Die Q-Frage
Aus Sicht der Krankenhäuser seien verläss- liche und stabile Rahmenbedingungen erforderlich, unterstrich Dr. Karl Blum, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung im Deutschen Krankenhausinstitut (DKI). Die Krankenhäuser stünden der Stärkung der Qualitätssicherung zwar positiv gegenüber, setzten sich aber für eine Reduktion des bürokratischen Aufwands, für eine Refinanzierung der Kosten und für die Gewährleistung methodischer Qualität ein.
Forschung und Lehre bildeten die Basis für Qualität, betonte Dr. Carsten Hilbert, Ärztlicher Geschäftsführer für Vorstands- angelegenheiten vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Die Forschung trage dazu bei, langfristig die Therapie zu verbessern, Krankheiten zu heilen oder zu vermeiden. Derzeit gebe es einen hohen Aufwand bei wenig Output in der Qualitätsmessung, monierte er. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser seien derzeit nicht gut lesbar.
Schnelle Terminvergabe, Budget und sektorfremde Inanspruchnahme – die ambulante Versorgung befinde sich in einem Teufelskreis, skizzierte Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Schleswig-Holstein. Er kritisierte die jüngsten Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Wartezeiten bei Fachärzten durch ein Terminmanagement über Servicestellen abzubauen. Die Ursache für lange Wartezeiten seien zu viele Patienten, sagte er. Das unbegrenzte Leistungsversprechen der Politik gegenüber den GKV-Versicherten treffe auf äußerst begrenzte Ressourcen bei den niedergelassenen Ärzten.
Dualität auf dem Prüfstand
Auch wenn die Weiterentwicklung der PKV/GKV-Systemgrenze nicht explizit im Koalitionsvertrag erwähnt sei – das Thema stehe trotzdem auf der gesundheitspolitischen Agenda, erklärte Prof. Dr. Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO). Sinnvoll sei ein Wettbewerb um Versorgungsfragen, von dem alle Versicherten direkt profitieren können. Die bestehende Dualität von GKV und PKV sei eher hinderlich als förderlich. Die Zukunft könne nur in einem einheitlichen Krankenversicherungsmarkt liegen. Und das, laut Jacobs, „je früher – desto besser!“
Die gegenteilige Auffassung vertrat Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV). Im Systemwettbewerb verstehe sich die PKV als Korrektiv. Nirgendwo auf der Welt gebe es einen einheitlichen Versicherungsmarkt – schon die Leitidee sei eine Fiktion. Die GKV sei nicht annähernd zukunftsfest. Was die demografischen Herausforderungen betrifft, führe an Kapitaldeckung kein Weg vorbei.
In der anschließenden Diskussionsrunde debattierten Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, des G-BA, der Kassen sowie der Politik. Behandlungsqualität lasse sich nicht nach G-BA-Richtlinien ermessen, betonte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Und sie könne auch nicht nach GKV- oder PKV-Kriterien unterteilt werden. Als Heilberufler seien Zahnärzte immer verpflichtet, Qualität lege artis zu erbringen, unabhängig von Systemfragen. Er warnte davor, dass durch die Gesetzesvorhaben originäre Kammeraufgaben in den G-BA-Bereich verlagert würden. Dadurch werde die zahnärztliche Selbstverwaltung ausgehöhlt.
Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, erklärte: „Der G-BA muss etwas nicht noch einmal regeln, wenn dies an anderer Stelle schon erfolgt ist. Für Strukturqualitätsanforderungen an die Hygienequalität zum Beispiel sind laut Infektionsschutzgesetz prioritär die Länder zuständig. Außerdem hat die Zahnärzteschaft mit ihrem Fortbildungsprojekt zur Händehygiene gezeigt, dass es funktioniert hat, Verantwortlichkeiten in den Bereich der Selbstverwaltung zu legen. Das Projekt ist ein positives Beispiel dafür.“
Der Kongress wurde organisiert vom Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel, zusammen mit Vincentz Network, Berlin. Moderiert wurde er gemeinsam vom Institutsleiter Dr. Thomas Drabinski und von Chefredakteur Thomas Grünert.