Arbeitsmedizin

Neue Studie zum Hörvermögen von Zahnärzten

Der Einsatz hochtouriger Handinstrumente und geräuschintensiver Geräte kann bei Zahnärzten ein höheres Risiko für mögliche Hörschädigungen bewirken. Die vorliegende Studie vergleicht das Hörvermögen von Zahnärzten mit dem anderer Akademiker. Es wurden insgesamt 115 Zahnärzte und nicht zahnärztlich tätige Kontrollpersonen in die Studie aufgenommen und auf ihr Hörvermögen untersucht.

Geräusche können nach subjektivem Empfinden entweder als angenehm oder als unangenehm beurteilt werden. Sie führen zu einer Stimulation des menschlichen Gehörs. Die jeweilige Schwingungsenergie der schallstrahlenden Flächen wird dabei als Schalldruck über dem Gehörgang am Trommelfell aufgefangen. Als Lärm werden dabei meist unerwünschte Töne oder Schwingungsvorgänge definiert, die in der Regel nicht periodisch verlaufen. Diese Eingrenzung muss als sehr individuell betrachtet werden, da oft bestimmte Frequenzen von unterschiedlichen Personen nach subjektivem Empfinden als Klang oder als Geräusch beurteilt werden. Länger anhaltende regellos zusammengesetzte Frequenzbereiche und erhöhte Lautstärkepegel werden als unbehaglich bis schmerzhaft empfunden und können zahlreiche physische und psychische Erkrankungen bis hin zum Hörverlust auslösen [Fox, 1977; Jones, 1996; Sampaio Fernandes et al., 2006]. Zu den erhöhten Erkrankungsrisiken gehören unter anderem Herz- und Kreislauferkrankungen sowie auch Depressionen [Bahannan et al., 1993; Müller et al., 1986; Setcos, 1998]. Durch Umwelteinflüsse, Straßen-, Bahn- und Flugverkehr sowie Industriebetriebe oder Medien- und Musikkonsum sind Lärmbelästigungen zu einer alltäglichen Beunruhigung für alle Schichten der Gesellschaft geworden [Kuckartz et al., 2002].

In einer neueren repräsentativen Umfrage in Deutschland, einem Land mit hoher Bevölkerungsdichte, wurde Lärm als eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen bewertet. Hier wurde der Verkehrslärm bei 55 Prozent der Befragten als störend gewertet, 40 Prozent der Befragten zählten die Geräusche der Nachbarn zu den bedeutenden Lärmbelästigungsursachen und ein Drittel der Bevölkerung gab Industrie und Gewerbe als störenden Belästigungsfaktor an [Rückert-John, 2013].

In der im selben Jahr durchgeführten Studie von Lewis et al. wurde das Risiko für permanenten, Lärm-induzierten Hörverlust für einen großen städtischen US-amerikanischen Ballungsraum geschätzt [Lewis et al., 2013]. Beobachtet wurde, dass zusätzlich zur Lärmbelastung durch berufliche Aktivitäten, die Lärmbelastung aus „nicht-beruflichen Tätigkeiten“ (zum Beispiel das Hören von MP3-Playern und Stereoanlagen, die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs, die Teilnahme an Konzerten, die Verwendung von Rasenmähern) wesentlich zum Risiko eines Hörverlusts beiträgt.

Allgemein gilt, dass Schalldruckpegel über 85 dB bei dauerhafter Einwirkung und Schalldruckpegel über 120 dB bereits nach wenigen Sekunden akute Gehörschäden verursachen können. Auch extrem hohe Schalldruckpegel wie Knalle oder Explosionen in unmittelbarer Nähe des Ohrs führen in der Regel zu bleibenden Schäden. Im Berufsalltag sind insbesondere Zahnärzte und das zahnärztliche Personal durch die Nutzung von hochtourigen Winkelstücken, diversen Instrumenten und Ultraschallgeräten dem Geräuschpegel unterschiedlicher Frequenzbereiche ausgesetzt [Akbarkhanzadeh, 1978/9; Bali et al., 2007; Gijbels et al., 2006; Hyson, 2002; Mojarad et al., 2009].

Das Ausmaß einer möglichen Lärmbelastung wurde in 98 Zahnarztpraxen und in neun Zahntechniklaboren in Hamedan (Iran) gemessen. Dabei wurden maximale Schalldruckpegel von 85,8 dB und 92 dB ermittelt [Mojarad et al., 2009].

Eine Untersuchung von 32 Zahnmedizinstudenten (Durchschnittsalter 26 Jahre) in Indien ergab, dass der Aufenthalt in Zahnkliniken zu einer kleinen, aber konstanten Verschiebung der Hörschwelle führt [Bali et al., 2007]. In einer anderen Studie aus Belgien wurden 388 Zahnärzte aus Flandern über potenzielle berufliche Probleme befragt. Neben Schmerzen im unteren Rückenbereich (54 Prozent), Sehstörungen (52,4 Prozent) und Allergien (22,5 Prozent) wurden auch Störungen des Gehörs (19,6 Prozent) erwähnt. Zudem wurden 13 Zahnärzte über einen Zeitraum von zehn Jahren beobachtet, dabei wurde insbesondere für das linke Ohr bei 4 kHz eine Verringerung des Hörvermögens festgestellt, was auf ein Knalltrauma deuten könnte [Gijbels et al., 2006; Kierklo et al., 2011]. Die Beeinträchtigung durch zahnärztliche Geräusche ist stets abhängig von der Frequenzintensität, den Zeitintervallen der Geräuschexposition, der täglichen Behandlungszeit und der Dauer der Berufstätigkeit, der individuellen Empfindlichkeit und des Abstands zu den entsprechenden Instrumenten und Geräten.

In zahlreichen Studien wurden die Lärm- beeinträchtigung bei Zahnärzten und dem zahnärztlichen Personal überprüft und mögliche Konsequenzen untersucht [Feuerstein, 2002; Garner et al., 2002; Scheid et al., 1985; Wilson et al., 1990].

Mit der Einführung der hochtourigen luft-betriebenen Turbine der Firma S.S. White Company im Jahr 1957 wurden erstmals Umdrehungen von bis zu 300 000 U/min erreicht. Rasch folgten dann 1959 erste warnende Berichte über mögliche Gesundheitsschädigungen, die durch die hochfrequenten Turbinengeräusche und Vibrationen bedingt sein könnten [Mittelmann, 1959]. Schon damals wurden regelmäßige Kontrolluntersuchungen mit Audiogrammen für das zahnärztliche Team angeregt, um Schädigungen durch die Nutzung moderner Turbinen und Ultraschallgeräte frühzeitig vorzubeugen. Die neuen Turbinen führten zu Geräuschpegeln von über 84 dB, während die älteren Doriotgestänge als Riemengetriebe mit einer Drehzahl von 6 000 U/min deutlich leiser waren. Da zahlreiche Studien [Hopp, 1962; von Krammer, 1968; Weatherton et al.,1972] auf mögliche Hörschädigungen der Zahnärzte hinwiesen, wurde 1974 von der amerikanischen zahnärztlichen Gesellschaft (ADA) anerkannt, dass der häufige Gebrauch von hochtourigen Präparationsinstrumenten zu Hörschädigungen führen könnte. In späteren Studien wurden die Auswirkungen der Geräuschexposition bei Zahnärzten auf mögliche Erkrankungsrisiken hin getestet. Jedoch wurde in anderen Studien der mögliche Zusammenhang zwischen der Nutzung hochfrequenter Turbinen und Hörschädigungen bei Zahnärzten eher kritisch diskutiert und als unsichere Tatsache betrachtet [Akbarkhanzadeh, 1978/9; Lehto et al., 1989; Merell et al., 1992]. Ziel der vorliegenden Studie war die Überprüfung des Hörvermögens von Zahnärzten und von anderen Akademikern, um mögliche Unterschiede im Hörvermögen zu erfassen.

Material und Methode

Für die vorliegende Querschnittstudie zur Erfassung des Hörvermögens von Zahnärzten und anderen Akademikern konnten insgesamt 115 freiwillige Probanden beiderlei Geschlechts gewonnen werden. Die Probanden wurden teils mit Flyern, teils durch persönliche Informationen auf die kostenlose Hörstudie aufmerksam gemacht. Bei der Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer in Rheinland-Pfalz wurde das Projekt vorgestellt. Alle Studienteilnehmer wohnten und arbeiteten im Großraum Rhein-Main-Gebiet, umfassten die Altersspanne zwischen 38 und 73 Jahren und hatten mindestens zehn Jahre Berufserfahrung.

Nach dem Vorliegen des positiven Votums der Ethikkommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (Nr. 837.439.11(7981)) erfolgte eine Fragebogenerhebung bei den Zahnärzten und den nicht zahnärztlich tätigen Akademikern (Kontrollpersonen), die sich aus Medizinern, Mathematikern, Informatikern, Biologen und Chemikern zusammensetzte. Sie sollte neben allgemeinen anamnestischen Daten auch Auskunft über frühere oder aktuelle Hörschäden oder Erkrankungen des Gehörapparats sowie Auskunft über die Zeit der Berufstätigkeit liefern. Vor Beginn der Erfassung des Hörvermögens wurden alle Probanden ausführlich über den Ablauf des Audiometrietests informiert und erst nach ihrem schriftlichen Einverständnis der Untersuchung unterzogen. Alle Daten und Befunde wurden anonym ausgewertet. Mit einem ausführlichen Fragebogen sollten Ein- und Ausschlusskriterien zur Teilnahme an der Hörstudie erfasst werden. Einschlusskriterium bei den Zahnärzten war eine mindestens zehnjährige Tätigkeit als Zahnarzt. Bei allen Probanden durften des Weiteren keine Schwerhörigkeit, keine allgemeinen Erkrankungen des Ohres oder der Hörbahn sowie keine Hörschädigungen wie Tinnitus oder akustische Halluzinationen vorliegen. Zudem sollten die Probanden frei von Erkältungskrankheiten sein. Nach dem Ausfüllen des Fragebogens erfolgte bei allen Probanden ein Audiometrie-Test für beide Ohren, der sowohl die Luft- als auch die Knochenleitung erfasste. Die Untersuchungen zur Ermittlung des subjektiven Hörvermögens fanden in abgeschlossenen Räumen statt. Mithilfe des Audiometers (Oscilla® USB audiometer, AudioConsole 3, Inmedico A/S, Denmark) des Instituts für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde das Hörvermögen für den Frequenzbereich 125 Hz bis 8 kHz bei den praktizierenden Zahnärzten und den nicht zahnärztlich tätigen Kontrollpersonen ermittelt.

Statistische Auswertung

Die statistische Auswertung erfolgte mit dem Programm STATA/IC 12.1 (StataCorp LP, College Station (TX), USA) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Lehrergesundheit. Für die kategoriale Variable Geschlecht wurden absolute und relative Häufigkeiten angegeben, bei den kontinuierlichen Variablen Alter und Intensitäten in dB wurden Mittelwerte und Standardabweichungen erfasst. Unterschiede zwischen den Variablen der jeweiligen Gruppen wurden mittels Chi-Quadrat-Test (bei der kategorialen Variable Geschlecht) und Mann-Whitney-U-Test (bei den kontinuierlichen Variablen Alter und Intensitäten in dB) untersucht. Ergebnisse wurden bei einem p 0,05 als signifikant erachtet.

Ergebnisse

Nach Durchsicht aller Fragebögen und Audiometrietests konnten die Daten von insgesamt 75 Männern und 33 Frauen (53 Zahnärzte, 55 Kontrollpersonen) ausgewertet werden. Die nicht berücksichtigten Probanden schieden aufgrund früherer Gehörerkrankungen oder aktuellen Hör- minderungen sowie unvollständiger oder fehlender Angaben aus der Studie aus.

Das Durchschnittsalter der Studienteilnehmer lag bei 51,7 ± 9,6 Jahren (Alter: 34 bis 74 Jahre). Die Geschlechterverteilung der beiden Untersuchungsgruppen war nahezu identisch. Die Zahnärzte waren bei einem Durchschnittsalter von 53,5 ± 9,4 Jahren (Alter: 34 bis 69 Jahre) etwas älter als Personen aus der Kontrollgruppe mit durchschnittlich 50,0 ± 9,6 Jahren (Alter: 36 bis 74 Jahre). Die Ergebnisse der Audiometrietests von den Zahnärzten und der Kontrollgruppe sind in den Grafiken 1a und 2b (linkes und rechtes Ohr) für die Luftleitungen und in den Grafiken 2a und 2b (linkes und rechtes Ohr) für die Knochenleitungen veranschaulicht dargestellt. Der Vergleich der Ergebnisse der audiometrischen Tests für die Luftleitung für die Zahnärzte (n=53) und die Kontrollgruppe (n=55) zeigte, dass Schwerhörigkeit bei den Zahnärzten nur leicht stärker ausgeprägt ist als in der Kontrollgruppe. Bei Frequenzen von 3 kHz und 4 kHz waren die Unterschiede geringfügig statistisch signifikant für das rechte wie auch für das linke Ohr (p 0,05). Der Vergleich der Ergebnisse der audiometrischen Tests für die Knochenleitung der Zahnärzte (n=53) und der Kontrollgruppe (n=55) zeigte, dass eine fast identische Resthörigkeit für die Zahnärzte und Kontrollpersonen sowohl für das rechte (a) als auch das linke Ohr (b) beobachtet wurde (p 0,05). Bei der Auswertung der Ergebnisse der Audiometrietests im direkten Vergleich zwischen den Zahnärzten und den nicht zahnärztlich tätigen Akademikern zeigte sich, dass in der Regel der Hörverlust bei den Zahnärzten nur etwas stärker ausgeprägt war als bei den Kontrollpersonen. Bei Frequenzen von 3 kHz (links: p=0,0442; rechts: p=0,0207) und 4 kHz (links: p=0,0442; rechts: p=0,0496) waren diese Unterschiede sowohl bei der rechten als auch bei der linken Luftleitung statistisch relevant (Mann-Whitney-U-Test). Deutlich abgeschwächte Werte mit nahezu gleichem Hörvermögen für Zahnärzte und Kontrollpersonen zeigten sich für die linke und die rechte Knochenleitung, was die Innenohr-Integrität abbildet. Diese waren statistisch nicht signifikant.

Diskussion

Neben den sicherheitstechnischen Fortschritten im Berufsalltag in den meisten westlichen Industrienationen, einschließlich Deutschland, mit einer Minimierung von möglichen Risiken liegt gegenwärtig eine starke Gewichtung auf der Prävention von Berufskrankheiten. Gerade die Berufsgruppe der Zahnärzte generiert häufig aufgrund falscher Arbeitshaltung und Nichteinhaltung von Ruhepausen Symptome des Bewegungsapparats [Hayes et al., 2009; Kadanakuppe et al., 2011].

Zahnärzte und zahnärztliches Berufspersonal beklagen des Weiteren Minderungen des Hörvermögens und befürchten nicht selten mögliche Hörstörungen, die durch den täglich mehrstündigen, langjährigen Gebrauch von zahnärztlichen Instrumenten wie Hochgeschwindigkeitsturbinen und Schall-emittierenden Instrumenten bedingt sein könnten [Gijbels et al., 2006] (Abbildung 4). Der Einfluss einer möglichen hohen Umweltbelastung durch Lärm auf zusätzliche Hörstörungen wurde bislang, bezogen auf das Risiko eines Hörverlusts bei Zahnärzten, noch nicht explizit in Studien untersucht. In der vorliegenden Studie unterlagen die teilnehmenden Probanden hohen Lärmbelastungen. Untersucht werden sollte, ob die Lärmbelastung der Umwelt möglicherweise eine berufliche Lärmbelastung auf das Gehör maskiert. Nach Messen der Geräuschpegel in zahnärztlichen Lehreinrichtungen durch Kadanakuppe et al. mit Präzisionsmessgeräten wurden Werte zwischen 64 und 97 dB aufgezeichnet [Kadanakuppe et al., 2011]. Durch das vermehrte Angebot vieler zahnmedizinischer hochfrequenter Geräte sowie deren ständiger Nutzung können Lärmpegel auftreten, die in die Nähe der Grenze eines Hörverlust-Risikos kommen. Setcos et al. führten ebenfalls Messungen in einem Zahntechniklabor sowie in einer Zahnklinik durch [Setcos et al., 1998]. Durch eine Messung in Ohrhöhe und eine in zwei Metern Abstand konnte vom Behandler festgestellt werden, dass alle Geräuschpegel in der Zahnklinik unter 85 dB lagen. 85 dB beträgt auch die Grenze des Tages-Lärmexpositionspegels, ab dem nach Berufskrankheitenverordnung BK-Nr. 2301 „Lärmschwerhörigkeit“ die Gefahr einer Gehörschädigung vorliegt. Sollte dieser Wert mit konstantem Pegel für einen achtstündigen Arbeitstag und an fünf Tagen in der Woche mit einer Wochendosis von insgesamt 40 Stunden bei 85 dB eingehalten werden, wäre somit die Wochenexpositions-Höchstdosis erreicht. In der zahnärztlichen Praxis kommt es allerdings nur kurzzeitig zum Überschreiten dieser Grenzen im Gegensatz zu Personen, die am Arbeitsplatz konstant hohen Werten ausgesetzt sind. In die vorliegende Studie wurden daher Zahnärzte mit langjähriger Berufserfahrung aufgenommen, um den Einfluss der Lärmbelastung durch die tägliche Routinebehandlung zu evaluieren. Eine genaue Beurteilung der Lärmsituation stellt der zu bestimmende Lärmexpositionspegel dar, der nach DIN EN ISO 9612 (2009–09) standardisiert und dokumentiert ist. Bali et al. konnten bei insgesamt 32 untersuchten Zahnmedizinern zwischen 20 und 30 Jahren eine Hörminderung bei Frequenzen von 4 kHz und 6 kHz am linken sowie 6 kHz am rechten Ohr nachweisen, was den Ergebnissen der vorliegenden Studie mit viel älteren Probanden ähnelt (34 bis 68 Jahre) [Bali et al., 2007]. Gerade ältere Studien geben einer Ursache-Wirkungs-Beziehung von Hochgeschwindigkeitsturbinen in Bezug auf eine Verminderung des Hörvermögens Bedeutung; dies ist sicherlich bedingt durch die Nutzung der technischen Geräte aus dieser Zeit und der generell geringeren Lärmbelastung der Umwelt.

In der vorliegenden Studie konnte bei 3 kHz und 4 kHz bei den Zahnärzten im Vergleich zur Kontrollgruppe ein leicht vermehrter Hörverlust nachgewiesen werden. Mit dem technischen Fortschritt der Entwicklung von Hochgeschwindigkeitsturbinen kann vermutet werden, dass eine stetige Verringerung der Lärmemissionen durch die Hersteller stattgefunden hat, was die Vergleichbarkeit heutiger Studien mit Ergebnissen älterer Studien nur bedingt ermöglicht [Lehto, 1990]. Demnach haben auch Forman-Franco et al. bereits 1978 durch eine audiologische Untersuchung von 70 Zahnärzten keine Erhöhung von Hörschwellen bei Zahnärzten feststellen können, weder bei hohen noch bei Frequenzen des Sprachbereichs [Forman-Franco et al., 1978]. Trotz der geringen Hörstörung, die unter den Zahnärzten gefunden wurde, sollten bestimmte vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel einen angemessenen Abstand zum Patienten zu halten, ausreichende Lärmpausen, eine regelmäßige Wartung der zahnärztlichen Geräte und auch das mögliche Tragen von Gehörschutz [Garner et al., 2002; Messano et al., 2012]. Defizite des Gehörs bei den Frequenzen von 1, 2 und 4 kHz wurden in dieser Studie sowohl bei den Zahnärzten als auch bei der akademischen Kontrollgruppe festgestellt. Diese altersbedingten Hörverluste, die auch epidemiologische Studien anderer Berufsgruppen wie Militärpersonal und Industriearbeitern nach Durchführung audiometrischer Tests belegen, können demnach bestätigt werden [Rösler, 1994].

In der vorliegenden Untersuchung wurde ein Schwerpunkt auf die Tatsache gelegt, dass die Studie in einem sehr dicht besiedelten Gebiet Deutschlands durchgeführt wurde, das in unmittelbarer Nähe eines der größten europäischen Flughäfen und eines umfangreichen Industriegebiets und Straßennetzes liegt. Daher muss für die Hörtests insbesondere berücksichtigt werden, dass die Umwelteinflüsse einen erheblichen Teil der möglichen Lärmbelastung ausmachen. Die an der Studie teilnehmenden Probanden wohnten mindestens zehn Jahre in diesem Gebiet. Darüber hinaus unterliegen die zahnmedizinischen Gerätschaften einer stetigen Weiterentwicklung, so dass berufliche Schädigungen des Gehörs mehr und mehr in den Hintergrund rücken werden.

Zusammenfassung

Der vermehrte Kontakt zu hochtourigen Handinstrumenten und sonstigen geräuschintensiven Geräten kann bei Zahnärzten ein höheres Risiko für mögliche Hörschädigungen bewirken. In der vorliegenden Studie sollte das Hörvermögen von Zahnärzten mit dem von anderen Akademikern verglichen werden. Nach dem positiven Votum der Ethikkommission wurden insgesamt 115 erwachsene Personen (Zahnärzte und nicht zahnärztlich tätige Kontrollpersonen) in die Studie aufgenommen. Ausschlusskriterien waren vorliegende Erkältungen, Hörstörungen oder sonstige schwerwiegende Ohrerkrankungen. Bei allen Probanden wurde ein Audiometrietest (Oscilla® USB Audiometer, AudioConsole 3, Inmedico A/S, Denmark) mit Erfassung der Luft- und Knochenleitung im Frequenzbereich von 125 Hz bis 8 kHz für beide Ohren durchgeführt. Des Weiteren füllten alle Probanden einen Fragebogen zu anamnestischen Daten und Dauer der Berufsausübung aus. Unterschiede zwischen den beiden Berufsgruppen wurden mit dem Mann-Whitney-Test erfasst.

Insgesamt konnten die Daten von 53 Zahnärzten und 55 Kontrollpersonen (75 Männer, 33 Frauen) mit einem Durchschnittsalter von 51,7 ± 9,6 Jahren ausgewertet werden. Unter Berücksichtigung des Geschlechts und des Alters fand sich bei den Zahnärzten im Gegensatz zur Vergleichsgruppe für einige Frequenzen (3 kHz und 4 kHz; Luftleitung) ein signifikanter Hörverlust sowohl für das rechte als auch für das linke Ohr; dies bestätigte sich aber nicht für die Knochenleitung.

Zusammenfassend konnte nur eine geringe Hörverminderung für Zahnärzte nachgewiesen werden. Bei allen untersuchten Probanden lagen vergleichbar hohe Lärmbelästigungen wie Umwelteinflüsse, Arbeitsplatz oder Verkehrssituation vor. Die tägliche zahnärztliche Tätigkeit zeigte sich als eine gewisse zusätzliche Belastung für das Gehör.

Schlussfolgerungen

Geringfügige Hörstörungen wurden bei beiden untersuchten Gruppen festgestellt. Die beobachteten Beeinträchtigungen waren bei den Zahnärzten minimal höher als bei den Kontrollpersonen. Allerdings muss neben der beruflichen Exposition der Zahnärzte zu Hochgeschwindigkeitsinstrumenten und anderen geräuschintensiven Geräten die zusätzliche Lärmbelastung in modernen Industrienationen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Umgebungslärm in dicht besiedelten städtischen Gebieten wie hier am Beispiel des Rhein-Main-Ballungsraums ins Ergebnis der Betrachtung einzubeziehen.

Univ.-Prof. Dr. Dipl.-Chem. Brita WillershausenDr. med. dent. Thomas Gerhard WolfDr. rer. nat. Angelika CallawayCand. med. Dominik WolfUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg Universität MainzPoliklinik für Zahnerhaltungskunde und ParodontologieAugustusplatz 255131 Mainzwillersh@uni-mainz.de

ZA Lukas ScholzZahnarztpraxis Dr. ScholzHindenburgstr. 955118 Mainz

Univ.-Prof. Dr. med. Dirk-Matthias RoseUniv.-Prof Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan LetzelInstitut für Lehrergesundheit (IfL) am Institut für Arbeits-, Sozial- und UmweltmedizinUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg Universität MainzKupferbergterrasse 17-1955116 Mainz

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