Für den nötigen Durchblick sorgen
Die Verbesserung der Kostenstruktur in Zahnarztpraxen sollte sämtliche in der Regel bei mehreren Bankinstituten geführten Geschäftskonten umfassen. Dabei geht es keineswegs nur um Kredit- und Überziehungszinsen, sondern auch um die sonstigen Kontokosten, die im Jahr durchaus vierstellige Beträge ausmachen können.
• Hohe Kontokosten
Das bisher letzte der zweimal pro Jahr stattfindenden Gespräche zwischen Rüdiger U., einem Praxisinhaber aus Hessen, seinem Steuerberater und dem für ihn zuständigen Mitarbeiter seiner Hausbank war nicht nur durch die üblichen Details zur wirtschaft- lichen Lage der Praxis und die damit verbundenen Zahlen geprägt. U. ging es dieses Mal auch um die aus seiner Sicht „zunehmende und nicht mehr zu akzeptierende Unübersichtlichkeit“ bei den Kosten seines Praxiskontos. Eine Gegenüberstellung der Kontokosten der vergangenen beiden Jahre, in denen fast eine Verdoppelung stattfand, verdeutlicht diese Entwicklung. Bleibt es nämlich bei dieser Dynamik, muss U. zukünftig mit einer Zins- und Gebühren- belastung von rund 8 000 Euro rechnen. Darin enthalten sind etwa 5 000 Euro für die regelmäßige Inanspruchnahme seines Überziehungskredits einschließlich Überziehungszinsen, die sich eben nicht immer verhindern lassen. Zum Thema Kreditzinsen wird es wohl ein kurzfristiges weiteres Gespräch geben müssen, in dem die Hausbank zinsgünstigere Alternativen zum teuren Kontokorrentkredit aufzeigen muss.
• Schwierige Kostenstruktur
Ärgerlicher sind für U. dagegen die übrigen Gebühren, die ihm seine Bank regelmäßig in sogenannten „Nettoabrechnungen“ präsentiert. Dabei werden ihm monatlich lediglich zwei Kostenbeträge, nämlich die Kreditzinsen und die sonstigen Kontokosten auf dem jeweiligen Kontoauszug ausgewiesen. Für ihn ist nicht erkennbar, woraus sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen.
Immerhin ändert sich das nun kurzfristig, da U. ab dem nächsten Rechnungsabschluss ausschließlich Bruttoabrechnungen erhalten wird, die jeden einzelnen Kostenbestandteil darstellen. Dann kann er jeden Monat die für ihn wichtigen Einzelheiten erkennen und entsprechende Maßnahmen zu einer Kostenreduzierung ergreifen.
Dieser Fall zeigt, dass bankseitige Trans- parenz auch bei den mehr oder weniger alltäglichen Geschäften zwischen Zahnärzten und Kreditinstituten unabdingbar ist.
• Regelmäßiger Kontocheck
So wie es für die Finanzbranche wichtig ist, mehr denn je über ihre eigene Kosten- effizienz nachzudenken, so muss es dem Geschäftskunden zugestanden werden, seinerseits vor allem mit jenen Banken zusammenzuarbeiten, die eine doch eigentlich selbstverständliche Kostentransparenz bieten. Dazu sollte auch ein vom Zahnarzt regelmäßig durchgeführter Kontocheck gehören, der sich mit jeder einzelnen Position befasst und diese auf Plausibilität hin prüft. Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass vereinzelt immer noch eine „Bereitstellungsprovision“ für den Überziehungskredit grundsätzlich selbst dann berechnet wird, wenn dieser gar nicht in Anspruch genommen wird.
Das Argument, dass der Überziehungskredit auch dann zur Verfügung gestellt werden muss, wenn er nicht genutzt wird, überzeugt dabei keineswegs. Der Kontoinhaber und Praxisbetreiber kann nämlich davon ausgehen, dass auf diesem Weg eventuell entstehende Kosten (wenn diese überhaupt anfallen) bereits im Zinssatz des Überziehungskredits kalkuliert sein dürften.
• Valuta beachten
Ebenso wichtig sind Kontokosten durch valutarische Überziehungen. Diese entstehen dann, wenn die für die Kreditzinsberechnung wichtige Wertstellung („Valuta“) von Kontoabbuchungen nicht mit der Valuta der jeweiligen Kontogutschriften übereinstimmt. Wenn sowohl Gutschriften als auch Abbuchungen mit einem positiven Kontosaldo auf dem gleichen Kontoauszug ausgewiesen werden, geht der Kunde in der Regel davon aus, dass keinerlei Kredit- oder Überziehungszinsen anfallen. Dieser Eindruck kann jedoch täuschen, wenn die Wert- stellungsdaten der Abbuchungen vor jenen der Gutschriften liegen, so dass vor allem bei größeren Kontoverfügungen ebenfalls ein Blick auf die jeweilige Wertstellung geworfen werden sollte.
• Technische Unterstützung
Sinnvoll ist darüber hinaus eine regel- mäßige Prüfung der technischen Möglichkeiten der Banken bezüglich der Konto- führung. Electronic-Banking-Produkte können nicht nur den Zahlungsverkehr der Geschäftskunden vereinfachen, sie bieten darüber hinaus weiteres Sparpotenzial. Vor allem der automatisierte Zahlungsausgleich innerhalb verschiedener Bankkonten kann helfen, zusätzliche Kredit- oder Überziehungszinsen zu vermeiden. Und zwar indem Guthaben zum Kontoausgleich von einem Kreditinstitut taggleich zu einer oder mehreren anderen Banken mit Kreditsalden transferiert wird. Die Überwachung von Zahlungseingängen, die Kontrolle fälliger Zins- und Tilgungsraten oder Vereinfachungen bei Gehaltszahlungen sind ebenfalls wichtige Möglichkeiten, die rechnergestützte Programme zur Unterstützung von Bankgeschäften heutzutage bieten.
Michael VetterFachjournalist für Wirtschaftvetter-finanz@t-online.de
Persönliche Auswertung
• 10 bis 17 Punkte
Es bestehen offenbar nicht zu unter-schätzende Kostensenkungspotenziale. Um diese auch tatsächlich zu nutzen, sollte zunächst eine sorgfältige Bestandsaufnahme der Gesamtkosten des Geschäftskontos durchgeführt werden. Gegebenenfalls kann dies auch mithilfe eines Steuerberaters geschehen.
• 18 bis 24 Punkte
Die Kostenstruktur des Geschäftskontos ist schon recht gut bekannt. Aber auch hier sollten nach eingehender Prüfung weitere Möglichkeiten zu einer Kostenoptimierung gefunden werden.
• 25 bis 30 Punkte
Alles ist im Lot. Dennoch gilt auch hier: auf dem Laufenden bleiben.
TEST
Kontokosten im Griff behalten
1. Kennen Sie den Gesamtbetrag Ihrer Kontokosten einschließlich der Kreditzinsen des vergangenen Jahres?
a) Nein, keine Ahnung. (1 Punkt)b) Ja, auf den Euro genau. (3 Punkte)b) Ja, halbwegs. (2 Punkte)
2. Nutzen Sie sämtliche Möglichkeiten der Kostenersparnis durch den Einsatz sogenannter Electronic-Banking-Produkte?
a) Ich glaube schon. (2 Punkte)b) Eher nicht. (1 Punkt)c) Ja. (3 Punkte)
3. Wissen Sie, wie sich die Kosten des Bar-/Überziehungskredits zusammensetzen?
a) Ja, jede einzelne Position. (3 Punkte)b) Im Großen und Ganzen. (2 Punkte)c) Nein, das ist zu unübersichtlich (1 Punkt)
4. Worin besteht der Unterschied zwischen einer genehmigten und einer geduldeten Kontoüberziehung?
a) Ich denke, im Zinssatz. (2 Punkte)b) Das weiß ich nicht. (1 Punkt)c) Bei der geduldeten Überziehung lässt die Bank über das Kreditlimit hinaus Kontoüberziehungen gegen Zahlung zusätz- licher Überziehungszinsen zu. (3 Punkte)
5. Prüfen Sie, ob die Höhe Ihres Bar-/Überziehungskredits noch angemessen ist?
a) Ja, meist zweimal pro Jahr. (3 Punkte)b) Hin und wieder. (2 Punkte)c) So gut wie gar nicht. (1 Punkt)
6. Stellt die Bank Bereitstellungszinsen in Rechnung, wenn Sie Ihren Bar- oder Überziehungskredit nicht in Anspruch nehmen?
a) Ich kenne diesen Begriff nicht. (1 Punkt)b) Nein, das wäre auch nicht akzeptabel. (3 Punkte)c) Ich denke nicht. (2 Punkte)
7. Sind Sie davon überzeugt, für Ihren Betrieb die günstigste Kontokostenregelung (ohne Kreditkosten) zu bekommen?
a) Ich gehe zumindest bei meiner Hausbank davon aus, da dieses Thema ab und zu von mir angesprochen wird. (2 Punkte)b) Ich wusste bisher gar nicht, dass es bei Geschäftskonten überhaupt unterschied-liche Kostenvarianten gibt. (1 Punkt)c) Sicher, das Thema greife ich oder mein Steuerberater regelmäßig auf. (3 Punkte)
8. Wissen Sie, was eine „Valutarische Überziehung“ ist?
a) Nein, keine Ahnung. (1 Punkt)b) Ich vermute, dass es etwas mit der Zinsberechnung der Kontoumsätze zu tun hat. (2 Punkte)c) Ja, wenn eine Kontogutschrift mit dem für die Zinsberechnung entscheidenden Datum erst nach dem Datum einer Abbuchung erfolgt, wird das Konto zinsmäßig überzogen, obwohl beide Buchungen möglicherweise am gleichen Tag erfolgen. (3 Punkte)
9. Sorgen Sie mit Online-Banking-Produkten für einen regelmäßigen Konto-ausgleich verschiedener Geschäftskonten, um damit Kreditzinsen möglichst zu vermeiden?
a) Ja, an diesen Produkten bin ich sehr interessiert. (3 Punkte)b) Nein, einen derartigen Kontenabgleich mache ich ohnehin nur unregelmäßig. (1 Punkt)c) Ja, aber nur telefonisch oder per E-Mail mit den Banken. (2 Punkte)
10. Werden Sie den einen oder anderen Punkt dieses Tests, der Ihnen bisher nicht bekannt war, aufgreifen?
a) Ich glaube eher nicht. (1 Punkt)b) In jedem Fall, da ich damit Kosten sparen kann. (3 Punkte)c) Ich werde das Thema zumindest mit meinem Steuerberater bereden. (2 Punkte)
Info
Zinseszinsen vermeiden
Da es bei den meisten Bankinstituten üblich ist, Kontokosten einschließlich der Kredit- und Überziehungszinsen monatlich von den Praxiskonten abzubuchen, kann ein unerfreulicher und teurer Zinseszinseffekt entstehen, wenn das jeweilige Konto bereits einen Kredit- oder Debetsaldo aufweist. Um dies zu verhindern, sollten diese Kosten unmittelbar und zeitnah ausgeglichen werden. Zur Verdeutlichung: Kredit- und Überziehungszinsen liegen nach wie vor je nach Bank zwischen etwa zwölf und achtzehn Prozent pro Jahr.