Rechtsmedizin und Zahnheilkunde
Nach der Tagungseröffnung durch den AKFOS-Vorsitzenden Dr. Dr. Klaus Rötzscher, Speyer, hielt Lothar Taubenheim, Erkrath, zwei Referate zur Leitungsanästhesie und zur intraligamentären Anästhesie. Schwerpunkt des ersten Vortrags war die aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht bei Leitungsanästhesien. Im zweiten Vortrag stellte Taubenheim die intraligamentäre Anästhesie als Alternative zur Leitungsanästhesie dar – eine Methode, die nicht die Zustimmung von allen Wissenschaftlern erfährt.
Der zweite Block des Vormittagsprogramms war der Historie gewidmet: Während Dr. Ekkhard Häussermann, Köln, einen umfassenden Einblick zur Deutschen Zahnärzteschaft von 1933 bis 1945 gewährte und dabei auch den nicht unwesentlichen Einfluss der Politik darstellte, beschäftigte sich Dr. Menevse Deprem-Hennen in ihrem Referat mit Hitlers Leibzahnarzt Hugo Johannes Blaschke sowie dessen Leben zwischen Politik und Zahnheilkunde.
Dr. Felicitas Dahlmann referierte über das Münchausen-Syndrom. Hierbei handelt es sich um eine psychische Störung, bei der erkrankte Personen körperliche Störungen frei erfinden und meistens pausibel und dramatisch ihrer Umwelt präsentieren.
Entschädigung in Geld
Anschließend stellte der Vizepräsident des Landgerichts Aachen, Reiner Napierala, die Schmerzensgeldansprüche im Gerichtsverfahren ausführlich dar: Schmerzensgeld sei „eine billige Entschädigung in Geld“, gegebenenfalls auch als Rente zu gewähren. Es sei ein Ausgleich für Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und sollte gleichzeitig eine Finanzleistung – quasi als Genugtuung – sein. Schmerzensgeld wird in der Regel gezahlt, wenn aufgrund einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist. Der Schmerzensgeldanspruch sei trotz seines persönlichen Charakters – wie jeder andere Zahlungsanspruch auch – abtretbar, vererblich, pfändbar und insolvenzmassefähig.
Dass das Bundeswehr-Archiv bei ungelösten Identifizierungen im Zivilbereich durch die Bereitstellung von zahnärztlichen Befundaufzeichnungen und Röntgenbildern sehr hilfreich sein kann, wurde von Dr. Dr. Claus Grundmann, Duisburg, anhand mehrerer Beispiele vorgestellt. Die Bundeswehr bewahrt die zahnärztlichen Karteien ihrer (ehemaligen) Mitglieder bis zu deren 90. Geburtstag auf, so dass bei ehemaligen Bundeswehrangehörigen – im Falle einer notwendigen Identifizierung – auf dieses Archiv zurückgegriffen werden kann. Dabei besteht, wie im Vortrag dargestellt, dank der vorhandenen Unterlagen eine große Wahrscheinlichkeit zum Herbeiführen einer positiven Identifizierung.
Forensische Odontostomatologie
Anschließend erfolgte der Bericht von Kriminaloberrätin Lynn Aspinall, Leiterin der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamts, Wiesbaden, und Prof. Dr. Rüdiger Lessig, Leipzig, zum ersten Lehrgang „Forensische Odontostomatologie mit Schwerpunkt zahnärztliche Identifizierung im Katastrophenfall“. Dieser Lehrgang mit theoretischen und praktischen Inhalten fand im Sommer 2009 im Bundeskriminalamt in Wiesbaden sowie im Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig statt und wurde von insgesamt 16 Zahnärztinnen und Zahnärzten aus dem Zivilbereich und der Bundeswehr absolviert. Durch diesen Lehrgang ist sichergestellt, dass das Bundeskriminalamt – im Falle eines Katastropheneinsatzes – auf eine ausreichende Anzahl forensischer Odontostomatologen mit entsprechender Spezialausbildung zurückgreifen kann.
Termin 2010
Die nächste AKFOS-Jahrestagung (einschließlich der Vorstandswahlen) wird am 13.11.2010 anlässlich des Deutschen Zahnärztetages in Frankfurt/Main stattfinden. Im Rahmen dieser Tagung soll der „Gösta-Gustafson-Award 2010“ an die Preisträger verliehen werden.
Dr. Dr. Claus GrundmannViktoriastr. 847166 Duisburg-Hambornclausgrundmann@hotmail.com