Kontrollfunktion des Kreditmanagements

Rechtzeitig aktiv werden

Wer glaubt, dass eine Kreditvergabe mit der Bereitstellung des Geldbetragserledigt ist, irrt. Interne Kontrollmechanismen der Bankinstitute sorgen füreine fortwährende genaue Beobachtung. Diese kann jedoch auch effizient sein, wie dieser Praxisfall zeigt.

Spätestens seit klar ist, dass sich Banken den veränderten Eigenkapitalvorschriften („Basel III“) stellen müssen, sollten Zahnarztpraxen davon ausgehen, dass die innerhalb des Finanzsektors angewendeten Vorsichtsmaßnahmen bezüglich eventueller Kreditausfälle eine erhebliche Größenordnung erreicht haben.

Dies bedeutet für Praxisverantwortliche je nach Kreditumfang eine noch umfangreichere Datenübermittlung an den Kreditgeber als bisher. Dies kann kundenseitig einerseits als nicht oder kaum mehr zu rechtfertigender Mehraufwand, andererseits aber auch als die Chance verstanden werden, die Bank als kompetenten Geschäftspartner zu akzeptieren. Herbert B., Zahnarzt aus Niedersachsen, fiel es aber zunächst schwer, sich mit der zweiten Variante anzufreunden.

Normale Geschäftspartner

Die bisherige Kunde-Bank-Beziehung zu seiner Hausbank verlief ohne wesentliche Höhepunkte, sie war vielmehr geprägt von gegenseitiger Wertschätzung. Gab es bankseitig beispielsweise Fragen zur wirtschaft- lichen Situation der Praxis, redete man entweder mit oder ohne Steuerberater miteinander. Das Gleiche galt in der umgekehrten Richtung: Bei Problemen fand auch B. regelmäßig ein offenes Ohr für sein jeweiliges Anliegen. Ansonsten ging man sich zwar nicht gerade aus dem Weg, allerdings suchte man darüber hinausgehend auch keinen zusätzlichen Kontakt.

B. brachte diese Form der Zusammenarbeit auf die für ihn gültige Formel, dass seine Praxis für die Bank offenbar eine von vielen ist, an der kein größeres Interesse zur Intensivierung der Verbindung besteht. Aber auch B. selbst sieht das Kreditinstitut professionell als Geschäftspartner, der seine bisherigen Zusagen stets eingehalten hat und dafür regelmäßig Zinsen und Gebühren kassiert.

Ernstes Kundengespräch

Vor diesem Hintergrund erschien es B. ungewöhnlich, dass er direkt nach Vorlage seines jüngsten Jahresabschlusses um ein Gespräch ins Bankgebäude gebeten wurde. Die Einladung zu diesem Gespräch erfolgte telefonisch durch eine Mitarbeiterin des „Kreditmanagements“, von der er bisher nichts gehört hatte. Als Gesprächsgrund nannte die Bankmitarbeiterin angebliche „Unstimmigkeiten bei seinen wirtschaftlichen Daten“. Details, so führte sie weiter aus, „sollten dem folgenden Gespräch vorbehalten bleiben“.

Der Steuerberater von B., den er unmittelbar danach anrief, konnte sich auch nicht erklären, worum es gehen sollte. An den wirtschaftlichen Daten der Praxis konnte es seiner Überzeugung nach eigentlich nicht liegen, dass die Bank Klärungsbedarf besitzt. Das gilt vor allem für die Liquiditäts- und Rentabilitätsprognosen der Praxis, die der Bank als Kreditgeber seit Jahren regelmäßig und pünktlich zur Verfügung gestellt werden und die eine nach wie vor absolut befriedigende wirtschaftliche Entwicklung erwarten lassen.

So verlief das Gespräch auch ganz anders als von B. eigentlich erwartet. Neben dem für ihn eigentlich zuständigen Kundenberater nahm auch dessen Kollegin, die B. bereits vom erwähnten Telefongespräch her kannte, daran teil. Im weiteren Verlauf wurde klar, dass sie auch letztlich das Gespräch initiiert hatte. Im Rahmen der bankintern durchgeführten „Plausibilitätsprüfungen“ bezüglich der von B. und seinem Steuerberater eingereichten Unterlagen war ihr nämlich aufgefallen, dass sich seine Kapitaldienstfähigkeit verschlechtert hatte.

Überraschender Verlauf

Wenn eine solche Entwicklung erkennbar ist, reagieren Bankinstitute meist ausgesprochen sensibel. Das ist durchaus verständlich, stellt die Kapitaldienstfähigkeit doch einen wichtigen Faktor für die regelmäßigen Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten des Geschäftskunden dar. Das war aber nicht das einzige Problem, da es nach Aussage der Kreditsachbearbeiterin „nicht erkennbar ist, aus welchem konkreten Grund sich die Kapitaldienstfähigkeit verschlechtert hat“. Während der internen Prüfung, die aufgrund der Zahlen des Steuerberaters durchgeführt wurde, konnte sie lediglich eine Erhöhung der Ausgaben von B. erkennen. Die zusätzlichen Ausgaben waren aber nicht belegt, so dass hier ein entsprechender Klärungsbedarf entstand. B., der sich zunächst keiner Schuld bewusst war, räumte im weiteren Verlauf des Gesprächs ein, dass er seiner Bank den Grund für die hohen Ausgaben wohl hätte mitteilen sollen. B. hatte sich nämlich von seinem Vater einen Betrag von 70 000 Euro als Darlehen zur Verfügung stellen lassen, um längst fällige Renovierungsarbeiten an dem von ihm und seiner Familie bewohnten Einfamilienhaus durch führen zu lassen. Die Zins- und Tilgungsraten liegen bei rund 700 Euro und belasten das Budget von B. entsprechend.

Bank mit Verständnis

Im Ergebnis akzeptierte die Bank diese Erklärung. Allerdings machten beide Gesprächspartner B. deutlich, dass ein Verschweigen wichtiger Veränderungen in den persönlichen finanziellen Verhältnissen durchaus auch zu einer Kreditkündigung führen kann. Vor allem vor dem Hintergrund der „langjährigen und verlässlichen Geschäftsbeziehung“ will das Kreditinstitut von entsprechenden Maßnahmen aber absehen. B. wird der Bank eine Kopie des Darlehensvertrags mit seinem Vater ebenso zur Verfügung stellen wie eine aktualisierte Vermögensaufstellung. Aus dieser gehen sämtliche, also auch die privaten Verbindlichkeiten, hervor. Das gilt übrigens auch für mögliche Vermögenswerte, die dem Kreditinstitut bisher nicht bekannt waren.

B. hat diese „Lektion“, wie er es nennt, verstanden und gar nicht erst versucht, diese zusätzlichen Forderungen seiner Bank zu verhandeln. Er sieht vielmehr ein, dass die Kreditvergabe vonseiten der Bank regelmäßig überwacht wird. Veränderungen und Unregelmäßigkeiten in der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Kunden werden daher in der Regel vom Kreditinstitut auch erkannt. Es ist daher meist sinnvoll, als Kunde selbst rechtzeitig aktiv zu werden und auf aktuelle oder zu erwartende diesbezügliche Besonderheiten bereits in einem frühen Stadium einzugehen.

Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de

Info

Einbindung des Steuerberaters

Die mittlerweile akribisch durchgeführte Kreditüberwachung der Bankinstitute kann mithilfe des Steuerberaters durchaus entschärft werden, wenn dieser in Abstimmung mit der jeweiligen Bank beispielsweise regelmäßige Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen vornimmt. Darüber hinausgehende Maßnahmen wie betriebliche Zwischenabschlüsse und jeweils aktuelle Vermögensübersichten können die kundenseitige Kooperationsbereitschaft abrunden.

Die Kosten derartiger Zusatzarbeiten sollten dabei allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, so dass eine für Bank und Kunde gleichermaßen akzeptable Lösung wirtschaftlicher Transparenz gefunden wird.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.