Möglichkeit zu Nachzahlungen
Frohe Kunde für kindererziehende Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke: Ihnen werden nach einer Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 19.06.2009 jetzt nicht nur Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Sie erhalten darüber hinaus auch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, wenn sie mit den ihnen angerechneten Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch nicht erreichen können.
Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen mit. Demnach können die Beiträge auf Antrag frühestens nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65., später 67. Lebensjahr) und nur für so viele Monate nachgezahlt werden, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. sg/pm
Weitere Auskünfte erteilt:Arbeitsgemeinschaft berufsständischerVersorgungseinrichtungenPostfach 51051150941 KölnTelefon: 0221 - 3761071