Versorgung soll bedarfsgerecht sein
Bedarfsgerechtigkeit wird in dem Gutachten als normatives Konzept vorgestellt, demzufolge jeder Patient in quantitativer und in qualitativer Hinsicht die Gesundheitsversorgung erhalten soll, die seinem Bedarf entspricht, sprich die er – nach möglichst objektiven Kriterien – benötigt. Der „subjektive Bedarf“ hingegen entspringt dem Bedürfnis beziehungsweise Wunsch eines Patienten, also nicht den objektiven Morbiditätskriterien, sondern seinen individuellen Präferenzen. Bestimmte Formen von Zahnersatz werden paradigmatisch für diesen subjektiven Bedarf angeführt.
International einmalig
Der GKV-Leistungskatalog wird in Bezug auf zahnmedizinische Behandlungen oder Zahnersatz im internationalen Ländervergleich als „einmalig“ dargestellt.
Kapitel drei im Gutachten widmet sich der Versorgung mit Medizinprodukten. Wirtschaftskraft und Beschäftigungswirkungen von zahnmedizinischen Produkten werden zusammen mit Gelenkersatz erwähnt: Der Produktionsbereich „Geräte, Instrumente, Materialien, Teile/Zubehör für den Dentalbereich“ umfasst demnach 17 Prozent der Inlandsproduktion, beim Gelenkersatz zehn Prozent. Basis waren alle 2012 in Deutschland hergestellten Medizinprodukte.
In Bezug auf die Produktsicherheit wird zudem auf die in der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) geregelten Meldepflichten hingewiesen. In Deutschland aufgetretene Vorkommnisse sind demnach durch Betreiber beziehungsweise Anwender von Medizinprodukten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu melden und zwar auch dann, wenn Ärzten und Zahnärzten „im Rahmen der Diagnostik oder Behandlung von mit Medizinprodukten versorgten Patienten Vorkommnisse bekannt werden“(§ 3 Abs. 2 MPSV).
Empfehlungen zum Abbau von Unter- und Überversorgung werden im neuen Gutachten in Kapitel sechs vorgestellt. Die räumliche Fehlverteilung der Versorgungskapazitäten und Szenarien des Übergangs des Sicherstellungsauftrags in unterver-sorgten Regionen auf die Krankenkassen beziehungsweise Länder werden hier nicht in Bezug auf die vertragszahnärztliche Versorgung diskutiert. Beschrieben wird in dem Teil, dass im Falle des Übergangs des ambulant-ärztlichen Sicherstellungsauftrags Einzel- und Gruppenverträge mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern oder sonstigen geeigneten Einrichtungen geschlossen werden können.
In einem Überblick über neue Versorgungsmodelle wird exemplarisch eine mobile Zahnarztpraxis im Land Brandenburg erwähnt – ohne konkrete Bezeichnung. Mobile Praxen wie diese werden in dem Gutachten als Bestandteil eines umfassenden Modells einer regional vernetzten Versorgung im ländlichen Raum beschrieben.
Bestmöglich zugänglich
Als zentrales Ziel eines patienten- beziehungsweise nutzerorientierten Gesundheitssystems nennt der Sachverständigenrat die Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots, das für alle Bürger bestmöglich zugänglich und erreichbar ist. Er konkretisiert seine Empfehlungen für die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung, für die stationäre Versorgung, für die Notfallversorgung wie auch für die pflegerische Langzeitversorgung. Schließlich nennt er Lösungsansätze für eine integrierte, multiprofessionelle Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen und schlägt im Hinblick auf ländliche Regionen das Konzept von „Lokalen Gesundheitszentren zur Primär- und Langzeitversorgung“ vor.
Der Sachverständigenrat und das Bundesministerium für Gesundheit werden am 30. September 2014 mit der Fachöffentlichkeit ein Symposium zur Präsentation und Diskussion des Gutachtens veranstalten.
Dr. Regine ChenotLeitung ZZQChausseestr. 1310115 Berlin
Die Kurz- und die Langfassung des Gutachtens sind unterwww.svr-gesundheit.deeingestellt.