Krankenkassen ziehen Bilanz

Viele IGeL-Leistungen nutzlos

Die meisten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Ärzte ihren Patienten gegen Bezahlung anbieten, haben nach Ansicht der Krankenkassen keinen nachweisbaren Nutzen, zum Teil seien die Angebote sogar schädlich.

Jeder zweite Patient bekommt beim Arzt-besuch individuelle Gesundheitsleistungen angeboten. Die Mehrzahl dieser Selbstzahler-Angebote „schneidet schlecht ab“, sagte Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS), in Berlin drei Jahre nach Start des IGeL-Monitors. Seit 2012 hat das Team aus Medizinern und Methodikern beim MDS insgesamt 37 Selbstzahler-Leistungen bewertet. Das Spektrum reicht vom Ultraschall der Eier-stöcke zur Krebsfrüherkennung über die Laserbehandlung von Krampfadern bis hin zur Stoßwellentherapie gegen Fersenschmerz. Ernüchterndes Gesamtergebnis: 16 der analysierten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wurden mit „negativ“ oder „tendenziell negativ“ bewertet. Bei 13 IGeL-Angeboten sei der Nutzen unklar. Nur vier Leistungen schnitten mit „tendenziell positiv“ ab. Kein einziges IGeL-Angebot bekam bislang die Bewertung „positiv“.

Leistungen für Glaukom bis Fersenschmerz

Tendenziell negativ ist die neueste Bewertung, die Kombinationsuntersuchung aus Augenspiegelung und Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung. Dieses Angebot soll dazu beitragen, den grünen Star möglich früh zu erkennen und zu therapieren. „Der Nutzen der Kombinationsuntersuchung wäre sinnvoll, wenn Sehbeeinträchtigungen verhindert werden könnten. Dafür konnten wir in den wissenschaftlichen Studien aber keine ausreichenden Hinweise identifizieren“, sagte Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim MDS. Manche individuelle Gesundheitsleistungen können nach Ansicht der Kassen sogar schaden, etwa der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. Laut MDS haben Studien gezeigt, dass Frauen durch Fehlalarme häufig unnötig beunruhigt und in einigen Fällen sogar eigentlich gesunde Eierstöcke entfernt wurden. „Wir halten die Entwicklung auf dem boomenden IGeL-Markt für bedenklich“, sagte Pick. Patienten würden nicht ausreichend über Nutzen und Risiken informiert und sollten sich daher in der Arztpraxis nicht zu den Leistungen drängen lassen.

Tendenziell positiv ist nach Angaben des IGeL-Monitors dagegen die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz. Fersenschmerzen entstehen dann, wenn der Fuß über längere Zeit stark belastet wird und sich die Sehnen an der Fußsohle im Bereich der Ferse entzünden. Wenn eine Entlastung der Ferse keine Linderung bringt, bieten Orthopäden auch eine Stoßwellentherapie an, bei der heftige Schallstöße die Heilung anregen sollen. Studien zeigen tatsächlich einen deutlichen positiven Effekt, der die geringen Schäden nach Ansicht des IGeL-Monitors überwiegt. Der GKV-Spitzenverband hat daraufhin beim Gemeinsamen Bundesausschuss einen Antrag auf eine erneute Nutzenbewertung dieser Methode gestellt.

Frauen erhalten besonders oft IGeL-Angebote

Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse unter 2 000 Befragten hatte vergangenes Jahr ergeben, dass 58 Prozent der Frauen mindestens einmal eine Selbstzahlerleistung offeriert wurde. Am häufigsten würden Gynäkologen die Angebote anbieten, gefolgt von Zahnärzten und Augenärzten. 32 Prozent der Befragten würden demnach das Angebot PZR kennen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellen dagegen klar, dass private Zusatzleistungen beim Zahnarzt auf keinen Fall mit IGeL-Leistungen verwechselt werden dürfen. Die PZR sei „wesentlicher Bestandteil der oralen Prävention“, bekräftigt BZÄK-Vizepräsident Prof. Dietmar Oesterreich. Nach Angaben des IGeL-Monitors ist der Nutzen der PZR bei Erwachsenen ohne Parodontitis unklar, weil keine ausreichende Datenlage verfügbar sei. Die Bewertungen der Wissenschaftler basieren auf den Methoden der evidenzbasierten Medizin, das heißt, ein Team aus Medizinern und Methodikern recherchiert für die Bewertung einer IGeL-Leistung in medizinischen Datenbanken. Das Team wägt dann Nutzen und Schaden einer Leistung gegeneinander ab.

„Der Nutzen der PZR bei einem völlig mundgesunden Patienten ist in der Tat unklar. Solche Patienten gibt es allerdings in der Versorgungsrealität praktisch nicht“, erläutert KZBV-Chef Wolfgang Eßer. Bereits bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen sei eine PZR durchaus sinnvoll, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Mittel- und langfristig könne dadurch unter Umständen eine umfassende und kostenintensivere Parodontaltherapie vermieden werden. Zudem umfasse auch eine unterstützende Parodontaltherapie Elemente einer PZR.

„Die BZÄK hat bereits im Jahr 2001 die Inhalte der PZR beschrieben“, ergänzt Oesterreich. Auch wenn nach den heutigen Kriterien der evidenzbasierten Medizin die vorliegenden Studien kritisiert werden, so erscheine es dennoch für die überwiegende Mehrheit der Zahnärzte aus der Erfahrung heraus einleuchtend, zur PZR zu raten. Außerdem würden die Patienten dies, laut Oesterreich, sogar erwarten. Viele Krankenkassen würden die PZR deshalb auf frei- williger Basis bereits bezuschussen.

„Eine sorgfältig durchgeführte PZR ist ein Beispiel für eine Zusatzleistung, die also mit gutem Gewissen empfohlen werden kann“, bekräftigt Eßer, „mit IGeLn hat das nichts zu tun.“

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