Redeverbot im Arbeitsvertrag über Vergütung

Nicht rechtens

Heftarchiv Praxis
sg
Durch eine Klausel im Arbeitsvertrag können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nicht verbieten, miteinander über ihr Gehalt zu sprechen. Eine solche Klausel ist unzulässig. Sie hindert Arbeitnehmer, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern.

Im Anstellungsvertrag des Klägers findet sich folgende Klausel: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Betriebsfriedens und auch gegenüber anderen Firmenangehörigen.“ Der Arbeitgeber war der Ansicht, dass sich der Angestellte mit einem Arbeitskollegen über die Höhe der Bezüge unterhalten habe. Der Angestellte erhielt eine Abmahnung, gegen die er klagte.Das Gericht entschied, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden muss, da sie nicht gerechtfertigt ist. Die Richter legten dabei die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Grunde, wonach Arbeitgeber auch bei der Lohngestaltung den Gleichheitsgrundsatz beachten müssen. Verbietet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Gespräche mit den Kollegen über das Gehalt, würde das dazu führen, dass die Arbeitnehmer nicht kontrollieren können, ob der Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Schließlich sind solche Gespräche die einzige Möglichkeit für den Arbeitnehmer festzustellen, ob er weitergehende Lohnansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Zudem verstößt die vertragliche Verschwiegenheitspflicht gegen die Koalitionsfreiheit, denn sie verbietet auch die Mitteilung über die Lohnhöhe gegenüber einer Gewerkschaft. Wenn die Gewerkschaft die Lohnstruktur in einem Unternehmen nicht in Erfahrung bringen könnte, wären sinnvolle Arbeitskämpfe gegen das Unternehmen nicht möglich.  

LAG Mecklenburg-VorpommernUrteil vom 21.10.2009Az.: 2 Sa 237/09

ZÄ Dr. Sigrid Olbertz, MBAMittelstr. 11a45549 Sprockhövel-Haßlinghausen

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