Gute Projekte und schwarze Schafe
Eßer, seit 6.11. Vorstandsvorsitzender der KZBV, erläuterte den aktuellen Stand, Hintergründe und Zielsetzungen der Rahmenvereinbarung zu den Kooperationsverträgen nach § 119b SGB V in Zusammenhang mit § 87 Abs. 2j SGB V. Hier geht es um die vergütete zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen. Eßer sagte: „Das Pflegeneuausrichtungsgesetz ist nach Einfügung des § 87 Abs. 2i in das SGB V durch das Versorgungsstrukturgesetz die zweite Stufe eines Entwicklungsprozesses, in welchem der Gesetzgeber die Grundgedanken des Konzepts „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ aufgreift.“ Bei den Inhalten des derzeit mit dem GKV-Spitzenverband verhandelten Kooperationsvertrags handle es sich um Themen wie Aufgaben des Kooperationszahnarztes, Schulung der Pflegekräfte, Regelungen zur Rufbereitschaft sowie die Abrechnung der zusätzlichen Vergütung. Die Kooperationsausgestaltung zwischen Zahnarzt und Pflegeeinrichtung soll laut Eßer ab dem 1. April 2014 möglich sein. Einige Landesvertreter warnten ausdrücklich vor Missbrauch der neuen Abrechnungsmöglichkeiten durch schwarze Schafe. Hier gebe es bereits unerwünschte Einzelfälle.
Die Koordinierungskonferenz sprach drei Empfehlungen aus: Zum einen sollten die Körperschaften eine gemeinsame Liste von kooperationswilligen Zahnärzten vorhalten. So könnten interessierten Pflegeeinrichtungen Ansprechpartner vermittelt werden. Zum anderen sollten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Zahnärztekammern gemeinsam entsprechende Fortbildungen für Kollegen anbieten. Die fachlichen Inhalte rund um die zugehende ambulante sowie stationäre Betreuung nach § 87 Abs. 2i und 2j SGB V sollten dabei von den Kammern, die ordnungspolitischen Inhalte von den KZVen abgedeckt werden. Zudem sollte eine Materialzusammenstellung aus den vorliegenden Unterlagen der Landeszahnärztekammern in der Datenbank der BZÄK zur Erfassung von entsprechenden Projekten und Konzepten hinterlegt werden.
Mit Blick auf das Konzept zur zahnmedizinischen Prävention der frühkindlichen Karies (ECC) erklärte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dietmar Oesterreich, dass KZBV, BZÄK, die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK), der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) seit Ende 2012 an einem gesundheitspolitischen Konzept zur zahnmedizinischen Prävention der frühkindlichen Karies arbeiten. Ziel sei es hier, gesetzliche Rahmenbedingungen für einen Zahnarztbesuch ab dem ersten Lebensjahr zu schaffen.
Erfolgsberichte kamen aus den Ländern: Der Kammer Berlin sei es etwa gelungen, den zahnärztlichen Kinderpass dem kinderärztlichen U-Heft beizulegen. Westfalen- Lippe und Nordrhein wollen dem Beispiel folgen.
Ebenfalls in der Hauptstadt gibt es seit Juli 2013 am Klinikum-Neukölln das erste Berliner Behandlungszentrum für die zahnärztliche Behandlung von schwer mehrfachbehinderten Menschen. In dieser Spezialambulanz können Patienten ambulant und stationär – auch in Narkose – behandelt werden. 30 000 Euro für den Aufbau kamen vom Land Berlin. Das einzige vergleichbare Projekt ist das seit März 2012 bestehende zahnärztliche Angebot im Klinikum der Universität München (LMU) im Bereich „Sektion Zahnmedizin für Menschen mit Behinderungen“. Im Raum stand die Überlegung, ob über vergleichbare Zentren auch die zahnmedizinische Versorgung Hoch- betagter verbessert werden könnte.
In Sachsen-Anhalt gibt es eine „Tandem-Ausbildung ZFA/Pflegekräfte“. Ziel ist es hier, das Thema Mundhygiene in die Pflegeausbildung zu integrieren.
Dr. Imke Kaschke, Managerin des Gesundheitsprogramms „Healthy Athletes“ bei den Special Olympics Deutschland präsentierte Screeningergebnisse des Mundgesundheitsprogramms „Special Smiles“ aus neun Jahren. Zudem warb sie für den Welt- kongress der International Association of Disability and Oral Health 2014 in Berlin, der unter der Schirmherrschaft der BZÄK ausgerichtet wird.