Vor Silvester dem Versicherer schreiben
Verbraucher, die ihre Lebensoder Rentenversicherung in den Jahren 2005, 2006 oder 2007 gekündigt haben, können möglicherweise bei ihrem früheren Versicherer noch einmal die Hand aufhalten. Darauf verweist der Bund der Versicherten (BdV). „Wer den Mindestrückkaufswert nach der Kündigung nicht herausbekommen hat“, erläutert Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV, „kann den noch bis Jahresende beanspruchen.“
Der Mindestrückkaufswert liegt knapp bei der Hälfte der eingezahlten Beiträge. Ansprüche aus den Verträgen der genannten Kündigungsjahrgänge können nur noch bis Ende 2010 gestellt werden, sonst verfallen sie. sg/pm
Im Internet ist ein Musterbrief abrufbar:www.bundderversicherten.de