Tue Gutes und rede darüber
Bei der Veranstaltung, zu der der Vize-Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dietmar Oesterreich, und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, gemeinsam geladen hatten, war auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, zugegen. Neben einer Erläuterung über die inhaltliche Ausgestaltung des geplanten Patientenrechtegesetzes (siehe Kasten), zollte Zöller den Zahnärzten großen Respekt für das Angebot des Berufsstands, Patienten eine kostenfreie und fundierte Beratung in zahnmedizinischen Behandlungsangelegenheiten zukommen zu lassen.
Angesichts einer breiten Palette von Anlaufstellen für Patientenbelange befänden sich die zahnärztlichen Beratungsstellen mittlerweile im Wettbewerb zu anderen Angeboten. Dadurch, dass in den vergangenen Jahren ein regelrechter „Beratungsmarkt“ entstanden sei, teilweise auch kommerziell genutzt, seien die Zahnärzte ein Player unter vielen. So ist etwa die Beratung bei der im Jahr 2000 ins Leben gerufenen und derzeit noch von den gesetzlichen wie den privaten Krankenkassen finanzierten Unabhängigen Patientenberatung (UPD) als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, was bedeutet, dass jeder GKV-Versicherte sie kostenfrei in Anspruch nehmen kann.
Unabhängigkeit betonen
Gerade in der öffentlichen Wahrnehmung der hochwertigen Beratung, die der Berufsstand anbietet, sieht Zöller aber „noch Luft nach oben“. Während die Unabhängigkeit bei der UPD selten angezweifelt werde, sei genau dies die Achillesverse der zahnärztlichen Beratung. Zöller: „Es ist noch nicht überall deutlich geworden, dass die Beratung durch die Zahnärzte wirklich unabhängig ist.“ Damit sprach Zöller ganz in der Intention von Prof. Oesterreich und Dr. Eßer, die die Tagung initiierten, um das Thema stärker in den Fokus des Berufsstands einerseits und der allgemeinen Öffentlichkeit andererseits zu stellen.
Oesterreich wies in seinem Vortrag auf die lange Tradition hin, die die Beratung schon besitze. Seit mittlerweile 16 Jahren engagierten sich die Zahnärzte auf diesem Feld und bewiesen auch hierbei ihr gesellschaftliches Engagement sowie ihre Verantwortung für die Gesundheit der Patienten. „Freiberuflichkeit, Patientenorientierung und Gemeinwohlverpflichtung sind elementar miteinander verbunden“, so Oesterreich. Untersuchungen des Instituts der Deutschen Zahnärzte würden zudem bestätigen, dass die Zahnärzte hierzulande in ihrem Berufsethos den Patienten als Partner begreifen, der in die Entscheidungsfindung für den Therapieplan einzubinden ist. Trotz der eindeutig vorhanden Wissensasymmetrie könnten die Zahnmediziner Prävention besser mit informierten Patienten umsetzen, die die Behandlungstherapie verstehen und dadurch auch eine Verantwortung für die eigene Mitwirkung übernehmen würden.
Den Patienten einbinden
Doch angesichts der zugenommenen Anzahl von Anbietern auf dem Beratungsmarkt sei es geboten, die zahnärztliche Patientenaufklärung öffentlich stärker hervorzustellen und die Konzentration hierbei auf ein Alleinstellungsmerkmal zu richten.
Auch Eßer betonte in seinem Beitrag, dass die Zahnärzte schon immer Wert darauf gelegt hätten, den Patienten in die Therapie mit einzubinden. Eßer: „Ohne die Einbindung des Patienten, therapieren wir an ihm vorbei.“ Die neutrale Beratung des Patienten bezeichnete Eßer dabei als originäre Aufgabe des Berufsstands. Wer, wenn nicht die Zahnärzte selbst, könnte für die Patientenberatung die dazu notwendige Fachkompetenz aufweisen, fragte der KZBV-Vize. „Das, was wir seit Jahrzehnten mit großem Einsatz tun, kommt in der Öffentlichkeit aber noch zu wenig an.“ Noch viel zu oft schwinge in der öffentlichen Diskussion der Tenor des Sprichworts „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ mit. Motto könne daher nur sein: Tue Gutes und rede darüber. Nach Eßer geht es darum, die Patientenberatung des Berufsstands nun als eigenständige Marke zu etablieren, um sich im Hinblick auf Qualität und Kompetenz von anderen Angeboten abzusetzen.
UPD als Marke etablieren
Um die Arbeitsweise der UPD näher kennenzulernen, war zur Tagung auch Rainer Sbrzesny aus der Bundesgeschäftsstelle der ’Unabhängigen’ geladen. Sbrzesny machte deutlich, dass sich die UPD vor allem als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitswesen versteht. Sie wird partnerschaftlich getragen von drei großen Organisationen: dem Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und dem Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. Auch Sbrzesny empfahl dem Auditorium, der Öffentlichkeit verstärkt klar zu machen, wie unabhängig die Patientenberatung der Zahnärzteschaft arbeitet. Im zahnärztlichen Bereich seien bei der UPD zwei Zahnärzte angestellt, die die Patienten beraten.
Qualität herausstellen
In Leipzig stellten Dr. Konrad Bühler von der Landeszahnärztekammer Baden Württemberg und Rüdiger Winkelmann von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ihre Initiative für eine Informationsbroschüre vor, die unter Einbezug weiterer Mitstreiter aus anderen Kammern und KZVen als Basis für eine gemeinsame Publikation über das Beratungsangebot der deutschen Zahnärzte dienen könnte. In einem weiteren Vortrag machte Dr. Stefan Böhm, stellvertretender Vorsitzender der KZV Bayern, die imposante Leistung der zahnärztlichen Beratung in Kammern und KZVen hierzulande deutlich. So haben allein im Jahr 2010 über 205 000 Beratungen stattgefunden.
Im Hinblick auf eine verbesserte Außendarstellung der Patienten-beratung wurden dem Plenum von BZÄK und KZBV erarbeitete Thesen unterbreitet, die ausgiebig diskutiert wurden. Dabei wurden explizit die Qualitätsindikatoren der Beratung hervorgehoben. So heißt es etwa in einer These: „Es besteht ein gut ausgebautes Netzwerk von Patienteninformation, Patientenberatung, zahnärztlicher Zweitmeinung, Gutachterwesen und Schlichtungsstellen.“
Angebot verbessern
Die Verantwortlichen der Patientenberatungsstellen auf Länderebene unterstützten auf der Tagung in Leipzig das von BZÄK und KZBV gemeinsam eingebrachte Engagement hinsichtlich der Verbesserung der Beratungsangebote. Als zielführend wurde betrachtet, zunächst eine Publikation zu erstellen, in der das Leistungsspektrum und die Arbeitsweise der Beratungsstellen dargestellt werden. Daneben sollen einheitliche Kriterien und Standards der unterschiedlich agierenden Einrichtungen geschaffen werden, um die Geschlossenheit der Angebote dokumentieren zu können.