Patientenrechte in der EU

Einheitliche Regeln rücken näher

Heftarchiv Gesellschaft
pr
Die EU-Gesundheitsminister haben sich nach zweijährigen Beratungen bei ihrem letzten Treffen in Brüssel über den Richtlinienentwurf zu den Patientenrechten bei EU-Auslandsbehandlungen geeinigt. Im Ministerrat am 1. Dezember 2009 war der unter schwedischer Ratspräsidentschaft vorgelegte Vorschlag an einer von Spanien angeführten Sperrminorität gescheitert. Ärzte und EU-Parlamentarier mahnen Änderungen an.

Mit dem jetzt von Spanien ausgehandelten Kompromiss konnte unter anderem eine Einigung über die Rechtsgrundlage der Richtlinie erzielt werden. Anders als von der EU-Kommission vorgesehen sollen nunmehr sowohl das Freizügigkeitsgebot des EU-Vertrags als auch der Artikel zum Schutz der öffentlichen Gesundheit maßgeblich sein.

Ferner soll es dem jeweiligen Versicherungsstaat erlaubt sein, die Kostenübernahme für Krankenhausbehandlungen, für aufwendige und kostenintensive Therapien und für Auslandsbehandlungen ohne ausreichende Qualitäts- und Sicherheitsstandards einzuschränken oder zu verweigern. Letzteres gilt auch für nicht-vertragsgebundene Ärzte und Zahnärzte.

Pensionäre, die im EU-Ausland leben, sich aber in ihrer Heimat behandeln lassen, sollen sich die Kosten von ihrer heimischen Versicherung zurückholen dürfen. Hierauf hatten vor allem Spanien und Italien gedrängt, da sie fürchten, sonst für Behandlungen, die nicht in ihrem Land durchgeführt werden, finanziell in die Pflicht genommen werden zu können.

Engere Zusammenarbeit

Im Bereich E-Health einigten sich die Minister auf eine engere Zusammenarbeit. Deutschland hatte im Vorfeld der Beratungen klargestellt, dass es keinen Kompromiss mittragen werde, der der EU-Kommission in diesem Bereich weitere Kompetenzen übertrage. Dies betraf zum Beispiel das Erstellen einer Liste von Daten, die dann auch auf der deutschen elektronischen Gesundheitskarte verzeichnet sein müssten, sowie die Schaffung der technischen Voraussetzung für die Interoperabilität der E-Health- Systeme.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, die Deutschland in Brüssel vertrat, begrüßte die Einigung: „Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und die Kostenerstattung von Auslandsbehandlungen, wie sie von dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Patientenmobilität entwickelt wurden, werden nunmehr für alle Beteiligten transparent kodifiziert.“ Auch für Leistungserbringer, beispielsweise Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser, biete die Richtlinie große Chancen. Gleichzeitig würden die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung gewahrt.

Änderungsbedarf

Ärzte, Europaabgeordnete und Patienten mahnen jedoch Änderungsbedarf an, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann. „Die Rechte der Patienten werden durch die Beschlüsse des Europäischen Parlaments weit umfassender und stärker unterstützt als durch die Vorschläge der Gesundheitsminister und ich rechne daher damit, dass das Parlament im weiteren Verfahren den Ministerrat zu Abänderungen zwingen wird“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EP), der CDU-Abgeordnete Peter Liese.

Das EP hatte unter anderem gefordert, die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit seltenen Erkrankungen zu verbessern.

Im April 2009 hatte das Parlament in erster Lesung über das Regelwerk abgestimmt. Gegen Ende dieses Jahres wollen die Abgeordneten über den Ratskompromiss beraten. Eine Einigung mit den Ministern ist frühestens im Frühjahr 2011 möglich.

Petra SpielbergChristian-Gau-Str. 2450933 Köln

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