Koordinierungskonferenz zur Qualitätsförderung

Kräftig nach vorne denken

Erstmalig fand in Berlin einer Koordinierungskonferenz der BZÄK zum Thema Qualitätsförderung mit den zuständigen Fachreferenten der Länderkammern statt. Was plant die Politik in Sachen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen? Welche Rolle spielt der G-BA? Und wie ist der Berufsstand aufgestellt? Die Experten besprachen eine Fülle von aktuellen Themen.

„Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode über den Gemeinsamen Bundesausschuss eine Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen“, erklärte der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, gegenüber den Kammerreferenten. Erste Schritte seien bereits eingeleitet. So verwies Engel auf neue Weichenstellungen zur Qualitätssicherung, die im aktuellen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der GKV geplant seien. Dort sei unter anderem die Gründung eines Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen vorgesehen.

Auffällig bei den Gesetzesplänen sei, dass die Aufgaben des Instituts sektorenübergreifend ausgestaltet werden sollen. Den Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung werde dadurch nicht Rechnung getragen, kritisierte Engel, vielmehr müssten – wie im G-BA auch – Lösungen im Konsens mit den Ärzten und dem Krankenhausbereich gefunden werden. Mit dem Instrument der sektorenübergreifenden Konsensfindung und Beschlussfassung sei der G-BA inzwischen zu einem mächtigen Gremium der Selbstverwaltung angewachsen. Engel sprach von der Entwicklung hin zu einem „Staat im Staat“ mit einem ständig größer werdenden Machtzuwachs.

Dem schloss sich der Vizepräsident der BZÄK, Prof. Dr. Christoph Benz, an. Er warnte davor, dass die Kammern im Bereich der Qualitätssicherung im Zuge der gesetzlichen Entwicklungen an Bedeutung verlieren könnten, dem Problem müsse sich der Berufsstand stellen und energisch entgegenwirken.

Es gelte, das Thema aktiv zu gestalten. Benz: „Wie können wir uns strukturieren, um die Akzeptanz dafür in der Kollegenschaft zu erhöhen? Zu lange hat sich der Berufsstand hinter dem Thema Qualitätssicherung versteckt. Jetzt gilt es, Impulse zu setzen und kräftig nach vorne zu denken. Wir müssen Mittel und Wege finden, wie wir Themen selber bespielen, bevor andere dies tun.“

Ureigenste Kammeraufgabe

Dr. Michael Frank, hessischer Kammerpräsident und Vorsitzender des BZÄK- Ausschusses Qualität, machte den Länderreferenten deutlich, dass das Thema schon lange auf der Agenda der Profession steht. Das Arbeitsspektrum des bereits 1987 gegründeten Ausschusses sei breit aufgestellt. Qualität sei – so bestimmten es die Heilberufegesetze der Länder – ureigenste Kammeraufgabe. Frank: „Qualität ist originär eine innerprofessionelle Aufgabe, das muss der Berufsstand selbst regeln.“

Mit der zunehmenden Marktorientierung im Gesundheitswesen, der Ökonomisierung der Medizin und der Betrachtung des Patienten als Kunde habe aber ein Bedeutungswandel im Gesundheitswesen stattgefunden, erläuterte Frank. Qualität werde zunehmend als Wettbewerbselement gesehen. Und mit der Gründung des G-BA im Jahr 2004 und der Verankerung im SGB V sei ein Gremium mit Richtlinienkompetenz entstanden, das eine Ordnungsfunktion im Gesundheitswesen eingenommen habe.

Sven Tschoepe, Leiter der BZÄK-Abteilung Qualität und Versorgung, stellte den Konferenzteilnehmern die Arbeitsweise des G-BA vor. Als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung sei er auch für die Qualitätssicherung in der GKV zuständig und erhalte von der Politik ständig neue Aufgaben. Der Trend zu einer stetigen Kompetenzverlagerung betreffe inzwischen auch zentrale Kammeraufgaben. Die BZÄK sei beteiligt, wenn bei der Erstellung von Richtlinien zur Qualitätssicherung die zahnärztliche Berufsausübung betroffen sei. Auf sektorspezifische Besonderheiten werde im G-BA kaum Rücksicht genommen. Erklärter politischer Wille sei, Entscheidungen über alle Sektoren hinweg einheitlich zu fällen.

Dies unterstrich auch Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender KZBV-Vorsitzender, während der Diskussion. „Wir müssen im G-BA mit einer Stimme sprechen, wenn es um zahnärztliche Belange geht“, erklärte er. Der Berufsstand habe sich dem Thema Qualitätssicherung lange verweigert. Das Ergebnis sei, dass der Bereich jetzt fremdbestimmt ist und von der Politik dirigiert wird.

In der Diskussion kam auch der G-BA-Beschluss über eine Änderung der QM-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung vom 23.1.2014 zur Sprache. Demnach sind wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit aufzunehmen und insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme festzulegen. Zuletzt stand das Thema auf dem KZBV-Beirat auf der Agenda und wurde dort kritisch diskutiert. Geplant ist, aus dem Berufsstand heraus ein solches System selbst zu etablieren. Benz unterstrich, dass bei der Errichtung eines solchen Systems Freiwilligkeit und Anonymität gewährleistet sein müssten, BZÄK und KZBV beabsichtigten hier eine gegenseitige Unterstützung und vertragliche Fixierung. Fedderwitz verwies auf den professionsinternen Gestaltungsrahmen. Die Politik erwarte vom Berufsstand, dass ein solches System implementiert werde.

Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach dem Sozialgesetzbuch V gehört unter anderem die – möglichst sektorenübergreifende – Qualitätssicherung in der stationären und in der ambulanten vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung.

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