Betriebsausflug ist abgesichert
Im Rahmen von Weihnachtsfeiern sind grundsätzlich alle Betriebsangehörigen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – auch auf den direkten Wegen zur Feier und zurück nach Hause. Wird eine Feier von den Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit selbstständig ausgerichtet, erlischt der Schutz, auch wenn dies vom Unternehmen gebilligt wurde.
Ein anderer Fall: Viele Beschäftigte besuchen nach der Arbeit noch den Weihnachtsmarkt, bevor es nach Hause geht. Auch wenn es nur ein kurzer Stopp ist, gilt: Ist der Arbeitsweg unterbrochen und es kommt zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. „Wenn es sich nicht um einen sogenannten Wege-Unfall handelt, springt jedoch die Krankenkasse ein“, erläutert DAK-Sprecherin Nina Osmers. „Die ärztliche Versorgung ist also gesichert.“