Interview mit Dr. Peter Engel, Dr. Jürgen Fedderwitz und Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake

Bereit für zukunftsfeste Reformen

Vom 6. bis 9. November findet in Frankfurt/M. der diesjährige Deutsche Zahnärztetag statt. Die drei Spitzen von BZÄK, KZBV und DGZMK nutzen diesen Anlass, um sich im Vorfeld der neuen Regierungsbildung zu den aktuellen berufs- und wissenschaftspolitischen Themen zu positionieren. Wie geht es mit dem Gesundheitssystem weiter? Vor welchen Herausforderungen steht die zahnmedizinische Versorgung? Und welche Perspektiven gibt es für Forschung und Lehre? Hier erwartet die Zahnärzteschaft maßgebliche Impulse von der Politik.

zm: Herr Dr. Engel, vom diesjährigen Deutschen Zahnärztetag werden so kurz nach der Bundestagswahl besondere standespolitische Impulse erwartet. Welche Forderungen stellen Sie an die neue Bundesregierung?

Engel:

Wir als Zahnärzte und Heilberufler haben in erster Linie unsere Patienten und unsere Kollegen im Blick. Deswegen erwarten wir auch von der neuen Regierung eine nachhaltige und verantwortungsvolle Gesundheitspolitik im Sinne der Patienten. Das werden wir vor allem auch auf der BZÄK-Bundesversammlung intensiv diskutieren. Der Vorstand wird hierzu maßgebliche Anträge einbringen.

Bei der Umsetzung zur Regierungsbildung sind aus unserer Sicht folgende Kernpunkte zu beachten: Das deutsche Gesundheitswesen muss dringend reformiert und für den demographischen Wandel zukunftsfest gemacht werden. Dazu sollte sich das duale System von GKV und PKV maßvoll, aber zielorientiert weiterentwickeln, und zwar auf der Versicherungs-, der Versorgungs-, wie auch der Vergütungsseite. In der GKV muss ein generationengerechtes und in der PKV ein soziales und wettbewerbliches Gesundheitssystem etabliert werden. Wir haben dazu in der BZÄK sehr früh einen wissenschaftlich fundierten Beitrag mit den Anforderungen an eine „reformierte Dualität“ formuliert. In den kommenden Jahren schlägt das demographische Problem zu. Das wird die Strukturen und Leistungen des Gesundheitswesens und damit auch die Kostenseite stark beeinflussen. Das betrifft aber nicht nur die Leistungsseite, sondern wir werden auch weniger Beitragszahler bekommen. Deshalb ist ein nachhaltig reformiertes duales Gesundheitssystem so wichtig.

zm: Herr Dr. Fedderwitz, welche Erwartungen stellt die KZBV aus vertragszahnärztlicher Sicht an die neue Regierung?

Fedderwitz:

Wir haben uns im Vorfeld der Bundestagswahl mit der „Agenda Mundgesundheit“ sehr deutlich positioniert. Die nächsten Wochen bleiben spannend, denn es ist ja noch nicht absehbar, wie die gesundheitspolitischen Pläne einer neuen Regierung aussehen – jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt, da wir dieses Gespräch führen. Wir haben vor den Folgen einer Bürgerversicherung mit der drohenden Zwei-Klassen-Medizin stets gewarnt – und ich bin sicher, das Thema ist erst mal vom Tisch. Das heißt aber nicht, dass das Reizthema „Systemveränderung“ uns nicht beschäftigen wird. Auch für uns ist die Beibehaltung des dualen Systems von hohem Wert. Das ist schließlich der Garant, nicht nur für eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, aber auch flächendeckende Versorgung, es ist auch ganz wesentlich der Garant für unsere Patienten, am wissenschaftlichen Fortschritt teilhaben zu können. Dr. Engel ist beizupflichten: Auch für die KZBV ist die Weiterentwicklung von GKV und PKV notwendig. Und wir sehen hier nicht nur den Wettbewerb in der PKV, sondern auch in der GKV. An dieser Stelle auch eine Erwartung an die neue Regierung: die GOZ ist eine zentrale Säule für diesen Wettbewerb. Hier die Strukturen zu verändern – so wie es die GKV anstrebt – bedeutet Qualitätsverlust, Versorgungsstillstand und Einheitsversicherung durch die Hintertür.

zm: Herr Prof. Schliephake, mit dem dies- jährigen Kongressmotto „Altersgemäße Therapiekonzepte“ sprechen Sie ein breites Themenspektrum an. Wo sehen Sie die Schwerpunkte mit Blick auf die Wissenschaft und Praxis?

Schliephake:

Grundgedanke ist es, die unterschiedlichen Ansätze der zahnmedizinischen Therapie gewissermaßen von der Wiege bis zur Bahre darzustellen. Im Laufe des Lebens ändern sich nicht nur die alterstypischen Krankheitsbilder, sondern auch die therapeutischen Zielsetzungen und damit natürlich auch die Behandlungsstrategien. Dies für die verschiedenen Fachbereiche der Zahnmedizin abzubilden ist natürlich ein ehrgeiziges Ziel. Schwerpunkte für die Wissenschaft sind dabei vor allem die Erforschung der Beziehungen zur medizinischen Seite der Behandlungen, wie die Interaktionen mit möglichen Begleiterkrankungen oder alterstypischen Veränderungen im Bereich der Gewebereaktion und -regeneration.

Dies ist natürlich ebenso wichtig für die Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, die ja von diesem Kongress profitieren sollen. So haben wir beispielsweise zwei hochkarätig besetzte Symposien mit Podiumsdiskussionen über die Interaktion von parodontalen Erkrankungen und Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die aktuelle Informationen aus der Wissenschaft in die Praxis transportieren.

zm: Herr Dr. Engel, Unterstützung von der Poltik erwarten Sie ja nicht nur in Systemfragen, sondern auch bei ganz speziellen Bereichen des Berufsstandes. Wo sind die Knackpunkte?

Engel:

Da ist zunächst die GOZ. Sie muss an die gewachsenen Anforderungen einer wissenschaftlich fundierten und präventionsorientierten Zahnheilkunde angepasst werden, wozu auch die Bewertung betriebswirtschaftlicher Grundsätze zählt. Dazu gehört auch, dass der Punktwert regelmäßig überprüft und den wirtschaftlichen Bedingungen angepasst wird. Auch der Auftrag aus der letzten Bundesversammlung, das GOZ-Rechnungsformular zu überprüfen, ist in Arbeit.

Weiterhin ist es dringend notwendig, die Approbationsordnung endlich zu reformieren. Die Novellierung der über 50 Jahre alten AOZ ist im Interesse der Qualitätsförderung unseres Fachs und der hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung unserer Bevölkerung dringend notwendig. Zu den Schwierigkeiten wird Herr Prof. Schliephake ja gleich noch etwas sagen.

Und noch ein Stichwort: Korruptionsgesetz. Wir dürfen unsere Augen nicht davor verschleißen, dass das Thema Korruption von großer Bedeutung ist. Aber wir müssen darauf hinwirken, dass eine Regelung nicht im SGB V landet, sondern im Strafgesetzbuch – und damit für alle Freiberufler gilt.

Wichtig ist es für uns auch, dass Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt und an die Belange freiberuflicher Strukturen angepasst werden. Finanzielle Belastungen durch neue Gesetze und Verordnungen müssen von den Kostenträgern angemessen berücksichtigt werden. Nicht zuletzt fordern wir auch, dass zahnmedizinische Prävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen weiter ausgebaut werden soll. Dazu gehören Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, für die wir ein gesetzlich verbrieftes systematisches Präventionsmanagement fordern. Dazu gehört aber auch die Bekämpfung frühkindlicher Karies oder der Zugang zu Menschen in sozial schwierigen Lebenslagen.

zm: Gerade die letztgenannten Themen sind auch der KZBV ein großes Anliegen, Herr Dr. Fedderwitz?

Fedderwitz:

Ja , genau, die KZBV engagiert sich für spezifische, präventionsorientierte Versorgungskonzepte für verschiedene Bevölkerungsgruppen und Lebensalter. Hier erwarten wir von der neuen Regierung eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Da ist die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Der Gesetzgeber hat erste Schritte zur Verbesserung der Versorgung der Betroffenen im Rahmen einer aufsuchenden Betreuung eingeleitet. Die Politik sagt ja selbst über die Parteigrenzen hinweg, dass sie nicht genug getan hat. An dieser Aussage werden wir sie messen! Der besondere Präventionsbedarf der Betroffenen bleibt zum Beispiel noch außen vor. Hier stellen wir uns die Schaffung einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage auf bedarfsgerechte präventive Leistungen vor, die im SGB V verankert wird – nach dem Muster der Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen, die seit Jahren durchschlagende Erfolge für die Mundgesundheit erzielt hat.

Ein weiteres Handlungsfeld ist der Umgang mit dem Problemfeld frühkindlicher Karies. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine systematische Prävention bei Null– bis Dreijährigen Kindern zu schaffen. Die steigenden Prävalenzzahlen und die Erfahrungen der Zahnärzte in den Praxen zeigen deutlich, dass zahnmedizinische Präventionsbemühungen von Pädiatern allein nicht ausreichen. Hier geht es um ein zahnmedizinisches Versorgungsproblem, das wir Zahnärzte am besten lösen können. Dazu brauchen wir aber die geeigneten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und ich prophezeie, dass die Volkskrankheit Parodontitis das System und die Politik noch fordern werden.

zm: Herr Prof. Oberender wird in seinem Impulsvortrag zum Wissenschaftskongress das Thema Rationalisierung, Rationierung und Priorisierung aufgreifen. Wie stellt sich das aus dem Blickwinkel der BZÄK dar?

Engel:

Das ist ja originär ein GKV-Thema, deshalb von meiner Seite nur so viel: Wir appellieren daran, das System befundabhängiger Festzuschüsse für weitere Bereiche der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auszudehnen. Das wird auch ein Thema auf der BZÄK-Bundesversammlung sein. Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin stößt zunehmend an gesundheitsökonomische Grenzen. Der Patient hat jedoch ein Recht am medizinischen Fortschritt teilzuhaben, ohne seinen Anspruch an eine solide Grundversorgung zu verlieren. Festzuschüsse sind eine bewährte und auch bei den Patienten akzeptierte Möglichkeit, dies zu realisieren.

zm: Nun aus GKV-Sicht, Herr Dr. Fedderwitz: Ist das Thema Rationierung in der zahnärztlichen Versorgung überhaupt noch aktuell?

Fedderwitz:

Aus Sicht der zahnärztlichen Versorgung brauchen wir die Themen nicht, weil bei uns – ganz im Gegensatz zur medizinischen Versorgung – keine dynamische Ausgabenentwicklung herrscht. Ganz im Gegenteil! In allen zahnmedizinischen Bereichen, also in der Sachleistung, aber auch bei Therapiealternativen, die nicht vom Bema abgedeckt werden, haben wir gezeigt, dass es auch ohne die Debatte um Rationalisierung, Rationierung und Priorisierung geht und dass es Wege gibt, die GKV auf andere Art zu entlasten und zukunftsfest zu machen. Ich habe den Eindruck, dass wir hier die besseren Versorgungskonzepte liefern. Der seit Jahren etwas eingeengte Blick der Gesundheitsökonomen liefert hier nach meinem Eindruck nichts Neues. Rationalisierungsreserven werden durch überbordende Bürokratie aufgezehrt; wir haben glaubwürdig klar gemacht, wie es auch ohne Rationierung gehen kann, und die Priorisierungsdebatte ist eher in der Ärzteschaft zu führen. Die Herausnahme der zahnärztlichen Versorgung aus der GKV ist ein wiederkehrender alter Hut – aus ökonomischer Sicht vielleicht ein Geniestreich, aber für die Politik eher ein Himmelfahrtskommando.

zm: Herr Prof. Schliephake, Dr. Engel hatte es ja schon angedeutet: Die Novelle der Approbationsordnung steckt in einer Sackgasse. Was sind die Ursachen?

Schliephake:

Die Ursachen für den Sand im Getriebe der Approbationsordnung sind Änderungen im Lehrbedarf der neuen Approbation. In der studentischen Lehre in der Medizin oder Zahnmedizin kommt es darauf an, ob sich die Zahl der gelehrten Stunden oder die sogenannte Betreuungsrelation – wie viele Studierenden werden von einem Dozenten betreut – ändert. Um eine ordnungsgemäße Lehre leisten zu können, muss eine bestimmte Kapazität an Lehrpersonal an den Universitäten vorgehalten werden. Eine kapazitätsrelevante Änderung der Lehre bedeutet also entweder mehr Personalbedarf oder weniger Studierende. Eine Senkung der Studierendenzahlen ist aus politischen Gründen und vor Gericht kaum durchsetzbar, es bleibt folglich die Erhöhung des Personalstellen, die von den Ländern finanziert werden müssen. Deshalb gibt es auf Länderebene hier hinhaltenden Widerstand. Da sich außerdem im Bereich der Vorklinik das Verhältnis von medizinischen und zahnmedizinischen Lehranteilen verschiebt, treten nun auch noch die Mediziner auf die Bremse, da sie ihre Zuteilung aus dem Landeszuschuss nicht geschmälert sehen wollen. So nachvollziehbar Letzteres auch erscheinen mag, so ist es doch sehr misslich, da alle Details dieser Neuregelung seit Jahren den Medizinern aus den unzähligen Sitzungen und Kommunikationen bekannt sein sollten.

zm: Und was passiert jetzt mit dem fertig gestellt Nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalog?

Schliephake:

Der Nationale kompetenz- basierte Lernzielkatalog (NKLZ), der bis zum April nächsten Jahres abgenabelt wird, soll zwar die neue Approbationsordnung mit Inhalten füllen. Er hat aber auch unabhängig davon einen großen Wert, da er erstmals die Lerninhalte in der zahnmedizinischen Lehre wirklich auf einer bundesweit konsentierten Basis beschreibt. Und diese Lerninhalte können auch unter den Bedingungen der alten Approbationsordnung zu einem Teil umgesetzt werden. Die Arbeit ist nicht umsonst getan und wird inhaltlich ein großer Fortschritt für die zahnmedizinische Lehre sein.

zm: Herr Dr. Engel, welchen Herausforderungen muss sich die zahnärztliche Selbstverwaltung künftig stellen?

Engel:

Wichtig ist für uns vor allem die Stärkung der Kammern als Träger der zahnärztlichen Selbstverwaltung für den gesamten Berufsstand. Der Vorstand der BZÄK hat sich im Rahmen der Klausurtagung im Sommer sehr intensiv mit der Frage der Zukunft der Kammern auseinandergesetzt. Dabei ist deutlich geworden, dass bedeutende gesellschaftliche Veränderungsprozesse die Strukturen der Selbstverwaltung in allen Bereichen beeinflussen.

Patientenorientierung, Verwissenschaftlichung, aber auch die wachsende Bürokratisierung und die Ökonomisierung stellen die heilberufliche Selbstverwaltung vor immer neue Aufgaben. So beobachten wir eine immer stärker wachsende Versozialrechtlichung unseres Berufsrechts. Es werden vormals originäre Kammerthemen über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zunehmend in die Sozialgesetzgebung übertragen. Zu diesem Prozess müssen sich die Kammern positionieren, um einem massiven Gestaltungsverlust entgegenzuwirken. Das ist auch der Grund, weshalb wir als BZÄK im G-BA dabei sind und unsere Beteiligungsrechte einfordern, wenn es um Belange beruflich übergeordneter Art geht. Die Mitwirkung der Kammern sollte verankert werden, und wir müssen gemeinsam Strategien entwickeln, um die Kammern als Begleiter und Wahrer der Belange aller Patienten und Zahnärzte weiter zu stärken.

Last but not least dürfen wir den Blick auf Europa nicht verlieren, wo derzeit sämtliche Kammerstrukturen auf den Prüfstand gestellt werden.

zm: Wie sieht es mit der Finanzierung der Forschung und Lehre an den Hochschulen aus?

Schliephake:

Die Finanzierung von Forschung und Lehre an den Hochschulen ist Ländersache. Durch die Schuldenbremse wird in den Landeshaushalten hierfür zunehmend weniger Geld zur Verfügung stehen. Dies hat in einzelnen Bundesländern dazu geführt, dass die Schließung Medizinischer Fakultäten wie in Halle diskutiert wird und anderenorts viele dringend erforderliche Erneuerungsprozesse vertagt oder ganz abgesagt werden.

Das gilt leider auch in gleicher Weise für die hoffnungslos unterfinanzierte Hochschulmedizin, die an den einzelnen Standorten als Einrichtung der Supramaximalversorgung sehr erwünscht ist, aber mit ihrer strukturellen Benachteiligung im Entgeltsystem der Krankenhausfinanzierung allein gelassen wird. Das im Rahmen der Föderalismusreform 2006 eingeführte Beteiligungsverbot des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen verhindert, dass hier auf Bundesebene jenseits von Exzellenz- initiativen eine Unterstützung der Universitäten erfolgen kann. Absurderweise wird demgegenüber aber durch die Gründung und Ausstattung von Helmholtzgesellschaften durch die Bundesregierung sehr viel Geld für die außeruniversitäre Forschungsförderung investiert.

zm: Das sind ja insgesamt recht trübe Aussichten. Welche Forderungen stellen Sie diesbezüglich an die neue Regierung?

Schliephake:

Mein Wunsch an die Politik wäre, sich endlich zu den Universitäten als den wichtigsten und vornehmlichen Stätten von Forschung, Lehre und Ausbildung in der Hochleistungsmedizin zu bekennen und dies in einem gemeinsamen Modell aus Landes- und Bundesfinanzierung auch umzusetzen.

zm: Herr Dr. Fedderwitz, zum Abschluss noch eine ganz persönliche Frage: Sie haben angekündigt, dass Sie auf der KZBV-Vertreterversammlung vom Vorsitz des Vorstandes zurücktreten. Welche Bilanz ziehen Sie zum Ende Ihrer Amtszeit?

Fedderwitz:

Den Rücktritt hatte ich schon im März 2011 mit meinen beiden Vorstandskollegen Dr. Wolfgang Eßer und Dr. Günther E. Buchholz vereinbart und auch angekündigt. Ich möchte, dass mein Vorstandskollege Wolfgang Eßer zum neuen Vorsitzenden des Vorstands gewählt wird und ich bis zum Ende der Legislaturperiode meine Arbeit als Stellvertretender Vorsitzender fortsetze. Ich habe dieses Amt jetzt schon zehn Jahre inne, zuerst als ehrenamtlicher Amtierender Vorsitzender, dann ab 2005 in der jetzigen Position. Und ich bin mit meiner Bilanz ganz zufrieden. In dieser Zeit sind eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Aufträge entstanden, die sich zum Teil gravierend auf den Berufsalltag der Zahnärzte ausgewirkt haben. Stichworte sind etwa die Bema-Umrelationierung, das Festzuschuss-System oder die Angleichung der Honorare Ost-West. Bei letzterem hätte ich mir aber mehr als das Erreichte erhofft. Das Versorgungsstrukturgesetz und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz haben ebenso Veränderungen gebracht wie das Patientenrechte- und das Pflegeneuausrichtungsgesetz. Heute steht die KZBV als streitbare und schlagkräftige Interessensvertretung in der Politik da, aber auch als verlässlicher Partner im politischen Prozess. Dies haben wir gemeinsam erreicht dank einer erfolgreichen Umsetzung von Aufgaben und Konzepten im Vorstandsteam, und wir wollen diese Arbeit auch künftig kontinuierlich fortsetzen.

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