Maßvoll ist wertvoll
Die im Festzuschusssystem angelegten Maßgaben für die Regelversorgung müssen nicht modifiziert werden, meint dgd- Redakteur Hans Glatzl, Vincentz-Network, Berlin.
Was nichts kostet, ist nichts wert! Dem Volk aufs Maul geschaut, birgt dieser Spruch eine Weisheit, auf die sich die Macher im Gesundheitswesen besinnen sollten, falls sie jemals aus der Endlosspirale von steigen den Kosten, einer ständig zunehmenden Verwaltungsbürokratie und dem ständigen Streit um eine gerechte Leistungsvergütung herauskommen wollen.
Gesundheit ist das höchste Gut. Die Zahngesundheit ist wesentlich vom Verhalten des „Gebissinhabers“ abhängig. Die Prophylaxe-Bemühungen der Zahnärzteschaft haben hier in den vergangenen Jahrzehnten Großartiges geleistet. Davon kann sich jeder überzeugen, der die Erfolgsstatistiken auswertet. Noch nie waren dank sorgfältiger Pflege unter professioneller Anleitung so viele junge Menschen kariesfrei. Dafür gebührt zahllosen engagierten Zahnärzten Dank.
Aber genauso sollte die Gesellschaft – insbesondere die Krankenkassen – dankbar dafür sein, dass es das Festzuschusssystem in diesem Bereich gibt.
Eine ungewöhnliche Aussage? Mitnichten, denn was nichts kostet, ist nichts wert. Und ein gesundes Gebiss ist wesentlich durch individuelles Verhalten beeinflusst. Seit Jahren haben sich die Zahnbehandlungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung deshalb konstant gehalten, weil die Menschen in diesem kleinen Teilgebiet von klein auf zur Eigenverantwortung erzogen wurden. Und es funktioniert allen Unken- rufen sozialer Gleichmacherei zum Trotz.
Eine zahnmedizinische Versorgung nach den Vorgaben „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig“ lässt keinen Patienten zahnlos. Gleichzeitig stehen alle Wege offen für eine Optimalversorgung auf der Basis einer freien Entscheidung unter fachkundiger Beratung des Zahnarztes. Dies mag manchem Volksbeglücker der frommen Denkungsart sozialistischer Prägung seiner Daseinsberechtigung berauben. Es spart aber unbestritten der Versichertengemeinschaft Kosten. Zum einen in der Verwaltungsbürokratie, zum anderen erhöht es den Wert eigenen Handelns.
Der positive Nebeneffekt für die Zahnärzteschaft ist ein ebenfalls größerer Freiraum, mit dem offenbar verantwortlich umgegangen wird. So haben die Spitzenfunktionäre bei der GOZ-Reform der Versuchung widerstanden, einen tüchtigen Schluck aus der Pulle zu nehmen. Dem verzweifelten Ringen der Ärzteschaft um eine leistungsgerechte Entlohnung im Bermudadreieck von Morbi-RSA, ausufernden Leistungsansprüchen und inflationärer Preisentwicklung im EBM-Hamsterrad kann die Zahnärzteschaft relativ gelassen zuschauen. Das Festzuschusssystem ist etabliert und erfreut sich auch politisch einer breiten Zustimmung, wie die Antwort (17/11463) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen (17/11257) zeigt.
Demnach sind Änderungen am Festzuschusssystem für die zahnprothetische Regelversorgung „nicht nötig“. Explizit wird die Behauptung der Grünen-Fraktion zurück-gewiesen, dass sich die Regelversorgung auf dem Stand von 2004 befinde. Das befundorientierte Festzuschusssystem sei mehrfach mit positivem Ergebnis vom G-BA als „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ (Wanz-Prinzip) begutachtet worden. Maßhalten zahlt sich aus! Für alle Beteiligten!
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