EU-Fördermittel für QM-System
Führt eine Praxis ein Qualitätsmanagement-System (QM-System) bei sich ein, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis Ende 2011 EU-Fördermittel beantragt werden. Voraussetzung hierbei ist, dass im Rahmen der QM-System-Einführung ein externer Berater in der Praxis eine Analyse vornimmt und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Darauf verweist das Göttinger AQUA – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen.
Nach erfolgreicher Einführung des QM-Systems kann sich eine Praxis ein für Patienten sichtbares Qualitätszertifikat ausstellen lassen, das in der Regel auf drei Jahre befristet ist. Um das Zertifikat erneut zu bekommen, muss das QM-System noch einmal durchlaufen werden. Hierfür können ebenfalls EU-Fördermittel beantragt werden. sg/pm
Weitere Informationen im Internet:www.europaeisches-praxisassessment. de;www.aqua-institut.de