Ansprüche schnell geltend machen
Ehemals als Steuersparmodell angepriesen, erweisen sich viele Medienfonds jetzt als Bumerang. Denn zahlreiche Anleger sehen sich mit Steuernachzahlungsforderungen konfrontiert. Wer deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, darauf verweisen Anwälte. Denn die Verjährungsfrist endet zum Teil bereits mit dem 31. Dezember 2010.
Von den Steuernachzahlungen betroffen sind Anleger, die in Filmfonds mit Schuldübernahmebeziehungsweise Defeasance-Strukturen investiert haben.
Bereits im Jahr 2007 hatten die Einkommensteuerreferenten der Länder und des Bundes beschlossen, dass bei diesen leasingähnlichen Fondskonstruktionen Abschlusszahlungen steuerlich gesehen nicht erst am Ende der Laufzeit anfallen, sondern über die gesamte Laufzeit zu verteilen sind. Zahlreiche Anleger erhielten daraufhin vom Finanzamt die Aufforderung, für die zurückliegenden Jahre Steuern nachzuzahlen, und zwar zuzüglich der Zinsen.
So verdeutlicht etwa die Kapitalmarkt-Fachanwältin Nicole Mutschke aus Düsseldorf: „Anleger, die sich an Medienfonds beteiligt haben, sollten schnell ihre Ansprüche prüfen lassen. Da die Prospektangaben zu den Steuervorteilen häufig falsch waren, bestehen gute Chancen, das angelegte Geld zurückzubekommen. Über die steuerliche Behandlung dieser Fonds wurden nie schriftliche Zusicherungen der Finanzbehörden eingeholt. Hierauf hätte im Fondsprospekt hingewiesen werden müssen“, so Mutschke.
Ein weiterer Grund für eine Schadensersatzforderung könne darin bestehen, dass der Anleger von seiner Bank oder einem Vermittler falsch oder unvoll ständig beraten worden sei.