Zur Lage der Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

Es gibt noch viel zu tun

Ende Juli hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin einen Bericht der Regierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vorgelegt. Dieser offiziell Teilhabebericht genannte Report kommt zu dem Ergebnis, dass es noch vieler Schritte bedarfbis zur uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an der medizinischen Versorgung.

Der Bericht nimmt erstmals auch die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick und umfasst somit – neben den Menschen mit anerkannten Behinderungen – auch jene Personen, die zwar mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben, aber (noch) nicht als behindert oder schwerbehindert anerkannt sind.

Er untersucht Faktoren, die allesamt die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern oder behindern. An seiner Erstellung hat ein interdisziplinär zusammengesetzter wissenschaftlicher Beirat mitgewirkt. Dabei haben die Wissenschaftler die gewonnen Daten nicht nur bewertet und eingeordnet, sondern mit Kommentaren eine eigene Perspektive in das Dokument eingebracht.

Im Kapitel zum Thema Gesundheit stellt dieses wissenschaftliche Gremium fest, dass es zur Umsetzung von Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention, der „das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ festschreibt (siehe Kasten), noch zahlreicher Maßnahmen bedarf. Insgesamt, so der Kommentar, würden die Ergebnisse über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen nicht überraschen, sondern würden vielmehr die Erwartungen des Beirats bestätigen.

Über den Bereich der Zahnmedizin heißt es: „Für die Personengruppe der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wurde im Rahmen der Special Olympics ein eklatant schlechter Gesundheitszustand festgestellt, und dies gilt insbesondere im Hinblick auf Zahngesundheit sowie die Erkennung und Versorgung von Seh- und Hörbeeinträchtigungen.“ Um hier Abhilfe zu schaffen, würden im Rahmen der Special Olympics inzwischen kostenlose Untersuchungen für die Athleten angeboten.

Zugänglichkeit allgemeiner Gesundheitsleistungen

Zum Thema Barrierefreiheit wird ausgeführt, dass „der ebenerdige Zugang zur Arztpraxis und die rollstuhlgerechte Gestaltung von Praxisräumen keinesfalls durchgängige, aber dennoch die am häufigsten erfüllten Aspekte von Barrierefreiheit in Arztpraxen“ seien. Oft seien Arztpraxen nicht barrierefrei und nicht auf Patienten mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen eingerichtet. Jede fünfte allgemeinmedizinische Praxis habe rollstuhlgerechte Praxisräume. Über behindertengerechte Sanitärräume verfügten je nach Fachgebiet ein bis sieben Prozent der Praxen (siehe Tabelle). Zur Untersuchung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Arztpraxen stützt sich der Bericht auf Strukturdaten der Stiftung Gesundheit, die im Rahmen einer ärztlichen Selbstauskunft verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit von Arztpraxen erhoben hat.

Weitere Kriterien wie die Ausgabe von Informationsmaterial oder die Einrichtung einer Homepage in leichter Sprache, Orientierungshilfen für Sehbehinderte oder die Möglichkeit, in Gebärdensprache zu kommunizieren, würden „so gut wie gar nicht erfüllt“.

Auch Zahnarztpraxen wurden bezüglich ihrer Barrierefreiheit untersucht. Von 44 084 Zahnarztpraxen war bei 15 Prozent der Praxen der Zugang ebenerdig oder mit Aufzug erreichbar, waren bei 15 Prozent der Praxen die Räume rollstuhlgerecht, bei zwei Prozent der Praxen die Parkplätze behindertengerecht, bei einem Prozent der Praxen das WC barrierefrei und bei vier Prozent der Praxen die Untersuchungsmöbel flexibel (siehe Tabelle).

Zur fehlenden oder mangelhaften Barrierefreiheit von Praxen und Krankenhäusern kämen massive „Barrieren in den Köpfen“ in Form von Berührungsängsten und Ähnlichem hinzu, so der Beirat in seinem Kommentar.

Dies führe bei einigen Personenkreisen zu einer gesundheitlichen Unterversorgung. So hätten Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen Schwierigkeiten, medizinische Angebote in Anspruch zu nehmen, die damit verbunden sind, sich in einen Untersuchungsstuhl zu setzen. Sei es beim Zahnarzt oft noch möglich, während der Behandlung im Rollstuhl sitzen zu bleiben, seien etwa gynäkologische Behandlungsstühle oftmals unerreichbar: Die Stühle seien nicht ausreichend absenkbar, Lifter und Assistenzpersonal nur selten vorhanden.

Zusammenfassend kommt der Bericht zu weiteren folgenden Teilergebnissen:

• Menschen mit Beeinträchtigungen bewerteten ihren körperlichen Gesundheits-zustand und ihr psychisches Wohlbefinden deutlich schlechter als Menschen ohne Beeinträchtigungen.

• Menschen mit Beeinträchtigungen müssten – gemessen an der Häufigkeit der Arztbesuche – häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen als Menschen ohne Beeinträchtigungen.

• Beeinträchtigungen wirkten sich negativ darauf aus, wie Menschen ihren Gesundheitszustand wahrnehmen. Während 57 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigungen angaben, dass sie einen „guten“ bis „sehr guten“ Gesundheitszustand hötten, treffe dies auf elf Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen zu.

• Menschen mit Beeinträchtigungen bewerteten ihr psychisches Wohlbefinden über alle Altersklassen hinweg durchschnittlich deutlich schlechter als Gleichaltrige ohne Beeinträchtigungen.

• Der Anteil der Menschen mit Beeinträchtigungen, die häufig Ärzte aufsuchen, ist unabhängig vom Alter auf einem sehr hohen Niveau. Etwa jeder fünfte Erwachsene war im Laufe eines Jahres mehr als einen Monat lang krank, weitere 17 Prozent waren an elf bis 30 Tagen gesundheitsbedingt stark eingeschränkt. Erwachsene ohne Beeinträchtigungen weisen wesentlich seltener Krankheitstage auf. Lediglich fünf Prozent waren mehr als einen Monat und weitere zwölf Prozent elf bis 30 Tage krank.

Gesundheitsbewusstsein und Gesundheitsverhalten

Etwa jeder siebte Erwachsene mit Beeinträchtigungen (14 Prozent) nehme regelmäßig alkoholische Getränke zu sich, heißt es im Bericht. Dabei gebe es im Unterschied zu Menschen ohne Beeinträchtigungen kaum altersabhängige Veränderungen. Die Konsumgewohnheiten seien in den meisten Altersklassen relativ ähnlich. Lediglich unter den 18- bis 29-jährigen Menschen mit Beeinträchtigungen gebe es einen deutlich größeren Anteil an regelmäßigen Alkoholkonsumenten als bei den gleichaltrigen Menschen ohne Beeinträchtigungen. Ab dem 30. Lebensjahr sei der Alkoholkonsum unter den Menschen mit Beeinträchtigungen weniger verbreitet als bei denjenigen ohne Beeinträchtigungen.

Auch das Rauchen als weitere Suchterscheinung wurde im Bericht untersucht. Demnach rauchen Menschen mit Beeinträchtigungen häufiger als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Besonders groß seien die Unterschiede in den Altersklassen bis 50 Jahre, anschließend verschwänden sie nahezu. „Rauchen und Alkoholkonsum in der Jugend und im jungen Erwachsenenalter stehen vielfach im Kontext beginnender psychischer Erkrankungen, deren Entwicklung damit teilweise begünstigt werden kann, während die Betroffenen eher eine zeitweise Symptomerleichterung wahrnehmen. Ferner sind Trinken und Rauchen einfache Mittel, um ungenutzte Zeit zu füllen und sich ohne großen Aufwand Gruppen Gleichaltriger anzuschließen.

Ein weiteres Problem sieht der Bericht bei der Versorgungssituation im Krankenhaus. Seien Kliniken wegen Personalproblemen ohnehin immer weniger in der Lage, sich umfassend um Patienten zu kümmern, wird es für Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf Assistenz angewiesen sind, teilweise lebensgefährlich, wenn sie ihre Assistenten nicht mitnehmen können, weil dies entweder vom Krankenhaus abgelehnt oder/und die Finanzierung nicht übernommen wird.

Info

Die UN-Behindertenrechtskonvention

• Artikel 25: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maß- nahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.“

• Artikel 26: „Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste ...“.

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