Presserat angerufen

DAZ will Rüge für „Hörzu“

Seinerzeit medial weitgehend unbeachtet könnte das Titelthema der Programmzeitschrift „Hörzu“ vom 23. Mai – Skandal-Akte Zahnarzt – doch noch peinliche Aufmerksamkeit erlangen. Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) hat gegen den Bericht Beschwerde beim Presserat eingelegt. Der Vorwurf: Der Autor habe mit keinem der zitierten Experten gesprochen, sondern andernorts gefundene Aussagen im Sinne seiner tendenziösen Berichterstattung verwendet.

Es sind knapp zwei Seiten Text auf billigem Papier, die die Gemüter erregen. Genauer: der vermeintlich billig zusammengeschusterte Inhalt der Zeilen. Zur Einführung in das Thema „Skandal-Akte Zahnarzt – wie Sie sich vor Abzocke schützen“ berichtet „Hörzu“-Autor Stefan Vogt den Lesern von seinem Gespräch mit Patient Werner M., der rund 2 500 Euro zu einer Keramikbrücke dazuzahlen muss. Anschließend mäandert die Geschichte um Fakten zur absoluten Zahl approbierter Zahnärzte, Verfahren der Prothetik und der konservierenden Zahnheilkunde, Ausführungen zum Abrechnungsfaktor und Zitate verschiedener „Experten“.

Das sind vor allem die Patientenberaterin Andrea Fabris, die Zahnärztin Gabriele Bucerius, die DAZ-Vorsitzende Celina Schätze, sowie der Kieferorthopäde Henning Madsen – mit denen der Autor nach Informationen des DAZ allerdings überhaupt keinen Kontakt hatte. So steht es in der Beschwerde beim Deutschen Presserat, in der Schätze darum bittet, die „Hörzu“ für ihre Abweichung vom publizistischen Ehrenkodex öffentlich zu rügen, auch weil andernorts gegebene Zitate „falsch und sinnentstellend wiedergegeben“ seien. Auf eine entsprechende schriftliche Kritik des DAZ reagierte die „Hörzu“ zunächst nur mit einer Eingangsbestätigung. „Die denken überhaupt nicht daran, sich zu entschuldigen“, sagt Schätze entrüstet. Dabei sei es für sie „richtig unangenehm, auf diese Art vorgeführt zu werden“. Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, kritisierte in einem Brief an die Chefredaktion den Artikel, der pauschal den gesamten Berufsstand in ein schlechtes Licht rückt.

Nachdruck ist nicht mehr wie das Original

Gegenüber den zm erklärte Chefredakteur Christian Hellmann nun schriftlich, das Thema sei „unter Hinzuziehung verschiedenster Quellen und Einlassungen von Experten erarbeitet worden“. Außerdem verweist er auf die DAZ-Pressemitteilung vom 26. Mai zum Thema, in der es heißt, „obwohl der eigentliche Artikel im HÖRZU-Heft die Fakten überwiegend korrekt darstellt und auf die tatsächlich bestehenden Probleme in der zahnmedizinischen Breitenversorgung hinweist, müssen die Form der Darstellung und das Zustandekommen des Artikels auf das Schärfste kritisiert werden“ – das klingt widersprüchlich.

Hellmann erkennt darin eine „eher positive Beurteilung“, die der Kritik an der Darstellungsform sowie am Zustandekommen des Artikels entgegenstehe. Reagiert hat der Programmzeitschrift-Verantwortliche dennoch: Als am 27. Juni der Zweitabdruck des Artikels in der Funk-Uhr erschien, verzichtete man auf die Namensnennung aller Gesprächspartner.

Eine Entscheidung des Presserats erfolgt im Herbst. Der Beschwerdeausschuss tagt zum nächsten Mal am 9. und am 11. September. Sollte die Beschwerde als unbegründet eingestuft werden, wird dies dem DAZ vorab mitgeteilt, erklärte eine Sprecherin. Falls nicht, entscheidet der Ausschuss bei seiner Tagung über das Ausmaß der Ahndung.

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