Angriff auf die Freiberuflichkeit
Die Generaldirektion Markt der EU-Kommission hat am 2. Oktober 2013 eine Mitteilung zur „Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs“ vorgelegt. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, ihre Vorschriften über Berufsqualifikationen, die den Zugang zu Berufen oder Berufsbezeichnungen regeln, in einem nationalen Aktionsplan zu überprüfen und zu modernisieren. In den Prüfauftrag einbezogen werden insbesondere Berufsausübungsregeln und Regeln zum Berufszugang sowie ausdrücklich auch die Mitgliedschaft in Berufskammern.
Wachstum statt Regulierung
Die EU-Kommission rechtfertigt ihre Pläne mit der Notwendigkeit, durch Deregulierung das Wirtschaftswachstum anzuregen. Flankierend wird auf die umfassenden Reformen in Spanien, Portugal, Polen und Slowenien sowie auf Empfehlungen der OECD verwiesen.
Zwar gesteht die EU-Kommission ein, dass Regulierung in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein könne, etwa beim Verbraucher- und beim Gesundheitsschutz. Der Abbau von Schranken habe aber für die Verbraucher Vorteile im Sinne von niedrigeren Preisen und mehr Wettbewerb. Dadurch ergäben sich positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum. Außerdem erhofft sich die Kommission von einem Regulierungsabbau, dass Berufsangehörige die Vorteile des Binnenmarkts besser nutzen können.
Die jetzt angestoßene Überprüfung der regulierten Berufe beruht auf Vorgaben der neuen Berufsanerkennungsrichtlinie (siehe BerichtS. 26). Im Rahmen der dort als „Transparenzmechanismus“ bezeichneten Bestimmung sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Anzahl der regulierten Berufe nach Brüssel zu melden und die Regulierungen zu prüfen. Die Staaten sollen sicherstellen, dass der Zugang zu den reglementierten Berufen nicht allein den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaates vorbehalten ist. Denn eine Reglementierung sollte durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses (im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes) gerechtfertigt sein. Und schließlich solle die Verhältnismäßigkeit einer nationalen Maßnahme in Bezug auf die damit angestrebten Ziele geprüft werden.
Die Kommission verlangt ferner, dass die Mitgliedstaaten bei der Überprüfung auch berücksichtigen, ob bei einem bestimmten Beruf neben Berufszugangsregeln andere Schutzmaßnahmen wie etwa Genehmigungsverfahren, technische Normen, Sicherheitsstandards oder Kontrollverfahren vorliegen. Eine Zugangsreglementierung zu Berufen, deren Ausübung eine besondere Berufsqualifikation erfordert, sollte nach Ansicht der Kommission nur beibehalten werden, wenn die bestehenden Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. In einem Annex der Mitteilung stellt die EU-Kommission zudem Regulierungsalternativen zur Diskussion, die im Rahmen der Überprüfung berücksichtigt werden sollen. Dazu zählen Vorschläge, eine Regulierung durch verbindliche oder freiwillige Systeme der Zertifizierung zu ersetzen oder verstärkt den Titelschutz zu nutzen.
Die geplante Überprüfung wird mit einer Auflistung aller regulierten Berufe in der EU starten. Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen will die EU-Kommission im März 2014 eine „European Map of Regulated Professions“ veröffentlichen. Danach soll in zwei Clustern die eigentliche Prüfung erfolgen.
Das erste Cluster, das aus Berufen der Bereiche Allgemeine Dienstleistungen, Bauwesen, Transport, Immobilien sowie dem Handel besteht, wird von November 2013 bis April 2015 geprüft. Das zweite Cluster mit den Feldern Erziehung, Unterhaltung, Gesundheit und Soziales, öffentliche Verwaltung und Tourismus wird von Juni 2014 bis Januar 2016 geprüft. Beide Clusterprüfungen sollen mit Berichten abschließen, auf deren Basis die Kommission dann gegebenenfalls weitere Schritte (nationale Aktionsprogramme) vorschlagen will.
Harsche Kritik
Die Bundeszahnärztekammer sieht die Mitteilung der Generaldirektion Markt ausgesprochen kritisch. Es handelt sich laut BZÄK um einen Frontalangriff der Europäischen Kommission auf die Grundpfeiler der verfassten Freiberuflichkeit. Es sei mehr als widersprüchlich, die Finanzkrise, die durch die völlige Liberalisierung des Finanzsektors ausgelöst worden sei, nun durch die Liberalisierung unter anderem der regulierten Berufe kompensieren zu wollen. Letztlich nutze die EU-Kommission die aktuell schwierige Wirtschaftslage, die in einigen Mitgliedstaaten bereits zu Reformen geführt habe, um Liberalisierungsvorstöße zu rechtfertigen, die bereits vor Jahren erfolglos von der Brüsseler Behörde propagiert worden waren.
Der Erfolg des Vorhabens hängt nach Ansicht der BZÄK wesentlich von den Mitgliedstaaten ab. Diese seien rechtlich nur durch die Vorgaben des Artikels 59 der neuen Berufsanerkennungsrichtlinie gebunden, sobald diese Ende des Jahres in Kraft treten wird.
Fest steht, dass die Mitteilung einen guten Vorwand für die EU-Mitgliedstaaten liefert, ihre nationalen Systeme genau unter die Lupe zu nehmen, wie dies in einigen krisengeschüttelten EU-Mitgliedstaaten bereits erfolgt. Aus Sicht des Berufsstands und der zahnärztlichen Selbstverwaltung muss die Clusterprüfung in Deutschland daher von Anfang an im Auge behalten werden, um zu verhindern, dass Entscheidungen mit Blick auf andere Berufe Rückwirkungen auf die Zahnärzteschaft haben.
Auf der langen Bank
Die Mitteilung fällt in eine Zeit des Übergangs. Im Mai 2014 wird das Europäische Parlament neu gewählt. Ende 2014 läuft das Mandat der amtierenden Kommission aus. Weitere gesetzgeberische Schritte dürfte die EU-Kommission daher erst nach Ablauf des Prüfverfahrens in der Jahresmitte 2016 unternehmen.
Dr. Alfred BüttnerBZÄKLeiter Abteilung Europa/InternationalesAvenue de la Renaissance, 1B-1000 Brüssel