Darf die Zahnspange in die Spülmaschine?
Das Eingliedern herausnehmbarer kiefer- orthopädischer Apparaturen schafft Retentionsnischen und vergrößert die Oberfläche, auf der sich Plaque und Nahrungsreste ab-lagern können. Dabei kommt es zu einer Veränderung der Plaque-Zusammensetzung und das Kariesrisiko steigt, sofern die Apparaturen nicht gründlich gereinigt werden [Batoni et al., 2001; Schlagenhauf et al., 1989].
Abbildung 2 zeigt beispielhaft, dass viele Patienten mit der Reinigung überfordert sind. Viele Kieferorthopäden empfehlen ihren Patienten daher, neben einer mechanischen Reinigung durch Bürsten selbsttätige chemische Spangenreiniger zu verwenden. Insgesamt 3,6 Prozent der Kieferorthopäden in Deutschland empfehlen ihren Patienten jedoch auch, die Spangen in der häuslichen Geschirrspülmaschine zu reinigen [Eichenauer et al., 2011], wenngleich es dazu bislang keine Studien gab.
Wir haben daher die Wirkung verschiedener Reiniger sowohl bei einem Kurzprogramm (angegebene Spültemperatur 46 °C) als auch bei einem Intensivprogramm (angegebene Spültemperatur 75 °C) auf standardisiert verschmutzte PMMA-Prüfkörper (Orthocryl, Dentaurum, Ispringen) in einer Geschirrspülmaschine (G 5400 SC Miele, Gütersloh) untersucht. Die untersuchten Reinigungsprodukte waren: K Classic Geschirr-Reiniger Pulver® und Sodasan Maschinen Spülmittel® mit dem jeweiligen Salz und Klarspüler sowie Somat 10 Spülmaschinen Tabs®. Einzelheiten sind nachlesbar unter DOI 10.3238/OPKZH.2015.0082–0086 [von Wallis et al., 2015].
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Mindestens so gut wie eine Tablette
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass alle untersuchten Reiniger bei 75 °C eine sehr gute Sauberkeit erzielten, während sich bei 46 °C deutliche Unterschiede ergaben, mit abnehmender Reinigungsleistung in der Reihenfolge: K Classic Somat 10 Tabs Sodasan. Abgesehen von Sodasan bei niedriger Spültemperatur ist die Reinigungswirkung somit mindestens so gut wie bei selbsttätigen Reinigungstabletten [Fathi et al., 2014].
Allerdings sind einige Aspekte zu beachten. So muss ein Weg gefunden werden, damit die (leichten) kieferorthopädischen Apparaturen vom Wasserstrahl nicht verlagert werden, gegebenenfalls vom Strahlarm beschädigt werden oder am Boden der Maschine im Spülwasser schwimmen statt aktiv gereinigt zu werden.
Dazu genügt es, sie mit geschlossenen Federn (zum Beispiel Adams-Klammer oder Labialbogen) über einen vertikalen Stab im Spülsieb zu schieben (Abbildung 1). Alternativ kann ein Siebtray verwendet werden, wie es ähnlich auch für die zahnärztliche Instrumentenaufbereitung genutzt wird, allerdings entstehen in diesem Fall zusätzliche Kosten. Auch Sportmundschutze lassen sich auf diese Weise wirkungsvoll reinigen (Abbildungen 3 und 4).
Allerdings sollte man der Versuchung widerstehen, Apparaturen aus thermoplastischen Materialien – wie zum Beispiel den Sportmundschutz – während des Spülvorgangs durch ein Gewicht zu fixieren, da dies zu plastischen Deformationen führen kann (Abbildung 5). Für welche Druckformfolien bereits 75 °C zu irreversiblen Verformungen führen, ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Die Abbildungen 6 und 7 zeigen, dass selbst harte Ablagerungen im Geschirrspüler bei 75 °C weitgehend entfernt werden. Auch mechanisch schwer erreichbare Spalten und Schrauben werden gut gereinigt.
Machen wir uns nichts vor: Mit einer Apparatur wie in Abbildung 3 werden viele Millionen Plaquebakterien in den Geschirrspüler eingebracht und nicht alle werden bei 75 °C abgetötet. Mit dieser Situation sind wir jedoch auch konfrontiert, wenn benutzte Löffel und Gabeln gewaschen werden, sei es in einem Geschirrspüler oder per Hand. Sofern der Patient und seine Familie keine schwere Infektionskrankheit haben oder immunsupprimiert sind, ist gegen die Verwendung einer Geschirrspülmaschine unter Abwägung zwischen Kariesrisiko und allgemeinem Infektionsrisiko nichts einzuwenden.
Prof. Dr. Paul-Georg Jost-Brinkmann, ZÄ Katharina von Wallis, FZÄ für KFO Sylvia EngelCharité – Universitätsmedizin BerlinCentrum für ZMK-Heilkunde, Abteilung für Kieferorthopädie, Orthodontie und KinderzahnmedizinAßmannshauser Str. 4–6, 14197 Berlinpaul-g.jost-brinkmann@charite.de