Günstige Zinsen erkennen
Ob Praxisunternehmer ihrer Bank als Unternehmer oder als Privatkunde gegenübertreten – in jedem Fall sollte man sich einen Überblick über die mit dieser Bank abgewickelten und laufenden Geschäfte verschaffen, ehe man über einen Kredit verhandelt. Am besten hinterfragt man kritisch, ob alles nach den persönlichen Wünschen und Vorstellungen verlaufen ist, ob die Bank sich beweglich und hilfsbereit gezeigt hat. Gleiches gilt für die Konditionen: War man bisher damit zufrieden? Hat es Mängel gegeben? Wenn ja, welche und woran lag es?
Versierte Verhandler holen sich Vergleichsangebote ein. Ratenkredite sind nämlich nicht verbindlich. Also heißt es, die im Preisaushang der Kreditinstitute ausgewiesenen Zahlen für Überziehungs- und für Ratenkredite miteinander zu vergleichen. Oftmals haben die Filialleiter von Sparkassen und Großbanken innerhalb der festgelegten Zinsmarge bis zu 2,5 Prozentpunkte Dispositionsspielraum.
Wie in kaum einem anderen Bankbereich kommt es beim Kredit darauf an, früh zu verhandeln und das Gespräch mit der Bank zu suchen, bevor man das Geld benötigt. Banken lassen sich zeitlich nicht gern unter Druck setzen. Aus ihrer Sicht ist eine eilige Entscheidung stets eine schlechte. Zwar sind Banken – im eigenen Interesse – bemüht, über Kredite zügig zu entscheiden. Aber nur auf Grundlage gesicherter oder nachgewiesener Erkenntnisse, für die sie zusätzliche Informationen heranziehen. Zudem ist eine Verhandlungsposition als Nicht-Schuldner weitaus günstiger, als wenn man bereits hoch verschuldet wäre oder bereits ein dringender Kreditwunsch unter den Nägeln brennt.
Dennoch werten Banken bisweilen auch jene Kreditnehmer positiv, die weiteren Kredit wünschen, weil sie damit eine unternehmerische Vorausschau zeigen. Ideal, wenn Praxisinhaber dann noch die Grundregel beachten, für einen kurzfristigen Bedarf einen Überziehungskredit zu nehmen. Über einen längeren Zeitraum dagegen ist dieser oft teurer als ein Ratenkredit oder eine individuell eingeräumte Kreditlinie. Besonders bei größeren Anschaffungen ist ein Ratenkredit in der Regel günstiger als ein Dispo.
Ratsam ist, sich beizeiten zu überlegen, was man von der Bank erwartet. Dabei sollte der Kreditbedarf so beziffert werden, dass er dem Praxisinhaber einen ausreichenden Spielraum für kurzfristige Planungsänderungen und unvorhergesehene Umsatzverschiebungen lässt. Eine ausreichende Kreditreserve verhindert, dass man unter Zeitdruck über die Aufstockung des Kredits verhandeln muss.
Grundsätzlich sollte man versuchen, zuerst den zinsgünstigsten Kredit auszuschöpfen. Dazu zählt auch die Beleihung von Sparkonten, die müssen nämlich keineswegs gleich geplündert werden, wenn man Geld braucht. Sparbücher lassen sich wie Wertpapiere auch beleihen. Beispiel: Ein Praxisinhaber hat 10 000 Euro langfristig auf einem Sparbuch zu sieben Prozent festgelegt. Er braucht jetzt 5 000 Euro. Er beleiht die 10 000 Euro zur Hälfte (also 5 000 Euro) und zahlt für den kurzen Kredit vielleicht neun Prozent Sollzinsen. So hat er sich die 5 000 Euro für eine bescheidene Zinsdifferenz von zwei Prozent beschafft. Würde er dagegen die 5 000 Euro von seinem Sparkonto vorzeitig kündigen, könnte ihm die Bank rückwirkend sogar noch höhere Habenzinsen seit dem Tag der Anlage wieder kürzen, im Klartext: das Geld nachträglich niedriger verzinsen. Dieser Nachteil wäre allerdings deutlich größer.
Praxisinhaber sollten deshalb ihr Sparbuch auch als Kreditquelle ansehen. Sollte man aus irgendeinem Grund seine Schuld nicht aus den laufenden Einnahmen zurückzahlen können, kann die Bank das Sparbuchguthaben immer noch mit dem Kredit verrechnen. Auch eine Lebensversicherungspolice kann eine Kreditquelle sein. Angenommen, Praxisinhaber haben auf eine Versicherung bereits 30 000 Euro im Laufe von zehn Jahren einbezahlt, dann wird ihnen die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert der Versicherung (also den Teil Ihrer Prämienzahlungen, der für den Versicherungsnehmer zur späteren Auszahlung nach Fälligwerden der Versicherung angelegt worden ist) bis zu maximal 95 Prozent beleihen. Versicherungen gewähren für Darlehen ausgesprochen günstige Kredite, solange sie im Besitz hundertprozentiger Sicherheiten sind. Erst, wenn die Kreditwünsche darüber hinausgehen, sollte man weniger zinsvorteilhafte Quellen anzapfen.
Differenzen beim Effektivzins
Selbst bei scheinbar gleichen Konditionen kommt es zu unterschiedlichen Effektivzinssätzen.
Beispiel: Ein Praxisinhaber benötigt 100 000 Euro und holt bei drei Banken Angebote ein. Alle drei Banken bieten ihm das Darlehen – zwar leicht modifiziert – zu nahezu gleichen Konditionen an.
Die exakten Darlehenskonditionen der drei Banken im Beispiel:
Bei diesem Beispiel fällt dreimal der gleiche Kostenaufwand an, trotzdem handelt es sich dreimal um unterschiedliche Effektivzinssätze:
•Bank A:
Zinssatz 7,0 Prozent p.a., Auszahlung 100 Prozent, Schätzkosten 1 000 Euro, Laufzeit zehn Jahre, Zinsfestschreibung fünf Jahre, Zinszahlung vierteljährlich nachträglich, Tilgungsverrechnung sofort, anfänglicher effektiver Jahreszinssatz 7,19 Prozent p.a.
•Bank B:
Zinssatz 7,0 Prozent p.a., Auszahlung 100 Prozent, einmalige Bearbeitungsgebühr ein Prozent, Laufzeit zehn Jahre, Zinsfestschreibung fünf Jahre, Zinszahlung vierteljährlich nachträglich, Tilgungsverrechnung sofort, anfänglicher effektiver Jahreszinssatz 7,50 Prozent p.a.
•Bank C:
Zinssatz 7,0 Prozent p.a., Auszahlung 99 Prozent, Laufzeit zehn Jahre, Zinsfestschreibung fünf Jahre, Zinszahlung vierteljährlich nachträglich, Tilgungsverrechnung sofort, anfänglicher effektiver Jahreszinssatz 7,64 Prozent p.a.
Den herrschenden Gepflogenheiten gemäß berechnen alle drei Banken neben sieben Prozent Zinsen noch ein weiteres Prozent an Kosten:
• Bank A bezeichnet sie als Schätzkosten,
• Bank B als Bearbeitungsgebühr und
• Bank C als Disagio.
Da in allen drei Fällen zum gleichen Termin 1 000 Euro Nebenkosten anfallen, ist die Sache für die meisten klar: Alle drei Angebote haben den gleichen Effektivzinssatz. Doch weit gefehlt:
• Bank A berechnet 7,19 Prozent,
• Bank B 7,50 Prozent und
• Bank C 7,64 Prozent Effektivzinssatz.
Des Rätsels Lösung: Schätzkosten, Bearbeitungsgebühren und Disagio werden nach der Preisangabenverordnung (PangV) bei der Berechnung des Effektivzinses unterschiedlich berücksichtigt. Wenn ein Unternehmer (wie etwa ein Freiberufler) einen Kredit aufnimmt, dann ist die Bank nicht verpflichtet, diesem den Effektivzinssatz zu nennen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmer über kaufmännische Erfahrung verfügen und deshalb auf diese zusätzliche Information verzichten können. Gegenüber privaten Kreditnehmern ist die Bank dagegen verpflichtet, den Effektivzinssatz zu nennen.
Genau nachrechnen
Die Gefahr für den Praxisunternehmer: Wenn er sich ausschließlich nach dem Effektivzinssatz für ein Bankangebot entscheidet, kann es passieren, dass er zwar den niedrigeren Effektivzinssatz, dafür aber das teurere Angebot gewählt hat. Ein weiteres Beispiel verdeutlicht dies:
Das Angebot vonBank Alautet für ein Darlehen über 100 000 Euro auf 6,7 Prozent Zinsen, 100 Prozent Auszahlung und 1 000 Euro Schätzkosten. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Zinsfestschreibung fünf Jahre. Der Effektivzinssatz nach PangV beträgt bei monatlich nachträglicher Zahlund Verrechnungsweise 6,97 Prozent.
Das Angebot vonBank B: 6,75 Prozent Zinsen und 0,5 Prozent Disagio bei ansonsten gleichen Bedingungen. Der Effektivzinssatz nach PangV beträgt 7,12 Prozent.
Der scheinbare Vorteil bei Bank A trügt allerdings. Wer exakt nachrechnet, deckt den Trick der Banken auf und wählt richtig: Verteilt man die 1 000 Euro Schätzkosten der Bank A genauso wie das Disagio der Bank B auf fünf Jahre, so merkt man, dass das Darlehen mit „tatsächlichen“ 7,28 Prozent effektiven Zinsen noch teurer ist.
Konditionen kennen
Oftmals werden Darlehensverträge abgeschlossen, nachdem die Bank folgende Kriterien genannt hat: Zinssatz, Auszahlungssatz, Laufzeit und Zinsfestschreibungsdauer. Wenn eine Bank zum Beispiel ein Darlehen zu folgenden Konditionen anbietet – Zinssatz 7,0 Prozent, Auszahlung 100 Prozent, Laufzeit fünf Jahre, Zinsfestschreibungsdauer fünf Jahre –, dann weiß niemand, ob er für dieses Darlehen effektiv 7,0 oder 8,74 Prozent Effektivzinssatz zu bezahlen hat. 7,0 Prozent zahlt man, wenn die Bank die Zinsen ganzjährig nachträglich belastet und die Tilgungen sofort verrechnet, 8,74 Prozent, wenn die Bank die Zinsen monatlich am Ersten kassiert, die Tilgung aber nur jährlich verrechnet.
Von daher empfiehlt es sich, folgende Punkte abzuklären:
• Wann berechnet die Bank die Zinsen? Jährlich, halb-/vierteiljährlich, monatlich?
• Zu welchem Termin sind die Zahlungen fällig? Nachschüssig oder vorschüssig?
• Zu welcher Zeit sind die Tilgungszahlungen fällig, und wann werden sie verrechnet?
Ist der Effektivzinssatz klar, bleibt zu klären, ob im Zusammenhang mit diesem Kredit noch weitere Kosten entstehen, die nicht im Effektivzinssatz enthalten sind. Zudem sollten mögliche Zinsen für die Bereitstellung oder Aufschläge bei Teilauszahlung geprüft werden. Schließlich gilt es herauszufinden, ob Zahlungen für Überweisungen, Kontoführung und Absicherung zu leisten sind.
Dietmar KernWirtschaftspublizistGebhard-Müller-Allee 571638 Ludwigsburg