So bewerten Banken
Bei bankinternen Bewertungen unterschiedlicher Kreditsicherheiten muss zwischen dem „Beleihungswert“, der sich am jeweiligen Verkehrs- oder Verkaufswert der Kreditsicherheiten orientiert und der darunter liegenden „Beleihungsgrenze“ unterschieden werden. Diese Beleihungsgrenze berücksichtigt von den Bankinstituten vorgesehene Sicherheitsabschläge, so dass sich die maximale Kredithöhe grundsätzlich an der Höhe der jeweiligen Beleihungsgrenze orientiert. Bei Kreditverhandlungen sollte das jeweilige Bankinstitut um Offenlegung seiner diesbezüglichen Bewertungsrichtlinien gebeten werden. Die folgende Zusammenstellung gibt dem Unternehmer Entscheidungshilfen zur Vorbereitung auf seine Kreditgespräche. Die Angaben sind Circa-Werte. mv
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Sicherungsgegenstand:
Beleihungsgrenze in % vom Beleihungswert:Beleihungsgrenze in % vom Beleihungswert:
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Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser):
bis zu 80%
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Gewerbeimmobilien:
bis zu 60%
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Grundstücke für Wohn- und Gewerbeimmobilien:
bis zu 60%
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Anlageformen der Banken (z.B. Sparguthaben, Sparbriefe und Termineinlagen):
bis zu 100%
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festverzinsliche Wertpapiere öffentlicher Schuldner und Schuldner mit vergleichbarer Qualität in Euro (z.B. Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen oder Anleihen von Euro-Ländern):
bis zu 100%
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festverzinsliche Wertpapiere anderer Schuldner mit guter Kreditwürdigkeit (z.B. Anleihen von Bankinstituten):
bis zu 80%
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festverzinsliche Wertpapiere ausländischer Schuldner mit guter Kreditwürdigkeit in Fremdwährung (z.B. in US-Dollar):
bis zu 70%
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Aktien bekannter in- und ausländischer Unternehmen:
bis zu 50%
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Aktien sonstiger in- und ausländischer Unternehmen:
bis zu 30%
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Investmentfonds (Aktien- und gemischte Aktien- und Rentenfonds):
bis zu 60%
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Investmentfonds (Geldmarkt- und Rentenfonds):
bis zu 80%
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offene Immobilienfonds:
bis zu 80%
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Sonstige liquide Werte (z.B. Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben):
bis zu 100%
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Bürgschaften von Personen und Institutionen mit guter Kreditwürdigkeit:
bis zu 100%
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Abtretungen (z.B. von Kundenforderungen des Kreditnehmers):
bis zu 50%
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Sicherungsübereignungen (z.B. von Betriebsausstattung):
bis zu 50%
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sonstige Kreditsicherheiten (z.B. Edelmetalle oder Schmuck):
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bis zu 50%
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