Bankgeschäfte

Schwieriger als gedacht

sg
Die Qualität einer Kunde-Bank-Beziehung zeigt sich häufig erst dann, wenn im Verlauf der Geschäftsverbindung mit der Hausbank ein weiteres Kreditinstitut ins Spiel kommt. Beim Thema Umschuldung wird die Partnerschaft oft auf eine harte Probe gestellt.

Als Hannelore K., Zahnärztin aus Niedersachsen, vor fast fünf Jahren die Finanzierungen sowohl ihrer Praxis als auch der privaten Immobilie mithilfe ihrer Hausbank durchführte, war für sie klar, dass beim Ablauf der Zinsbindung nach fünf Jahren eine Umschuldung zu einer anderen Bank durchaus möglich ist. Die „klassische“ Hausbankfunktion besaß für K. eigentlich nie eine große Bedeutung. Der Verlängerungszeitpunkt stand nun unmittelbar bevor und tatsächlich hat sie sich für eine andere Bank entschieden. Dazu hat sie die aus ihrer Sicht erforderlichen Vorbereitungen der bevorstehenden Umschuldung beendet und ging bisher davon aus, dass es keinerlei Probleme mit ihrem bisherigen Kreditgeber geben wird.

Zur Vorgeschichte: Vor etwa zwei Monaten hatte sie ihre Hausbank um ein Verlängerungsangebot für das Darlehen der Privatimmobilie gebeten, das sie zwar prompt erhielt, das ihren eigenen Zinsvorstellungen aber in keiner Weise entsprach. Im Vergleich zu zwei Angeboten von Mitbewerbern ihrer Bank lag der jährliche Effektzinssatz um fast 0,5 Prozent höher. Da sie ihrem bisherigen Bankinstitut bereits beim ersten Gespräch über eine mögliche Kreditverlängerung deutlich gemacht hatte, dass sie ein Prolongationsangebot ohne spätere Nachbesserungen im Zinssatz erwartet, gab es für diese Bank folgerichtig keine zweite Chance zur Abgabe eines verbesserten Angebots.

K. entschloss sich daraufhin, die Anschlussfinanzierung mit der örtlichen Sparkasse durchzuführen, die das zinsgünstigste Angebot abgegeben hatte. Es gab im Verlauf der nun folgenden Kreditgespräche auch keinerlei Probleme mit den Details der Darlehensablösung, so dass sie die schriftliche Kreditzusage, an die sich die Sparkasse drei Monate halten wird, innerhalb weniger Tage erhielt. Voraussetzung dazu ist lediglich die Abtretung der zugunsten des bisherigen Kreditgebers eingetragenen Grundschuld an die übernehmende Sparkasse.

Unerwartete Probleme

Leider war die Angelegenheit damit aber keineswegs erledigt, wie K. kurz danach durch ein wenig freundlich formuliertes Schreiben ihrer bisherigen Hausbank erfuhr. Darin wurde die bevorstehende Kreditablösung mit der Begründung verweigert, dass die nach dem beabsichtigten Gläubigerwechsel bei der bisherigen Bank verbleibenden Kreditsicherheiten nicht ausreichen, um das Restdarlehen bezüglich der dort noch bestehenden Praxisfinanzierung vollständig abzusichern. Angeblich, so wurde argumentiert, dient ein Teil der an die Sparkasse abzutretenden Grundschuld ebenfalls zur Absicherung dieses Darlehens.

Dieser Sachverhalt war für K. völlig neu. Weder in ihren Darlehensverträgen noch in den Gesprächen mit dem für sie zuständigen Kundenberater war jemals die Rede von einer derartigen Sicherheitenvereinbarung gewesen. Nach ihren Unterlagen ging K. stets davon aus, dass es eine saubere Trennung beider Finanzierungen mit den in den Darlehensverträgen formulierten Vereinbarungen gab, so dass pro Darlehen jeweils nur eine Grundschuld als Sicherheit zur Verfügung gestellt wurde. Von einer darüber hinaus gehenden Absicherung war dagegen niemals gesprochen worden.

Doch damit nicht genug: Da K. seit mehreren Jahren ein Wertpapierdepot bei ihrer Hausbank führt, wurde in gleichem Schreiben vorgeschlagen, einen Teil der in diesem Depot befindlichen Aktien zu verkaufen und damit das Praxisdarlehen zu reduzieren. Unter    dieser Voraussetzung wäre die Bank bereit, der Kreditablösung zuzustimmen. Auch dieser Vorschlag überraschte K. völlig, da sie das Wertpapierdepot als zusätzlichen Finanzierungsbestandteil ihrer späteren Altersvorsorge eingeplant hatte.

Diese Absicht war ihrer Bank ebenfalls bekannt. Mehr noch: Die Depoteröffnung erfolgte seinerzeit nur deshalb bei ihrer Hausbank, weil sie vom damals dort beschäftigten Anlageberater mehrfach und ausdrücklich darum gebeten wurde. Ihre ursprünglichen Planungen sahen eigentlich vor, die Wertpapiertransaktionen mit einer anderen Bank durchzuführen. Es bestand und besteht demnach für K. also nicht die geringste Veranlassung, diesbezüglich umzudisponieren und einen wichtigen Teil ihrer finanziellen Lebens- planung über den Haufen zu werfen.

Unzufriedene Kundin

Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts hat sich K. nun zu folgender Vorgehensweise entschlossen: Sie wird den von ihrer bisherigen Bank geforderten Betrag zur Reduzierung ihres Darlehens, es handelt sich um zwanzigtausend Euro, aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen. Damit dürfte einer Darlehensablösung nichts mehr im Wege stehen. Darüber hinaus hat sie einen vereidigten Sachverständigen gebeten, ein aktuelles Wertgutachten ihrer Praxisimmobilie zu erstellen.

Da hier aufgrund einer in den vergangenen Jahren erheblichen Verbesserung der dortigen Infrastruktur mit einem weitaus höheren Verkehrswert als zum damaligen Zeitpunkt der Darlehensvergabe zu rechnen ist, will K. die Gelegenheit nutzen, bei diesem Darlehen über einen günstigeren Zinssatz zu verhandeln. Beim damaligen Kreditzinssatz musste sie nämlich einen Risikozuschlag von 0,75 Prozent akzeptieren, da der seinerzeitige Verkehrswert bessere Konditionen nach Einschätzung der Bank nicht zuließ. Insgesamt dürfte sich die Bank von K. mit dem aus ihrer Sicht zwar verständlichen, aber wenig kundenfreundlichen Verhalten in eine schwierige Situation manövriert haben. Die Darlehensablösung kann sie letztlich nicht verhindern und darüber hinaus hat sie für eine verärgerte Kundin gesorgt, die sich seit Beginn der Geschäftsverbindung stets als zuverlässige Kreditnehmerin bewährt hatte.

Michael VetterFachjournalist für Wirtschaftvetter-finanz@ t-online.de

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