Anhörung zum Referentenentwurf PrävG

Prävention mitgestalten

In der hessischen Landesvertretung in Berlin hat Ende November eine Anhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) stattgefunden. Die Zahnärzteschaft wurde durch Prof. Dietmar Oesterreich Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), und Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), vertreten. Im Fokus der Aufmerksamkeit: Früherkennungsuntersuchungen ab dem sechsten Lebensmonat.

„Im Bereich der Zahnmedizin haben präventive Aspekte seit jeher eine besondere Bedeutung“, sagte Eßer in der Anhörung. Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen ließen sich in weitem Umfang durch ein entsprechendes präventives Verhalten des Einzelnen beeinflussen und zum Teil verhindern. Es sei daher laut Eßer zu begrüßen, dass dieser grundsätzliche Ansatz weiterverfolgt wird und zusätzliche Mechanismen vorgesehen werden sollen. Oesterreich wies im Zusammenhang mit der Verhältnisprävention auf die Erfolge in der Zahnmedizin hin: „Mit den Setting-Ansätzen wird in den Schulen und Kindereinrichtungen erfolgreich gearbeitet“, sagte Oesterreich, „aber es ist sinnvoll, diese aus der Zahnmedizin genutzten Zugangswege auch mit anderen Gesundheitsförderungsmaßnahmen und Präventionsansätzen zu vernetzen.“

Deswegen sei die Mitarbeit der Zahnärzte im Präventionsforum (siehe Kasten) notwendig. Ferner führte Oesterreich zum Paragrafen 26 SGB V aus, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der frühkindlichen Karies auch Vernetzungsstrategien mit den Kinderärzten über das gut eingeführte Kinderuntersuchungsheft, im Sinne der Verweisung zum Zahnarzt bei gleichzeitiger Einführung zahnärztlicher Kinderuntersuchungen, entschieden werden sollten. Dabei verwies Oesterreich auf den konkreten Gesetzesvorschlag der KZBV.

Konzepte auf dem Tisch

„Für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung haben die KZBV und die BZÄK zahnärztliche Präventions- und Versorgungskonzepte mit den Titeln ’Frühkindliche Karies vermeiden’ und ’Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter’ vorgelegt“, sagte Eßer in der Anhörung. Die Konzepte sollen auch laut BZÄK Eingang in die Gesetzgebung finden. Hier seien Grundsätze, Versorgungspfade und -ziele niedergelegt, die konkrete Vorschläge für eine umfassende Präventionsstrategie im zahnärztlichen Bereich beinhalten.

Aufgrund der Erfahrungen aus der zahn- medizinischen Gruppenprophylaxe forderte Eßer eine frühzeitige Beteiligung der Zahnärzte an der Nationalen Präventionskonferenz – insbesondere diejenigen, die die präventiven Maßnahmen tatsächlich durchzuführen beziehungsweise die entsprechenden Leistungen zu erbringen haben, sollten einbezogen werden. Nur so könne eine Breitenwirkung entfaltet werden. Daher sei eine Beteiligung der Zahnärzteschaft notwendig, um das zahnärztliche Erfahrungswissen im präventiven Bereich einzubringen. Nur so lasse sich auch eine perspektivische Abkopplung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde von präventionspolitischen Entwicklungen vermeiden. Eßer forderte daher ausdrücklich eine gesetzliche Einbeziehung der Zahnärzte.

Aus dem Referentenentwurf geht hervor, dass die ärztliche Präventionsempfehlung für die gesetzlichen Krankenkassen eine wichtige Grundlage darstellen soll. Die BZÄK unterstützt die bedeutende Stellung der Ärzte und Zahnärzte, denn die Ärzte und Zahnärzte erreichen in ihren Praxen gezielt diejenigen Menschen, die präventive Maßnahmen tatsächlich benötigen.

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