Vorsorge ist Pflicht
Viele Senioren versuchen, mit dem, was sie aus regelmäßigen Einnahmen wie Renten- und Pensionszahlungen, Zinserträgen und Mieteinnahmen einnehmen, alle Ausgaben zu bestreiten. Das jedenfalls besagen die Ergebnisse einer Studie, die das Rheingold Institut in Köln für das Deutsche Institut für Altersvorsorge erstellt hat. „Die Befragten wehren sich mit Händen und Füßen dagegen, ihr erspartes Vermögen wieder auszugeben. Sie möchten sich nicht der erwirtschafteten Sicherheiten berauben“, fasst Heiko Thomas vom Rheingold Institut die Ergebnisse zusammen. Für Urlaube und unvorhergesehene Ereignisse wird sogar noch Geld zurückgelegt. Nur zwölf Prozent der Interviewten pflegen einen aufwendigen Lebensstil. Die anderen wollen sich ihre erworbene Sicherheit bewahren. Der Hauptgrund für diese Einstellung ist die Angst davor, pflegebedürftig zu werden und in die Altersarmut zu gleiten.
Mit dieser Furcht stehen die Ruheständler aber nicht alleine da. Die Furcht vor der Pflegebedürftigkeit steht an erster Stelle bei den Ängsten von 83 Prozent aller Deutschen. Das ergab die Untersuchung zur Continentale-Studie 2014. Da ist es allerdings kaum zu verstehen, dass nur drei Prozent der Befragten eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Sie verzichten auf diese Absicherung, weil sie der Annahme sind, dass diese Police als reine Risikoabsicherung zu teuer ist beziehungsweise im Ernstfall nicht zahlt. Viele Menschen hoffen darauf, erst gar nicht pflegebedürftig zu werden oder verlassen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung.
Hohe Pflegekosten
Doch deren Leistungen reichen nicht aus. So liegen die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim bei vollstationärer Pflege in der höchsten Pflegestufe bei gut 3 000 Euro pro Monat. Wer in einem Ballungsgebiet lebt und einen gehobenen Standard wünscht, muss 1 000 Euro mehr zahlen. Davon trägt die Pflegekasse in beiden Fällen maximal 1 550 Euro. Die Leistungen sind für die Pflegeversicherung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen gleich. Die Differenz muss der Pflegebedürftige aus seinen Einkünften oder aus seinem Vermögen selbst beisteuern. Unterstellt man eine Gesamtpflegezeit von zehn Jahren, kommen schnell 200 000 Euro zusammen, die es zu finanzieren gilt.
Wer sich auf die Unterstützung seiner Familie verlässt, kommt vielleicht billiger weg. Die Kosten für eine ständige Haushaltshilfe sind mit etwa 1 500 Euro pro Monat anzusetzen. Wer es sich aber in einer schönen Umgebung mit Rundumbetreuung im Alter gut gehen lassen will, sollte sich frühzeitig über die Preise informieren. So verlangt beispielsweise die Residenz am Dom in Köln für die Betreuung in Pflegestufe III rund 4 000 Euro. In der Bonner Anlage von Kursana kostet der Aufenthalt in der Superior-Suite 3 211 Euro pro Monat, wenn der Mieter in Pflegestufe I eingeordnet ist. Die Zuzahlung beläuft sich dann auf etwa 2 760 Euro.
Mag sein, dass es einigen wenigen leicht fällt, diese Kosten aus dem laufenden Einkommen oder Vermögen zu tragen. Doch häufig muss das Geld für zwei Personen reichen. Hinzu kommen noch Ausgaben für eventuelle Reisen, Kleidung, zusätzliche Gesundheitskosten und vieles mehr. In jungen Jahren lässt sich nicht abschätzen, wie krank man im Alter wird und ob vielleicht sogar mit Demenz zu rechnen ist.
Verbraucherschützer wie der Münchner Versicherungsjurist Sascha Straub bei der Verbraucherzentrale Bayern sehen die Bürger in der Pflicht. Er meint: „Wenn ich nicht vorsorge und dann pflegebedürftig werde, ist das nicht nur mein privates Problem. Habe ich kein Geld mehr, um die Pflege zu bezahlen, belaste ich die Gesellschaft.“ Natürlich muss nicht jeder damit rechnen, dass er im Alter auf die Pflege angewiesen sein wird. Straub gibt aber zu bedenken: „Niemand weiß, inwieweit sich die persönliche Situation und die gesellschaftlichen Gegebenheiten verändern. Deshalb kommt man mit einer Wahrscheinlichkeitsbetrachtung nicht weit.“
Mehrere Vertragsarten
Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte in möglichst jungen Jahren eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Angeboten wird sie in drei Varianten:
• Pflegetagegeldversicherung
Diese Versicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Geldsumme pro Tag aus. Dabei spielen die tatsächlich anfallenden Kosten keine Rolle. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe, in der sich der Versicherte gerade befindet. In den meisten Fällen wird der volle Tagessatz erst in der Pflegestufe III ausgezahlt. Der Vorteil dieser Versicherung: Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen und es für einen Heimplatz oder für eine Pflegerin ausgeben, die ihn zu Hause betreut. Der Nachteil ist, dass eine Kostensteigerung nicht abgesichert ist.
Eine Pflegetagegeldversicherung ist relativ teuer. So zahlt ein gesunder 45-Jähriger monatlich 55 Euro. Damit kann er den von den Finanztest-Experten ausgerechneten Finanzbedarf in allen Pflegestufen sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Pflege ausgleichen. Im Test schnitten die Hanse-Merkur und die DFV am besten ab. Allerdings kann der Versicherte sich nicht darauf verlassen, dass der Beitrag über die gesamte Laufzeit stabil bleibt. Steigen die Pflegekosten, kann die Gesellschaft die Beiträge erhöhen. Man sollte also sicher sein, die Beiträge über einen langen Zeitraum zahlen zu können.
Kündigt der Kunde den Vertrag, ist der Versicherungsschutz weg. Die Police sollte ausreichend hohe Leistungen in allen Pflegestufen – auch in der Stufe 0 für Demenzkranke – für die häusliche und für die stationäre Pflege enthalten. Entscheidend für die Beitragshöhe sind das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand. Die Beiträge muss der Versicherte auch während der Pflegezeit weiterzahlen. Manche Gesellschaften verzichten darauf, wenn der Kranke die Stufe III erreicht hat.
• Pflegekostenversicherung
Sie erstattet die tatsächlichen Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt. Ungeachtet möglicher Preissteigerungen stockt sie die Leistungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag oder Prozentsatz auf. Der Versicherte muss die entstandenen Ausgaben nachweisen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim trägt er je nach Tarif selbst. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass die Erstattung sich der Kostenentwicklung anpasst. So kann diese Zusatzversicherung auch bei Preissteigerungen die Auslagen decken. Der Bund der Versicherten bemängelt: „Familien- und Freundschaftshilfe wird finanziell oft nur gering unterstützt.“ Wie für die Tagegeldversicherung gilt auch hierbei: Die Beiträge werden auch während der Zahlungsphase fällig und können während der Laufzeit steigen.
• Pflegerentenversicherung
Bei dieser Variante zahlt der Versicherer mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit lebenslang eine monatliche Rente, über die der Versicherte ebenso frei verfügen kann wie über das Pflegetagegeld. Die Höhe der Rente hängt von der Pflegestufe ab. Den vollen Betrag gibt es erst ab Stufe III. Die Konstruktion ist ähnlich wie bei einer Lebensversicherung. Dementsprechend sind auch die Beiträge stabil. Und anders als bei den anderen Varianten stoppt die Beitragszahlung mit Beginn der Pflegebedürftigkeit.
Erwirtschaftet die Versicherung Überschüsse, erhöht sich die Rente. Bei schlechten Kapitalmarktverhältnissen reduziert sich die Leistung und fällt maximal auf das garantierte Niveau. Sieht der Kunde sich nicht mehr in der Lage, die Beiträge zu zahlen, kann er aussetzen. Während bei der Tagegeldversicherung das eingezahlte Kapital verfällt, reduziert sich hierbei einfach die spätere Leistung. Stirbt der Versicherte aber, ohne dass er jemals pflegebedürftig geworden ist, sind die Beiträge verloren, weil die Ansprüche nicht übertragbar sind.
Der Bund der Versicherten rät von der Pflegerentenversicherung ab. Der Grund: „Es ist eine undurchschaubare Kombination aus Versicherungsschutz und einem unrentablen Sparvorgang.“ Besser sei es, nur das reine Pflege- risiko abzudecken und separat zu sparen.
Kompliziertes Konstrukt
Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung muss wohl überlegt sein. Die Vertragsgestaltung ist für Laien eine komplizierte Angelegenheit. Es ist daher empfehlenswert, sich die professionelle Hilfe eines unabhängigen Versicherungsberaters zu holen. Ist er seriös, wird er seine Kunden beispielsweise dazu anhalten, die Gesundheitsfragen ehrlich und ausführlich zu beantworten. Denn ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen die Versicherungen die Angaben sehr genau nach, wenn es darum geht, Leistung zu erbringen. Sie scheuen sich auch nicht, bei den behandelnden Ärzten nachzufragen. Wichtig ist es auch zu wissen, wie die Versicherung den Pflegefall definiert. Gute Versicherungen akzeptieren die Einstufung durch die gesetzliche Pflegeversicherung und verzichten auch auf die Beitragszahlung im Pflegefall. Es gibt also viele Punkte zu prüfen, bevor die Entscheidung fällt. Aber vielleicht reicht ja auch das Ersparte aus, wenn man sich die Traumreise am Ende nicht doch noch gönnt.
Marlene EndruweitFachjournalistin für Wirtschaftm.endruweit@netcologne.de