Erweiterte Prophylaxeleistungen
Im Zuge der GOZ-Novellierung hat die DKV die Erstattung für prophylaktische Leistungen erweitert: Laut Kassenangabe seien die professionelle Zahnreinigung (PZR) und die lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder Frühbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene hinzugekommen.
Auch gebe es Abrechnungsempfehlungen für neue Therapieformen. So habe die DKV etwa für den Bereich der Parodontitis/Periimplantitis derartige Empfehlung für Zahnärzte herausgegeben. Diese befassten sich mit dem Einsatz der sogenannten Photodynamischen Therapie (PDT). Unter bestimmten Voraussetzungen sei laut Kasse eine Erstattung dieser Behandlung gemäß der Abrechnungsempfehlung möglich. Wie die Kasse weiter mitteilt, verpflichteten bisher einige Tarife, vor Beginn einer zahnärztlichen Therapie dem Versicherer einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.
Fehlte der HKP, führte dies zu Leistungskürzungen. Diese Verpflichtung sei einer Empfehlung gewichen. Der Kunde erhalte seine tariflichen Leistungen unabhängig davon, ob ein HKP im Vorfeld vorgelegt wurde.
Nach einer aktuellen Auswertung der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft eG (ZA) für das Geschäftsjahr 2013 zähle die DKV auch zu jenen Kassen, die bei Zahnbehandlungen recht problemlos erstatten. Dies mache eine Jahresstatistik der ZA deutlich, in der die Krankenkassen anhand des Kriteriums der Anzahl ihrer Beanstandungen bei Erstattungen eingeteilt sind.
So gehören etwa die Kasse der Postbeamten, der Beihilfe sowie der Versicherer CSS Lichtenstein zu den sogenannten „Meistbeanstandern“ 2013 und belegen die Plätze eins bis drei. Für die ZA seien allerdings gerade solche Versicherer für den Kunden attraktiv, die nicht unter den Top-20-Beanstandern vertreten sind. Dazu zähle etwa die DKV.