Notoperation mit ungewissem Ausgang
„Die GOZ-Novellierung ist eine Notoperation mit ungewissem Ausgang, weil die Diagnose falsch ist und weil die Therapie-Instrumente veraltet sind“. Dies erklärte Dr. K. Ulrich Rubehn, Vorsitzender des Senats für privates Gebührenrecht im Vorstand der BZÄK, auf der Euroforum-Konferenz in Berlin. Laut Rubehn bedeutet der vorliegende Referentenentwurf zwar „eher Rückschritt als Fortschritt“. Dennoch lehne die Zahnärzteschaft die Novelle nicht in toto ab, fordere aber erhebliche Nachbesserungen.
Die an Führungskräfte und Experten von PKV und GKV gerichtete Fachkonferenz räumte dem Thema „GOZ und GOÄ“ einen thematischen Schwerpunkt ein. Die Tagung wurde moderiert von Prof. Dr. Jürgen Wasem, Essen. In seinem Einführungsrefererat betonte Wasem, dass die von 1988 stammende GOZ bis heute keine nennenswerten Veränderungen oder Anpassungen erfahren habe. Und schon bei der damaligen Fassung habe es sich um eine mehr oder weniger kostenneutrale Umschichtung gegenüber der alten Bugo-Z gehandelt.
Wasem gab einen schlaglichtartigen Überblick über den Stand der Diskussionen zum jetzigen Entwurf. Das unveränderte Gebührenverzeichnis bezeichnete er als „nicht unproblematisch“, es handele sich um eine „kleine Novelle“ und es existiere Dissens in grundsätzlichen Fragen wie der Öffnungsklausel, dem Punktwert oder der betriebswirtschaftlichen Neukalkulation. Auch die bisher erfolgten GOÄ-Novellen seien an der GOZ im Großen und Ganzen vorbeigegangen. Es gebe außerdem „keine konsensuale Einschätzung“, wie das Ganze überhaupt wirken solle.
Kritische Betrachtung
Der BZÄK-Experte Rubehn kommentierte den aktuellen Entwurf aus Sicht der Zahnärzteschaft kritisch, vor allem den seit 1988 nicht veränderten Punktwert, der den bis heute rund 60-prozentigen Kostenanstieg in den Praxen nicht annähernd abbilde. Der jetzige Entwurf sei eine Aktualisierung der bestehenden GOZ und eine „Novellierung light“ auf Basis politischer Notwendigkeiten, erklärte er.
Rubehn kritisierte die von der PKV geforderte, im GOZ-Entwurf aber nicht aufgenommene und von der Zahnärzteschaft heftig bekämpfte Öffnungsklausel: „Die Öffnungsklausel ist für die Zahnärzte ein No-Go.“ Gründe für die Ablehnung seien der Erhalt der freien Arzt- und Therapiewahl, der Schutz der Patienten sowie der Schutz des Zahnarztes vor der Übermacht der Versicherungen. Zu warnen sei auch vor einer Dumping-Preispolitik der PKVen. Ferner sprach sich Rubehn gegen das Zielleistungsprinzip sowie gegen eine faktische Budgetierung für die Zahnmedizin aus. Er forderte eine Angleichung an die GOÄ, da der GOZ-Punktwert im jetzigen Entwurf um rund 3,6 Prozent hinter dem GOÄ-Punktwert zurückbleibe.
Als Lösungsoptionen für die Zukunft schlug Rubehn die Ablösung des Verordnungsverfahrens durch ein Gesetzgebungsverfahren, die Einführung einer Dynamisierungsklausel, die Beschränkung der GOZ auf einen Katalog notwendiger Leistungen und die freie Vertragsvereinbarung für andere Leistungen vor.
Transparenz gefordert
Der PKV-Verband wolle eine transparente Kostenaufschlüsselung, erklärte Dr. Joachim Patt, Geschäftsführer des Bereichs Leistung. Anliegen der PKV sei ein „vernünftiger Interessenausgleich“. Für die PKV seien Service- und Qualitätsstandards über Kooperationen sinnvoll, ebenso eine Öffnungsklausel nach entsprechender Vereinbarung mit dem Versicherten. Patt forderte die BZÄK dazu auf, gemeinsam Punkt für Punkt eine Vollkostenrechnung vorzunehmen und dabei Ist und Soll zu benennen, wobei ein angemessenes Honorar angesetzt werden müsse. Eine Konfliktlösung sehe er darin, eine Objektivierung durch Gutachten oder ein unabhängiges Institut vorzunehmen und dann eine große GOZ-Reform anzugehen.
Die Standpunkte von BZÄK und PKV wurden anschließend in einer Podiumsdiskussion vertieft. Dort war auch ein Vertreter der GKV, nämlich Mike Bücher von der AOK Rheinland/Hamburg, beteiligt. Er unterstrich, dass über das Festzuschusskonzept beim Zahnersatz auch die GKV mit in die GOZ-Diskussionen eingebunden sei. Denn das betreffe 90 Prozent der Versicherten.