Alters- und Behindertenzahnheilkunde

Jetzt muss gehandelt werden

sg
Noch besteht Hoffnung: Da das Versorgungsstrukturgesetz, das Gesundheitsminister Daniel Bahr dieses Jahr verabschieden möchte, die vertragszahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen auch weiterhin eher stiefmütterlich behandelt, trommeln Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung dafür, dies noch zu ändern.

Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden aus dem Behinderten- und Pflegebereich richteten die zahnärztlichen Körperschaften in einer Mailing-Aktion einen eindringlichen Appell an verschiedene Stellen im Gesundheitsbereich, allen voran an Daniel Bahr selbst. Weitere Adressaten sind unter anderem: Der ehemalige Gesundheits- und jetzige Wirtschaftsminister Philipp Rösler, Finanzminister Wolfgang Schäuble, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe, die Parlamentarische Staatssekretärinnen Ulrike Flach (FDP) und Annette Widmann-Mauz (CDU), besonders aber die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages.

„Wir wenden uns gemeinsam mit der Bitte an Sie“, so heißt es im offiziellen Schreiben, „im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes mit einer gesetzlichen Regelung die Grundlagen für eine Lösung der zahnmedizinischen Versorgungsprobleme bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu schaffen.“

Zahnärztliches Konzept für Behandlung liegt schon vor

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verweisen dabei einmal mehr auf das Konzept, das die Zahnärzteschaft gemeinsam mit der Wissenschaft bereits im Juni 2010 hierzu erarbeitet hat. Ausgehend von der Prämisse, dass die Mundgesundheit ein wichtiger Faktor für die Allgemeingesundheit darstellt, ist es Ziel der vielfach vorgestellten und in Fachkreisen auch hoch anerkannten Ausarbeitung „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter – Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“, den oralen Gesundheitszustand von multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung dauerhaft und nachhaltig zu verbessern.

Dies aus gutem Grund, herrscht doch hierzu großer Bedarf: Die Probleme der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung sind immens und durch zahlreiche Studien belegt. Eindringlich hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Gutachten „Generationsspezifische Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ auf die unzureichende zahnmedizinische Versorgung dieser Patientengruppen aufmerksam gemacht.

GKV-Leistungskatalog greift nicht

Auch eine aktuelle Tagungsreihe des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, zur Patientenversorgung hat erneut bestätigt, dass die zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit Behinderung im derzeitigen Versorgungssystem höchst unbefriedigend ist. Grund: Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung setzt in der zahnärztlichen Versorgung auf Eigenverantwortung und ist vorwiegend auf „fitte“ Menschen ausgerichtet. Damit wird man Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung nicht gerecht.

Vor diesem Hintergrund bitten BZÄK und KZBV, einen von ihnen erarbeiteten Lösungsvorschlag (siehe Infokasten) im Rahmen des GVK-Versorgungsstrukturgesetzes aufzugreifen. Die Körperschaften machen darauf aufmerksam, dass sowohl das Konzept als auch die Lösungsansätze zur Behebung der Versorgungsdefizite mit den Betroffenen ausführlich diskutiert und konsentiert worden sind. Der Vorschlag zielt darauf ab, zunächst einmal überhaupt eine Anspruchsgrundlage für diesen Personenkreis im SGB V zu verankern. Dies ist bislang nicht in ausreichendem Maße der Fall. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dann mit der weiteren Ausgestaltung beauftragt werden.

Situation der Betroffenen stärker berücksichtigen

Im Schreiben des Aktionsbündnisses heißt es: „Zur Lösung der Versorgungsprobleme ist ein ergänzender präventionsorientierter-Leistungskatalog erforderlich, der auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung abstellt und der dem größeren zahnärztlichen Behandlungsbedarf Rechnung trägt sowie Anreize für eine aufsuchende Betreuung setzt.“

Unterzeichner des Appells sind der Stellvertretende Vorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, der Vizepräsident der BZÄK, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, die Präsidentin der Deutsche Gesellschaft für Alterszahn-Medizin (DGAZ), Prof. Dr. Ina Nitschke, die Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe für zahnärztliche Behindertenbehandlung des Bundesverbandes Deutscher Oralchirurgen (BDO), Dr. Imke Kaschke, sowie zahlreiche Verbandsverantwortliche aus dem Bereich der Alten-, Pflege und Behindertenfürsorge. In der Begründung für den Lösungsvorschlag wird erneut darauf verwiesen, dass im Bereich der angesprochenen Patientengruppe eine große Versorgungslücke besteht, „die dazu führt, dass die Zahngesundheit dieser Versicherten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen deutlich schlechter ist.

Gerade deswegen gehörten Behinderte und pflegebedürftige Menschen zu den Hochrisikogruppen für Karies- und Parodontalerkrankungen. Diesen Risiken könne mit dem derzeitigen Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht wirksam begegnet werden.

Aufwendigere Behandlung fordert Patient und Arzt

In der Therapie stellten sich Behandlungsabläufe gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen als wesentlich aufwendiger dar. „Es besteht ein erheblicher personeller, instrumenteller und zeitlicher Mehraufwand. Dies gilt typischerweise bei pflegebedürftigen Versicherten und insbesondere dann, wenn die Behandlung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung in Alten- und Pflegeheimen erfolgen muss.“

Weil derartige Behandlungen angesichts der demographischen Entwicklung eine zunehmende Bedeutung erlangen werden, sie aber schon jetzt in den Vergütungen für vertragszahnärztliche Leistungen nicht ausreichend berücksichtigt werden, stehe eine angemessene Behandlung gerade dieser besonders hilfebedürftigen Versichertengruppen entgegen. Daher sollte die Vergütung für vertragszahnärztliche Leistungen bei diesen Patienten angepasst werden.

Eine erste Hürde hat die Bitte bereits genommen: Der Antrag zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde ist vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates, der dem Rat vorgeschaltet ist, mit großer Mehrheit angenommen worden. Die Plenarsitzung des Bundesrates selbst findet am 23.09.2011 in Berlin statt (nach Redaktionsschluss). Die zm berichten über den Ausgang und über die Konsequenzen für das Thema Seniorenund Behindertenzahnheilkunde.

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