G-BA: Nicht ohne uns
Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,
die Übergabe des Staffelstabes von Philipp Rösler an Daniel Bahr hat den Arbeitsablauf im Bundesgesundheitsministerium so gut wie gar nicht berührt. Das hat nicht zuletzt die nahtlose Fortsetzung der aktuellen Reformbestrebungen bewiesen.
Der jüngst vorgestellte Referentenentwurf für das Versorgungsgesetz zeigt, dass das Ministerium seine Vorhaben unbeeindruckt und mit Kontinuität verfolgt. Mehr und mehr wird klar: Der neue Minister hat schon als Staatssekretär die Dinge maßgeblich mitgestaltet. Daniel Bahr ist zwar ein junger Verantwortlicher, ein „Newcomer“ ist er für das deutsche Gesundheitswesen aber nicht.
Schon deshalb wird auch er – wie sein Vorgänger – an der in diesem Referentenentwurf noch einmal bestärkten Unterstützung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nichts ändern wollen. Es bleibt unverkennbar und parteiübergreifend die Absicht der Gesetzgeber, diese ursprünglich als Pufferzone zwischen Staat und Gesundheitswesen gedachte Institution auszubauen, ihre Aufgabenfelder auszuweiten und dem Gremium maßgeblichen Einfluss auf die Regulation des deutschen Gesundheitswesens zu geben.
Das Ministerium hat seinen Willen erklärt, die Verfahren und Entscheidungswege des G-BA zu prüfen. Das gilt sowohl für die in der Vergangenheit oft kritisierte mangelnde Transparenz der Gremienarbeit, aber vor allem auch für Beteiligungsrechte der Betroffenen an der Arbeit dieser Institution.
Und man mag vom G-BA und seiner Arbeit halten, was man will, richtig ist: Das, was diese Institution entscheidet, trifft nicht allein die für den GKV-Bereich denkenden und agierenden Versichertengruppen und deren Zahn-/Ärzte. Was der Bundesausschuss anfasst, betrifft alle. Der G-BA hat die Aufgabe zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Der G-BA ist die Instanz für untergesetzliche Normengebung im gesamten Gesundheitsbereich. Er ist definitiv Rechtsnachfolger der ehemaligen Bundesausschüsse der Ärzte/ Zahnärzte und Krankenkassen und des Koordinierungsausschusses.
Wir fordern die Beteiligung der Bundeszahnärztekammer nicht nur als Stellungnahmeberechtigte, sondern als aktiv stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss. Hier geht es eben nicht allein um spezifische Belange der GKV und ihres Gegenübers. Hier geht es um übergreifend die Belange des zahnärztlichen Berufsbildes betreffende Maßgaben wie Qualitätsmanagement und -sicherung, um Hygiene und Infektionsschutz, um Patientenrechte, um Themen wie die Heilkunde-Übertragungs- Richtlinie oder auch um Regelungen, die sich massiv auf den Bereich der zahnärztlichen Fortbildung auswirken. Das kann und darf nicht ohne die Interessenwahrnehmung und den Einfluss der Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene laufen.
Als Bundeszahnärztekammer haben wir mit Bekanntwerden der Eckpunkte unmißverständlich unseren politischen Willen in die Diskussion eingebracht. Wir sind fest davon überzeugt, dass wirklich sachgerechte Entscheidungen diese Beteiligung unseres Berufsstands durch die Kammer brauchen. Es kann nicht angehen, dass dieser Ausschuss, der in den kommenden Jahren nach bisheriger Einschätzung Funktion und Ablauf unseres Handelns maßgeblich regeln kann, ohne unsere Beteiligung und unsere Stimme arbeitet.
Und es kann auch nicht Sinn des Gesetzgebers, schon gar nicht dieses Bundesgesundheitsministers sein, die Ausgestaltung des Gesundheitswesens über die Köpfe der Kammern hinweg vorzunehmen.
Wir wissen, dass das Bundesgesundheitsministerium unsere Belange ernst nimmt und sich nicht leichtfertig über unsere Argumention hinwegsetzen wird. Wir werden hier unseren Anspruch vertreten, in aller Sachlichkeit, aber auch mit aller dem Gewicht unseres Anspruchs entsprechenden Beharrlichkeit. Das sind wir dem Berufsstand schuldig.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer