Mehr Effizienz erreichen
• Höhere Faktoren sorgfältig begründen
Wenn Zahnärzte in ihren Abrechnungen höhere Gebührenfaktoren aufführen, fehlt mitunter eine konkrete Begründung. Die Folge: Die Krankenversicherungen und/oder Patienten fragen zu Recht nach, warum der Gebührenfaktor für die ein oder andere Leistung erhöht ist. Dadurch wird aber der Verwaltungsaufwand in der Praxis größer. Erbrachte Leistungen werden erst verzögert erstattet, was die Liquidität einer Praxis beeinträchtigt. Dies gilt umso mehr, wenn ein Zahnarzt es häufiger versäumt, den Anlass für höhere Gebührenfaktoren darzulegen.
• Raumauslastung optimieren
Teures Fachpersonal, das nicht ausgelastet ist, oder Behandlungsräume, die zeitweise leer stehen, bedeuten erhebliche Kosten. Eine Möglichkeit, um diese zu minimieren und gleichzeitig die Einnahmenseite zu verbessern, besteht darin, die medizinischen Vorzüge professioneller Zahnreinigungen intensiver in den Patientenstamm zu tragen.
• Patienteninformation intensivieren
Die Information der Patienten über die jeweilig durchzuführende Behandlung ist in der neuen GOZ ohnehin vorgeschrieben. Zudem schätzen es Patienten sehr, wenn sie vom „Chef“ selbst über die Therapie aufgeklärt werden.
• Ratenzahlungen gewähren
Immer mehr Patienten möchten in ihrer Zahnarztpraxis Leistungen bekommen, die die GKV nicht trägt. Entsprechend häufiger sind etliche dieser Patienten bereit, die damit verbundenen Kosten zu finanzieren. Dabei kann die Ratenzahlung als Ausweg angesehen werden, der beiden hilft. Sehr oft werden sechs kostenfreie Monatsraten in Anspruch genommen. Aber selbst Finanzierungskonzepte bis zu 48 Monaten sind möglich.
• Qualitätsmanagement ernst nehmen
Qualitätsmanagement wird zwar ebenfalls per Gesetz vorgeschrieben, ist aber auch im Eigeninteresse der Praxen selbst. Zahnärzte, die ihre Abläufe systematisch hinterfragen, ihre Standards überprüfen und Behandlungen sorgfältig dokumentieren, profitieren gleich mehrfach: Die gesamte Praxisorganisation und der Patientenservice können so optimiert werden. Auch damit können die Behandlungsqualität erhöht und Praxiskosten eingespart werden. Und die Patienten sind zufriedener, was sich neben ihrer Bindungsbereitschaft an die Praxis auch positiv auf die Mund-zu-Mund-Propaganda auswirkt.
• Honorarvereinbarungen nach GOZ
Bisweilen wird auch das Potenzial von Honorarvereinbarungen nach GOZ § 2 Abs. 1., 2. und 3. von den Praxen nicht richtig eingeschätzt. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, sollte ein zuvor vom Behandler ermittelter Stundensatz die Grundlage für die Kalkulation einer solchen Vereinbarung sein.
Anne SchusterbüdingendentÄrztliche Verrechnungsstelle Büdingen e.V.Gymnasiumstr. 18-2063654 Büdingena.schuster@buedingen-dent.de