Ansprüche auch nach Jobverlust
Endet der Job, folgt nicht automatisch Arbeitslosengeld: Auf dieses Problem stoßen die Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) immer öfter. Einige Kassen verweigern Versicherten das Krankengeld, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit endet – und verweisen die Patienten auf die Arbeitsagentur. Tatsächlich aber gilt: Solange der Gesundheitszustand die letzte Beschäftigung nicht zulässt, besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld.
Wenn jedoch zuletzt eine anoder ungelernte Beschäftigung ausgeübt wurde, kann die Kasse das Krankengeld verweigern – falls Versicherte noch andere vergleichbare Tätigkeiten trotz der bestehenden Erkrankung in vollem Umfang ausüben können.
Betroffenen rät die UPD, bei der zuständigen Krankenkasse Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes einzulegen. Sie sollten sich aber, um finanzielle Nachteile zu vermeiden, trotzdem erst einmal arbeitslos melden. sg/pm