhöhen [17]. Das für den Ausbau benötigte zahnmedizinische Personal wurde hierbei zum einen direkt an der „Rampe“ während der laufenden Selektion von gerade angekommenen Häftlingstransporten herausgesucht. Zum anderen konnte aber auch über die Registrierung der als arbeitsfähig befundenen Häftlinge, bei der diese ihren Beruf angeben mussten, Personal für die Häftlingszahnstationen rekrutiert werden.
Als Mitte 1944 die sogenannte „Ungarnaktion“ [18] begann und innerhalb weniger Monate knapp 438 000 Juden nach Auschwitz deportiert wurden, war es den SS- Lagerärzten nicht mehr möglich, diese Massentransporte allein an der „Rampe“ zu bewältigen, das heißt, die Angekommenen zu selektieren. Aufgrund dessen wurden alle in der Dienststelle des Standortarztes tätigen SS-Angehörigen, also auch Zahnärzte und Apotheker zum sogenannten „Rampendienst“ eingeteilt. Dies geht zurück auf eine Führerbesprechung beim Standortarzt des KZ Auschwitz Dr. Wirths, in der er einen entsprechenden Befehl herausgegeben hatte. War Frank bis dahin lediglich zur Beschlagnahmung von zahnmedizinischem Gerät und Medikamenten sowie zum Heraussuchen von Zahnmedizinern und Dentisten unter den Häftlingen zuständig, war er es fortan in regelmäßigen Abständen auch für die Abfertigung der Deportationszüge (RSHA-Transporte), das heißt, er musste eigenständig die Angekommenen in Arbeitsfähige und Nichtarbeitsfähige selektieren. Anschließend war es Aufgabe des Selektierenden, die Vergasung der als nicht arbeitsfähig befundenen Menschen zu überwachen. Auch wenn Frank dies Jahrzehnte danach vor Gericht vehement bestritt, seine Schuld wurde im Auschwitz-Prozess durch die Zeugenaussagen ehemaliger Häftlinge eindeutig belegt.
Zahngold der Vergasten
Als Frank seinen Dienst im KZ Auschwitz antrat, war es bereits schon länger an der Tagesordnung, den Häftlingen nach deren Tod das Zahngold zu entnehmen. So war es im Lager Birkenau Aufgabe der Häftlingszahnärzte, ersatzweise der Häftlingsärzte, den Leichen die Edelmetalle herauszubrechen, die dann in Holzkisten in den Schreibstuben der Häftlingsreviere bis zu deren Abholung durch SS-Sanitätsdienstgrade (SDG) aufbewahrt wurden [Strzelecki, Andrzej: Die Verwertung der Leichen der Opfer, in: Dlugoborski u. Piper (Hrsgg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Band II. Die Häftlinge. Existenzbedingungen, Arbeit und Tod, Oœwiêcim 1999, S. 485f.]. Das Zahngold der Vergasten wurde vor der Leichenverbrennung durch die in den Krematorien tätigen Häftlingszahnärzte und -zahntechniker des „Sonderkommandos“ [19] entfernt. [Strzelecki, Andrzej: Die Verwertung der Leichen der Opfer, S. 486f.] Auch dieses Zahngold wurde in Kisten verwahrt und in regelmäßigen Abständen von SS-Zahnärzten oder SDG in die Zahnstation des Stammlagers verbracht. Hier befand sich bis Ende 1943 die Schmelzstube, in der das Zahngold dann durch andere Häftlinge zu Barren oder Goldstücken verarbeitet wurde [Strzelecki, Andrzej: Die Verwertung der Leichen der Opfer, S. 491]. Danach wurde ausschließlich in einem speziell dafür eingerichteten Raum im neu errichteten Krematorium III in Birkenau geschmolzen. Franks Aufgabe war nun die Entgegennahme des bereits geschmolzenen Goldes und die Übergabe an die Lagerverwaltung zur Verschickung an das SS-Führungshauptamt.
Bis in den Spätsommer 1944 hinein blieb Frank in Auschwitz, wurde nach eigenen Angaben auf sein Drängen hin nach Dachau wegversetzt [20]. Auch hier versah er die Stelle des Leitenden Zahnarztes. Ebenso wie in Auschwitz war er für die Versorgung der SS als auch der Häftlinge zuständig. Allerdings ist er nur wenige Monate dort, bis er im Dezember erneut zur kämpfenden Truppe eingezogen wird.
Mit der SS-Division „Totenkopf“, in der er als Regimentszahnarzt diente [21], war er an der Verteidigung der zusammenbrechenden Ostfront im Raum Budapest beteiligt. Nach dem missglückten Versuch, die Linie zu halten, und nach Aufgabe der zuletzt verteidigten Stadt Wien, setzte sich die Truppe nach Linz ab, um nicht in russische Gefangenschaft zu geraten und sich den Amerikanern als Kriegsgefangene anzubieten. Doch diese lieferten die Männer der SS-Division an die Russen aus. Warum Frank selbst nicht in russische Gefangenschaft kam, sondern im amerikanischen Kriegsgefangenenlager Schweicklberg bei Vilshofen in Niederbayern bis 1947 inhaftiert war [22], ist unklar.
Nach seiner Haftentlassung versuchte Frank in der Bundesrepublik Fuß zu fassen: Nach kurzzeitiger Beschäftigung in einer Münchner Zahnarztpraxis eröffnete er 1948 erneut eine eigene Zahnarztpraxis in Bad Cannstatt [23]. Ausgesprochen günstig für seine Zukunftsabsichten war die Einstufung Franks als Mitläufer – er konnte mehrere Entlastungszeugen aus Auschwitz vorweisen – vor der Spruchkammer München [24].
Der berufliche Wiedereinstieg gelang ihm fast reibungslos, im Privaten veränderte sich dagegen alles. Etwa 1949 ließ er sich von seiner Frau Lisl scheiden und heiratete kurze Zeit später erneut. Lisl hingegen zog mit den Kindern zurück nach München, wo die mittlerweile an schweren Depressionen Erkrankte Unterstützung von Franks Familie erhielt – sie selbst hatte bis Kriegsende alle Familienangehörigen verloren. Die Scheidung schien einen weiteren Bruch zwischen der Mutter – der Vater war bereits 1949 verstorben – und Willy Frank zur Folge zu haben: Lina Frank enterbte ihren einzigen Sohn [25].
Auschwitz-Prozess
Nach Jahren eines ruhigen Lebens geriet Frank im Jahre 1959 in die Vorermittlungen zu einem der größten Nachkriegsprozesse, dem 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess, der nicht nur versuchte, den ehemaligen Opfern so etwas wie Gerechtigkeit zukommen zu lassen, sondern auch „den Deutschen eine Geschichtsstunde [zu] erteilen.“ [Renz, Werner: Völkermord als Strafsache. Das Frankfurter Schwurgericht sprach vor 35 Jahren die Urteile im großen Auschwitz- Prozess / Ein Rückblick auf ein „normales“ Verfahren, Frankfurter Rundschau vom 18.08.2000.]
Frank wurde von Beginn an von dem Rechtsanwaltsgespann Dr. Hans Laternser und Fritz Steinacker vor Gericht vertreten. Trotz intensiver Bemühungen der Verteidiger zunächst um Einstellung des Verfahrens, später um Abkopplung des Falles Frank vom geplanten „Monsterverfahren“ [26], saß er ab Dezember 1963 gemeinsam mit anderen ehemaligen SS-Angehörigen des KZ Auschwitz auf der Anklagebank. Den gesamten Prozess hindurch unternahm Frank, trotz der eindeutigen Stoßrichtung seiner schrecklichen Karriere, den grotesk anmutenden Versuch – ob aus trotziger Sühneverweigerung gegenüber einem BRD-Gericht, aus Unvermögen zur Selbstobjektivierung und zum Eingeständnis persönlicher Schuld in einem Täterkollektiv oder einfach aus Angst vor Bestrafung –, sich seiner Verantwortung in allen Punkten zu entziehen: In den Voruntersuchungen zum Auschwitz-Prozess spielte er seine Rolle in der frühen nationalsozialistischen Bewegung mit dem Verweis auf seine Jugendlichkeit herunter, außerdem habe er an den Veranstaltungen der NSDAP-Ortsgruppe Regensburg aufgrund des frühen Umzugs nach München „kaum teilgenommen“ [27]. Dass er beim Marsch auf die Feldherrnhalle dabei war, sei eher ein „zufälliges Hinzustoßen“ gewesen [Langbein, Hermann: Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation. Band 2, Frankfurt/Main 1995, S. 690]. Als Berufstätiger habe er sich „um politische Dinge überhaupt nicht mehr gekümmert und [...] dann jahrelang nichts mehr von [s]einer Zugehörigkeit zur NSDAP gehört“ [28]. Er tat desgleichen, als es um seine Funktion als KZ-Zahnarzt ging, denn er sei wegen Krankheit vom Frontdienst zurückgestellt, und nur deshalb überhaupt in einem Konzentrationslager eingesetzt worden [Fritz Bauer Institut / Staatliches Museum Auschwitz- Birkenau (Hrsg.): Der Auschwitz-Prozess. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente, Urteil im Hauptverfahren des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses, S. 37 974.].
Einen Brief vom 17.02.1962 an seinen ehemaligen Berliner Vorgesetzten Hermann Pook, in dem es um den bevorstehenden Prozess ging, schloss er mit den unendlich selbstgerechten Worten: „Inzwischen herzliche Grüße mit der Hoffnung und dem Wunsche, endlich in Ruhe arbeiten zu können“[29].
Beteiligung geleugnet
Bemerkenswert in dieser Reihe von formelhaften Ausflüchten, die man schon des öfteren gehört zu haben glaubt, sind sein Bemühen und sein Drängen, dass zwischen der Verantwortlichkeit von KZ-Ärzten und KZ-Zahnärzten unterschieden werde, denn nur Ärzte seien fachlich für die Selektion geeignet gewesen.[30] Er leugnete damit nicht nur die Beteiligung der Zahnärzte an Selektionen – die das Gericht im Falle Franks zweifelsfrei bewiesen sah –, sondern gab implizit auch eine falsche Vorstellung von der Selektion, als ob ihr eine echte medizinische Untersuchung vorausgegangen wäre und es sich dabei nicht um die sekundenschnelle Taxierung des körperlichen Zustandes gehandelt hätte, die sich letztlich nach dem Bedarf an Arbeitskraft oder nach den Kapazitäten des Lagers richtete; abgesehen davon, dass eine Selektion nach objektiven humanmedizinischen Kriterien genauso abscheulich gewesen wäre.
Doch Frank konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahnärzte eine kaum geringere Verantwortung als die Ärzte trugen. Denn um die medizinische Qualifikation ging es in Auschwitz nicht. Die Zahnärzte waren nicht zuletzt für das den Toten herausgebrochene Zahngold zuständig, und damit für den gewinnträchtigsten Zweig dieser industriellen Menschenverwertung. Wenn man über einen KZ-Zahnarzt spricht, muss man auf das geraubte Zahngold kommen, also auf das vielleicht dichteste Symbol des zu Ende geführten faschistischen Materialismus, der nicht nur die Arbeitskraft des versklavten Menschen ausbeutete – die zu „Arbeitsunfähigen“ Erklärten wurden sofort getötet –, sondern auch den Menschen selbst als verwertbares Material ansah. Frank gehörte also außerdem zu den Verwaltern jenes „Profits“, den man aus dem Massenmord schlug.
Es scheint völlig undenkbar, dass jemand, nur aus dem Dunstkreis dieses Geschehens, wie zum Beispiel die nachgezogenen Familien der KZ-Ärzte, wieder in Unschuld daraus hervorgehen konnte.
Für die gerichtliche Verurteilung galten andere Voraussetzungen und Bedingungen, vor allem aber auch, weil der Auschwitz- Prozess erst zwanzig Jahre nach den Verbrechen mit deren Strafverfolgung begann und viele schon verjährt waren. Das ist kein Ruhmesblatt der deutschen Nachkriegsjustiz, übrigens die eigene Vergangenheitsbewältigung der Juristen und ihrer Verbände noch weniger. Angesichts der verstrichenen Jahre hatten Juristen und Historiker dieselbe Ausgangslage: Sie mussten die Vergangenheit zurückholen, sie mussten recherchieren. Für die Historiker waren und sind die Ergebnisse dieser gerichtlichen Untersuchung, der eben wesentlich schärfere Mittel an die Hand gegeben sind, von enormem dokumentarischen Wert.
Zu Haft verurteilt
Frank war bereits seit über einem Jahr in Untersuchungshaft, als Ende August 1965 das Urteil des Frankfurter Schwurgerichts verlesen wurde: Für die Teilnahme an den Selektionen und Vergasungen wurde er der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichem Mord in sechs Fällen, wobei von je 1 000 Opfern pro Fall ausgegangen wurde, für schuldig befunden. Es wurde eine Gesamtstrafe von sieben Jahren verhängt. Aufgrund der eingelegten Revision – der Fall wurde bis vor den Bundesgerichtshof verhandelt – wurde das Urteil erst im Januar 1969 rechtskräftig. Er selbst nahm nach Aussage des Sohnes das Urteil „gelassen“ hin. Als sich die Hoffnung auf Freispruch zerschlagen hatte, löste der Sohn, der selbst Zahnmediziner geworden war, die väterliche Praxis, die er während dessen Abwesenheit weitergeführt hatte, auf [31]. Frank selbst verzichtete 1969 – nachdem bereits 1961 von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ein berufsgerichtliches Verfahren angedacht wurde – auf die „Bestallung“ als Zahnarzt [32].
Nach der frühzeitigen Haftentlassung im April 1970 fand Frank durch die Vermittlung eines Freundes seines Sohnes eine Anstellung in einer pharmazeutischen Firma, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb zahnärztlicher Medikamente beschäftigte. Er hatte durch seine fundierten Vorkenntnisse als Vertreter großen Erfolg. Da seine Kunden insbesondere im bayerischen und österreichischen Raum vertreten waren, zog er noch im Jahre 1974 zurück nach München. Diese Arbeit übte Frank, solange es sein gesundheitlicher Zustand zuließ, aus.
Dass er eine Aussackung der Hauptschlagader, ein Aortenaneurysma, hatte, die die Gefahr einer plötzlichen Ruptur und des Todes barg, belastete ihn die letzten Lebensjahre sehr [33]. Er starb an einem rupturierten Bauchaortenaneurysma im Juni 1989 [34].
Barbara Huberbaerbelhuber@hotmail.com